Diskussion:Burg Malbrouck

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Das Schloss hiess offiziell als Zentrum einer Seigneurie (Herrschaft) zu keinem Zeitpunkt Malbrouck. Vergleiche hierzu auch:

  • J. Florange, Histoire des seigneurs et comtes de Sirk en Lorraine, 1895
  • J. Florange, La seigneurie et les seigneurs de Meinsberg, Paris 1896


Tabellionsakt zur Namensdiskussion[Quelltext bearbeiten]

AD Metz 3E7279: Tabellionsakten Sierck - Lemerstorff tous actes 1604 - 1609[Quelltext bearbeiten]

Am 7. März 1609 wurden am herzoglichen Hof zu Sierck in Gegenwart der Zeugen Steuter Hans aus Ewendorf, Wilhelm Wahl, Kellner der Burg Meinsberg, Peters Wallerich, Meier aus Ewendorf und Neuwe Elaß von Gandern der Notar zu dem nachfolgenden Notariatsakt (Tabellionsakt) berufen.

Graf auf Meintzburgen[Quelltext bearbeiten]

Am 13. April 1609 wurde folgender Notariatsakt von dem lothringischen Tabellion Lemerstorff im Beisein des Grafen Alwig von Sultz, Landgraf im Leygau, Erbhofrichter des heiligen römischen Reiches zu Rottweil, Herr zu Vaduz, Schellenberg, Blumeneck, Montclair und Meinsberg und der Meier, Gerichtsleuten und aller Untertanen der Herrschaft Montclair, die persönlich erschienen sind aus den Dörfern Mondorf, Silwingen, Hilbringen, Fitten, Bisdorf, Büdingen, Wellingen, Wehingen, Bethingen, Ballern, Rech, Schwemlingen, Schanck (Ortsteil von Schwemlingen), Keuchingen, Mettlach, Merchingen und dem Meier Görgen aus Bachem, der alleine gekommen ist, aufgestellt.

Zugegen ist außerdem Herr Niclas von Weyß, lothringischer Rat und Prokurator im deutschen Bellistum und Amtmann der Herrschaften Montclair und Meinsberg. Herr Alwig vertritt auch seine Brüder. Der Notariatsakt wird im Hause Montclair, im Hof des Schlosses aufgestellt. Der Auftrag zur Erstellung des Notariatsaktes wurde vom Herzog in Auftrag gegeben. Die Herrschaft war im Besitz des Herrn Heinrich, Graf und Herr zu Seyn, Herr zu Homburg Montclair und Meinsberg gewesen. Dieser vererbte sie an die Gräfin Dorothée Katharina, geborene Gräfin zu Sayn, Gräfin zu Sultz und Vaduz, Landgräfin in Claggau, Cousine des Herzogs von Lothringen und Mutter des Grafen Alwigs in seligem Gedächtnis mit allen Herrschaften, Gerichtsbarkeiten samt abhängiger Nutznießungen und Obrigkeiten, darunter die Herrschaft Montclair und Meinsberg, mit allen ihren hohen, mittleren, und niederen Obrigkeiten laut mündlicher Überlieferung und vorhandener Briefen und Siegel. Die Erbschaft ist nicht nur durch Testament "per donationem inter nivos", sondern auch vertraglich mit ihrem Cousin, dem Grafen Wilhelm, Graf und Herr von Sayn - Wittgenstein vereinbart, so daß nach dem Tode des Grafen Heinrich von Sayn, ebenfalls ihr Cousin, die Gräfin von Sulz, unter anderem die Herrschaften Montclair und Meinsberg erben sollte. Im August 1603 erbte sie schließlich die Schlösser Montclair und Meinsberg und empfing auch "debito modo" die Huldigungen der Untertanen. Die Erbschaft war bis jetzt im Besitz der Gräfin zu Sulz. Jetzt nach ihrem Tode, wollen ihre Kinder (etliche junge Herren und Fräulein) ihr Erbe nach dem Brauch des Landes antreten. Als der in der Erbfolge nächst legitimierte Erbe ist Alwig von Sulz persönlich erschienen, um sein Erbe an den Herrschaften und an Land und Leuten, vor allem das Schloß Montclair, nach dem Brauch des Landes einzufordern und in Besitz zu nehmen und um die Huldigung der Kellner des Schlosses und sämtlicher Untertanen zu empfangen. Da Alwig von Sulz noch nicht volljährig ist, soll der Lehnseid auch auf den Vater von Alwig geleistet werden, dem Grafen und Herrn Carl Ludwig, Graf zu Sulz, Landgraf in Cloggau, des heiligen Römischen Reiches Erbhofrichter zu Rottweil, Herr zu Vaduz, Schellenberg und Blumeneck, kaiserlicher Hofmarschall, Obrister als legitimer Tutor (Vormund), ebenso wie auf den Bruder Alwigs, dem Grafen Carl Ludwig. Neben dem Lehnseid sollen auch die Erbgüter anerkannt und respektiert werden. Darauf haben die Meier und Untertanen untertänigst um einen kleinen Bedacht gebeten, welches ihnen von dem Herren Alwig bewilligt wurde. Das wurde von allen Anwesenden mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen und man wünschte Ihrer Gnaden Glück und Heil und sie erklärten sich bereit die Huldigungen der Gebühr nach zu leisten. Das hatte zur Folge, daß Herr Alwig, Graf zu Sultz die Kellner und sämtliche anwesenden Untertanen von dem Lehnseid und den Verpflichtungen auf seine Mutter, der Gräfin zu Sultz, entband und freigab.

