Diskussion:Bundeszentralregister

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 69.172.133.147 in Abschnitt erweitertes Führungszeugnis
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... unabhängig gilt dies, wenn es sich um Strafe ieS, um eine ...
Ist das "ieS" dort nur zufaellig hingeraten oder hat das eine Bedeutung?

im eigentlichen Sinne --Dkoelle (→ Diskussion) 03:41, 20. Sep 2004 (CEST)

Es wäre möglich, das Bundeszentralregister zur Erzeugung einer Kriminalstatistik, namentlich einer Rückfallstatistik auszuwerten. Überzeugende Ergebnisse liegen dazu noch nicht vor.
Haeh? Wozu liegen keine Ergebnisse vor?

Es wurde noch nicht geschafft, eine Rückfallstatistik zu erstellen. (Ergebnisse bedeutet hier, es ist noch keine Lösung gefunden.) --Dkoelle (→ Diskussion) 03:41, 20. Sep 2004 (CEST)

-- 141.30.230.88 03:13, 20. Sep 2004 (CEST)

Unbeschränkte Auskunft[Quelltext bearbeiten]

Es heißt "unbeschränkte Auskünfte nur auf ausdrückliches Ersuchen hin zu erteilen, wenn der Zweck der Verwendung der Daten angegeben wird."

Zu welchem Zweck werden die Daten den herausgegeben?

 Z.B. zu dem Zweck der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung.
 --85.177.92.132 21:58, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Führungszeugnis[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt zum Führungszeugnis ist noch ein wenig "blutleer". Aus dem Artikel sollte sich folgendes klar ergeben. Die Staatsanwaltschaft erhält (zum Zweck der Strafverfolgung) einen kompletten Bundeszentralregisterauszug. Das Führungszeugnis, das der Betroffene beispielsweise mit seiner Bewerbung bei einem Arbeitgeber einreicht, enthält dagegen nicht alle Verurteilungen. Gemäß § 32 BZRG werden nämlich in ein derartiges Führungszeugnis beispielsweise keine Verurteilungen von Geldstrafen bis einschließlich 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafen bis einschließlich 3 Monate aufgenommen, wenn im Register keine anderen Strafen eingetragen sind. Das bedeutet, daß eine einmalige Verurteilung im unteren Kriminalitätsbereich, beispielsweise ein Diebstahl oder Betrug mit relativ geringem Schaden, eine "einfache" Körperverletzung ohne gravierende Verletzungen, die in dem genannten Bereich liegt, über das Führungszeugnis nicht bekannt wird.

erweitertes Führungszeugnis[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiss, ist das Gesetz zu dem erweitern Führungszeugnis mittlerweile durch. Den Abschnitt :"Die Bundesregierung plant mit einem am 23. Januar 2009 vorgelegten Gesetzentwurf (Drs 68/09) eine Änderung des BZRG für kinder- und jugendnah Beschäftigte" könnte man vielleicht anpassen. Ich bin leider nicht der beste Schreiber. Vielleicht mag das jemand anders übernehmen? -- Daniel (nicht signierter Beitrag von 69.172.133.147 (Diskussion) 19:08, 14. Jan. 2011 (CET)) Beantworten