Diskussion:Burgenland Schnellstraße

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Pan Peter in Abschnitt Geschichte in Bundesgesetz
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Die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wurden nach den im österreichischen Bundesstraßengesetz 1971 (Abkürzung: BStG 1971) in den Anlagen genannten Namen benannt (Verzeichnis 1 Bundesautobahnen und Verzeichnis 2 Bundesschnellstraßen).

Die dortige Schreibweise, die die Straßennamen getrennt schreibt (z.B. Süd Autobahn), stößt bei einigen Benutzern auf wenig Verständnis. Trotzdem wurde beschlossen, die offizielle Schreibweise zu verwenden, weil es nichts Offizielleres gibt als ein Gesetz.

Auf folgenden Diskussionsseiten wurde die Thematik bereits diskutiert:


Rang von Autobahn?[Quelltext bearbeiten]

Warum sollte sie als Autobahn klassiert sein - da fehlt mir der Beleg. --K@rl 20:01, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Zwischen Eisenstadt-Süd und dem Knoten Mattersburg ist sie im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Autobahn ausgeschildert. Die restliche Strecke als Autostraße. Nachdem ich kein Foto von den Übergangsstellen gefunden habe kann man es nur glauben oder die Strecke abfahren und die Sache überprüfen. Ich bin dort schon oft gefahren und weiß dass es so ist. --26er (Diskussion) 20:17, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Da ist aber doch kein Unterschied zwischen Autobahn und Schnellstraße - da ist doch nur gemeint, dass sie mit Fahrbahnteiler arbeiten. Auch die B37 bei Krems ist das selbe, seit die Georgsbrücke in Traismauer ist. die hat auch die Autobahnschilder - und man darf 130 fahren --K@rl 22:07, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Der Unterschied ist der Name laut Bundesstraßengesetz bzw. die Nummer. Aber von der Benützung her ist kein Unterschied zwischen zB A1 und S1, beides Autobahnen im Sinne der Stvo. --26er (Diskussion) 08:25, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Zitate aus Straßensystem in Österreich:
  • „Autobahnen im Sinne des Bundesstraßengesetzes müssen auch Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sein. Dies bedeutet dass sie Niveaufreiheit, baulich getrennte Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung aufweisen müssen. Schnellstraßen können ebenfalls straßenverkehrsrechtlich als Autobahn ausgeschildert sein, wenn diese alle Anforderungen hierzu erfüllen.“
  • „In der Regel unterscheiden sich Autostraßen von Autobahnen dadurch, dass ihre bauliche Ausgestaltung sparsamer erfolgt als die von Autobahnen. Die Bandbreite reicht daher von einem autobahnähnlichen Straßenquerschnitt bis hin zu einer herkömmlichen Landstraße.“
  • „Da die Straßenverkehrsordnung keine Schnellstraße kennt, sind diese je nach Straßenquerschnitt entweder als Autobahn oder als Autostraße ausgeschildert. Autobahnen hingegen sind immer auch straßenverkehrsrechtlich Autobahnen.“
Lg KontrollstelleKundl 12:40, 21. Okt. 2014 (CEST)
Ist mir schon klar geworden, dass der Unterschied auf Autobahn nach StVO und Autobahn nach Bundesstraßengesetz liegt - In diesem Fall sollte man daher das genauer beschreiben - also wie ..wird mit geteilten Fahrbahnen nach der StVO als Autobahn bewertet, obwohl sie nach dem Bundestraßengesetz eine Schnellstraße ist. --K@rl 13:23, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich verstehe dein Problem nicht. Die S31 ist nach dem Bundesstraßengesetz eine Schnellstraße (nona), nach der StVO je nach Abschnitt eine Autostraße oder Autobahn, welches im Straßenverlauf dokumentiert ist. Auch im Text ist das korrekt beschrieben.--Schaffnerlos (Diskussion) 13:41, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ist ja auch schon geklärt - jetzt ist es keines mehr und ist auch verständlcih dargestellt. --K@rl 23:02, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Geschichte in Bundesgesetz[Quelltext bearbeiten]

Strassenverlauf in Geschichte[1] [2] [3][4]Pan Peter (Diskussion) (14:44, 11. Nov. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

  1. 286. Bundesstraßengesetz - 1971. Seite 31.
  2. Bundesstraßengesetznovelle 1983. Seite 9.
  3. Bundesstraßengesetznovelle 1986. Seite 3.
  4. Bundesstraßen- Übertragung gesetz 2002. Seite 7.