Danach wurden die anwesenden Meiern, Schöffen und sämtlichen Untertanen entsprechend den vorgehenden Erklärungen nach abermals ermahnt, sich in Gegenwärtigkeit, sich „fein und ohne Gefahr, Zwängen, noch Bedrohung“ zu erklären, die begehrte Huldigungen zu leisten. Nach einer weiteren Bedenkzeit erklärten sich sämtliche Meier und Untertanen einhellig entsprechend der Handhabung ihrer alter Gerechtigkeit „gern und gutwillig“ bereit in aller Untertänigkeit dem Herren zu huldigen und die dazu notwendiger Gebühr zu leisten

Anschließend empfing Ihre Gnaden die Gerichts- oder Rechtstabetlon sämtlicher Meier, nachfolgend erinnerte er die Untertanen ihrer Treue, und reichte allen Untertanen nacheinander an Eides statt die Hand und schwor den gewöhnlichen Huldigungseid "Holemniter". Die Untertanen erinnerten den Herren an vorhergegangene Zusagungen, baten ihre alte Gerechtigkeit gnädig zu handhaben, sie zu schützen und zu schirmen. Der Herr lieferte den Meiern die Gerichtsstäbe zurück und befahl eindringlich das Recht und die Gerechtigkeit zu verwalten in der Art, wie sie selbst gedächten vor Gott und ihrer Obrigkeit sich zu verantworten.

Den Kellner wurde abermals die Versorgung des Hauses und Schlosses Montclair aufgetragen und ihnen befohlen, die Recht und die Gerechtigkeit eines jeden Untertanen im Namen ihres Herrn getreu und nach bestem Verstand nach zu verwalten und in Achtung zu halten.

Sie versprachen, dies nach ihrem besten Verstand und Vermögen nach zu tun und gelobten, niemand anderen als Alwig von Sulz als ihren Erbherrn zu erkennen und schworen demselben Treue und Huld wie es ehrliebenden Untertanen gebührt.

Damit ist es für diesmal verblieben. Auf Wunsch Alwigs, Graf zu Sultz wurde dies mit meinen gewöhnlichen Mannal unterzeichnet und notariell (Tabellionat) signiert, unterschrieben und verzeichnet,

Geschehen zu Montclair auf den Tag, Monat und Jahr wie oben steht im Beisein der würdigen und ehrenhaften Herren Caspar Lewe von Contzerbruck, zur Zeit Pastor zu Hilbringen, Adams Hausen, Meier zu Orscholtz, Peter Holingen von Oberkersen, Meier zu Beßringen, und Andres Brupel, des Edlen und Ehrenhaften Niclaßen von Weiß Diener, wie auch Honarts von Wittlich, ebenfalls wohnhaft zu Sierck als glaubhafte hinzugezogene Zeugen.