Diskussion:Bundesstrafgericht

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von FWS AM in Abschnitt Reihenfolge der romanischen Sprachen
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Strafkammer / Beschwerdekammer[Quelltext bearbeiten]

Hallo Forum

Ich glaube nicht, dass die Beschwerdekammern der Strafkammer UNTERSTELLT sind. Nach Art. 17 des Gesetzes zum Bundesstrafgericht, unterteilt sich dieses in eine oder mehrere Strafkammern und eine oder mehrere Beschwerdekammern. Aktuell hat es eine Strafkammer (zuständig für 336 und 337 StGB) und zwei Beschwerdekammern. Das Inhaltsverzeichnis ist somit falsch, ebenso wie die Grösse der jeweiligen Titel.

-- Skabeeri (10:34, 14. Jan. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

In der romanischen Titulierung des Bundesstrafgerichts hat sich ein Fehler eingeschlichen: es muss heissen "Tribunal federal penal" (ohne das Schluss-A bei "penal", das das "Tribunal" männlichen Geschlechts weiblich macht. Cun salids amicabels, Kurt Jeitziner, Magister da romontsch al gimnasi dalla Claustra da Mustér (nicht signierter Beitrag von 81.251.84.165 (Diskussion) 08:25, 19. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 14:20, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Reihenfolge der romanischen Sprachen[Quelltext bearbeiten]

Warum wird in der Einleitung der italienische Name nicht vor dem französischen Namen genannt, obwohl das Bundesstrafgericht seinen Sitz im Kanton Tessin hat? --2003:D6:F706:4D95:7585:11A8:F455:56D 21:29, 20. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Weil das in der Schweiz Usus ist: Deutsch–Französisch–Italienisch (–Rätoromanisch).--FWS AM (Diskussion) 21:38, 20. Sep. 2023 (CEST)Beantworten