Diskussion:Burgergemeinde

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Enyavar in Abschnitt Weiterleitung Bürgerrat
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Zusammenführen mit Bürgergemeinde[Quelltext bearbeiten]

In einer Enzyklopädie sollte es (anders als in einem Wörterbuch) einen Artikel pro Konzept geben, nicht einen Artikel pro Bezeichnung. Wenn es für ein Konzept mehrere Bezeichnungen gibt, werden sie in einem einzigen Artikel abgehandelt und eine WP:Weiterleitung angelegt. Burgergemeinde und Bürgergemeinde (wie auch Ortsbürgergemeinde und in St. Gallen Ortsgemeinde) sind nur verschiedene Bezeichnungen für das gleiche Konzept. Daher sollten sie in einem einzigen Artikel zusammengefasst werden, in dem dann auf die von Kanton zu Kanton unterschiedliche Bezeichnung und Rechtslage eingegangen werden kann (was in Bürgergemeinde#Bezeichnungen je nach Kanton und Landesteil bereits der Fall ist). --Bujo (Diskussion) 21:33, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Hallo @Christian Imboden: Wärst du damit einverstanden? Ich würde die Artikelvereinigung ungern gegen deinen Willen vornehmen. Beste Grüße, --Bujo (Diskussion) 20:06, 9. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Der Kanton Wallis ist heutzutage ein administratives Dualsystem, die politische Gemeinde neben der Burgergemeinde, beide mit eigenen Urversammlungen und eigenen Organen, denn gemäß Artikel 76 der Verfassung des Kantons Wallis gelten als Gemeinden die Einwohnergemeinden und die Burgergemeinden. Der Aufgabenbereich der Burgergemeinden hat sich zwar stark geändert, aber auch erheblich ausgedehnt. Den Rahmen hierfür bilden die Artikel 6, 73, 76, 79, 80, 81, 82, 85, 87 und 89 der geltenden Verfassung des Kantons Wallis als auch das aktuelle Walliser Gesetz über die Burgergemeinden / Burgerschaften vom 28. Juni 1989, 175.2, das insgesamt 26 Artikel umfasst. Die Walliser Burgergemeinden setzen sich für die Belange der Burger ein und trachten die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, sowie die touristischen und kulturellen Bestrebungen zu fördern, ohne die Jahrhunderte alte Bedeutung der Wälder, Weinberge, Alpen und Allmenden zu vernachlässigen. Die Burgergemeinden bilden also heute noch einen Eckstein des Staates Wallis. Darüber hinaus unterscheidet der Walliser zwischen Burger und Bürger: Der Burger ist Mitglied der Burgergemeinde und der Bürger der Munizipalgemeinde. Im Walliser Sprachgebrauch wird auch zwischen der Burgergemeinde und der Bürgergemeinde unterschieden. Die Bürgergemeinde ist die Munizipalgemeinde. Personenbezogen sind die Burgergemeinden grundsätzlich kleiner als die Munizipalgemeinden, aber dank deren großen Besitztümer reicher, hierzu vgl. beispielsweise die Burgergemeinde Zermatt und die Bürgergemeinde Zermatt. U.a. dies ist doch in der Schweiz ziemlich einmalig, verglichen mit den Situationen in den anderen Kantonen der Schweiz, was alles doch für einen Erhalt spricht.
Christian Imboden (Diskussion) 19:23, 10. Mär 2017 (CEST)
@Christian Imboden: Stimmt denn der Satz "In den Schweizer Kantonen Wallis und Bern werden als Burgergemeinden bezeichnet, was in anderen Kantonen Bürgergemeinde genannt wird." überhaupt noch, wenn die Burgergemeinde in der Walliser Gemeindeverfassung so eine Sonderrolle gegenüber vergleichbaren Konstrukten in den anderen Kantonen hat? Sollte es dann nicht besser einen separaten Artikel über die Burgergemeinde (Wallis) geben, während die Ausführungen zur Burgergemeinde im Kanton Bern in den Artikel Bürgergemeinde fusioniert werden könnte, weil die Rechtslage dort eher der in den anderen Kantonen entspricht? --Bujo (Diskussion) 16:55, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Schönen guten Tag @Bujo: Nach meiner Einschätzung weniger. Meiner Meinung nach ja, da zudem die Burgergemeinden in der Walliser Bevölkerung solide verankert sind, obwohl die im Kanton Wallis wohnansässigen Burger nur einen Drittel der Wohnbevölkerung ausmachen. Christian Imboden (Diskussion) 8:09, 12. Mär 2017 (CEST)

Weiterleitung Bürgerrat[Quelltext bearbeiten]

Bei der Suche nach "Baseler Weiterer Bürgerrat" bin ich nicht fündig geworden, der "Bürgerrat" (Rotlink, aber Suchfeld wandelt ü in u um) verweist mich von der Suchfenstereingabe direkt hierhin, wo ich darüber belehrt werde, dass es das nur für Bern und Wallis geben soll. Kann das jemand aufklären und korrigieren? Danke und Grüße --Enyavar (Diskussion) 20:53, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten