Diskussion:Bundesverfassung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Das ist keine BKS
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Das ist keine BKS[Quelltext bearbeiten]

Diese Seite

  • erklärt den Begriff
  • nennt dann einige Beispiele (!) mit Verweis darauf.

Damit ist es keine BKS - siehe Wikipedia:Begriffsklärung#Die_Begriffsklärungsseite_(BKS), Zitat daraus : "Aufgabe einer BKS ist ausschließlich das Verweisen von einem Stichwort auf die Artikel zu denjenigen Sachverhalten." -- Wassermaus (Diskussion) 19:04, 26. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Dies wird umseitig doch geleistet. --Benatrevqre
Ja, nachdem ich sie restauriert habe gemäß WP:BKV und WP:BKS, denn dort endet obiges Zitat nicht, sondern fähr fort mit: „die mit eben diesem Stichwort bezeichnet werden.“
Wer das versteht, weiß auch, warum auf BKS nur solche Einträge gelistet werden, die nur mit diesem Stichwort bezeichnet werden, und nicht alles Mögliche, das (entfernt) mit dem Stichwort zu tun hat. Und erst recht keine ausschweifenden Erklärungen, denn BKS sind keine Artikel, und um das Zitat fortzusetzen: „Alle näheren Erörterungen dieser unterschiedlichen Themen gehören dagegen nicht in die BKS – ihr Platz ist in den jeweiligen Artikeln, auf die in der BKS verwiesen wird.“
Änderungswünsche bitte hier vorbringen (oder auf dem Fließband).
Übrigens: Zu Archivieren gibt’s hier nix, weil kein Archiv. Gruß --Chiananda (Diskussion) 04:18, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Danke, Chiananda. Genau das war auch mein Punkt gewesen. -- Gruß von der Wassermaus (Diskussion) 13:31, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in der Literatur synonym auch als deutsche Bundesverfassung bezeichnet. --Benatrevqre …?! 15:36, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Warum nicht zu einem Artikelchen wandeln, im Stil einer erläuternden Liste? Da könnte dann alles mit dem Lemma Zusammenhängende detaillierter ausgeführt werden, während in einer BKS ja nur Artikel zum "nackten" Stichwort stehen, die nachweislich und eindeutig als „Bundesverfassung“ bezeichnet werden.
Ich erinnere mich, das im Rechtsbereich solche kleinen (Listen-)Artikel durchaus üblich sind. Gruß --Chiananda (Diskussion) 20:31, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Brauchen wir solche Listenartikel überall? Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird vom BVerfG nachweislich und eindeutig auch als Bundesverfassung bezeichnet, siehe u. a. [1][2][3]. --Benatrevqre …?! 15:48, 2. Jan. 2020 (CET)Beantworten