Diskussion:Burkhard Lenniger

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Panson in Abschnitt Anmerkungen und offene Fragen
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Haftbefehl[Quelltext bearbeiten]

Hallo Romwriter, dieser Haftbefehl ist nicht irgendeiner sondern steht in einem absolut einzigartigen Zusammenhang. Wenn Änderungen sinnvoll sind dann sollten wir vorher klären was und wie. --Walter Rademacher •*¨*•.¸¸.• 15:09, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Quellen dafür? Der Haftbefehl ist bloß die Reaktion der Finanzverwaltung darauf, dass der Steuerpflichtige sich weigert, die festgesetzte Steuer zu bezahlen, wenn auch eine Pfändung keinen Erfolg hat. Die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung wird im Erhebungsverfahren nicht nochmals geprüft. --[Rw] !? 21:27, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Romwriter, diese Aussage ist unzutreffend: "Parallel dazu versuchte die niedersächsische Finanzverwaltung, die Steuerschulden Lenningers einzutreiben. Weil eine Kontopfändung keinen Erfolg hatte und Lenninger sich weigerte, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, erließ die Finanzverwaltung einen Haftbefehl, der aber nicht vollzogen wurde." Der Haftbefehl basiert nicht auf einer Steuerforderung sondern einer Gerichtskostenforderung. Da Klagen auf Grundrechte kostenfrei nach § 34 BVerfGG sind, ist die Gerichtskostenforderung widerrechtlich, also ein ganz anderer Zusammenhang, als du angenommen hast und schreibst. Woher stammt deine Angabe bzw. welche Quellen gibt es dafür? Ich habe nicht ohne Grund darum gebeten, das zu klären, bevor daran geändert wird. Es geht hier um viel mehr, wir haben auf dem Schiff in Cuxhaven darüber gesprochen. Warum hast du die angegebenen Quellen rausgenommen? Für welche Angaben möchtest du weitere Quellen? Bitte erst klären, dann ändern, Gruß --Walter Rademacher •*¨*•.¸¸.• 10:33, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Amtsträger als Inhaber öffentlicher Gewalt sind gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG i.V.m. 19 Abs. 4 GG gehindert, Grundrechte zu verletzen.
Wehrt sich der Grundrechtsträger dagegen gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, so sind alle diesbezüglichen Rechtsmittel kostenfrei, denn gemäß Art. 1 Abs. 2 GG sind die Grundrechte nicht nur unverletzlich, sondern auch unveräußerlich, somit natürlich auch nicht käuflich.
§ 34 BverfGG ist also sinngemäß auf alle die Unverletzlichkeit der Grundrechte wieder herstellende Verfahren i.V.m. § 21 GKG anzuwenden.--89.247.18.69 14:25, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Werke[Quelltext bearbeiten]

Es dürfte ausreichend sein, sich bei den Werken auf eine Auswahl zu beschränken, z.B. auf prämierte Werke. Wer kann hierzu eine Aussage treffen? Henning Blatt 15:42, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich würde es drin lassen, da eine Auswahl treffen immer ein Fehler sein kann, oder werden bei Sänger auch nur eine Auswahl an Platten aufgeführt.? Tschüß --Ra Boe --watt?? -- 15:57, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Steuerstreit[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt über den Steuerstreit ist ausschließlich mit privaten Links versehen. Der Link zu dem (angeblichen) Verfahren vor dem EGMR enthält keine entsprechenden Inhalte. NPOV-Belege fehlen. Weiterhin fehlen Hinweise auf die gerichtlichen Entscheidungen in der Sache, die es mittlerweile gibt. Wer sagt, dass der Fall mit der Mephisto-Entscheidung und dem Sünderin-Fall vergleichbar ist? Wenn der Artikel nicht als Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung erscheinen soll, müsste noch erheblich nachgebessert werden. Ansonsten kommt der Abschnitt komplett raus. Henning Blatt 15:55, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Hmm ich brächte dafür etwas Zeit, weil ich weiter Infos sammeln müsste. Laßt Du mir bitte bis nach der WikiCon zeit. Tschüß --Ra Boe --watt?? -- 15:59, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Demnächst beginnt die WikiCon 2012... Gruß! Henning Blatt 18:53, 24. Jan. 2012 (CET)Beantworten

ich gebe Dir recht, aber ich kopiere es mal hier hin. --Ra Boe --watt?? -- 20:45, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wieso ist der Abschnitt eigentlich wieder drin? Und wieso fällt mir in diesem Abschnitt die - absolut unübliche - Zitierweise "Art. 5.3.1 GG" auf, die ich zufällig auch noch [4] finde, was mich an der emotionalen Distanz des Verfassers zum Thema zweifeln lässt. Oder um es deutlicher zu schreiben. M. E. muss der Abschnitt in der Form raus. Eine kurze Information darüber, warum das künstlerische Schaffen seit 10 Jahren zum Erliegen gekommen ist, ist in Ordnung, mehr aber nicht. Ich schlage vor:
Seit 1996 haben Auseinandersetzungen mit Steuer- und Finanzbehörden, sowie zahlreiche Gerichtsverfahren den Naturfilmer zunehmend in seinem filmischen Schaffen behindert, seit 2002 ist die künstlerische Tätigkeit aufgrund dessen völlig zum Erliegen gekommen. Hintergrund des Streits ist die Besteuerung des von Lenninger für seine Filme genutzten Schiffes "Pirol". Hierin sieht Lenninger einen Eingriff in seine Kunstfreiheit nach Art. 5 GG. --Phlyz (Diskussion) 22:05, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Wir sind doch keine Nachrichtenagentur oder Reporter: ich rege an, die prägnanteste - bequellte - Fassung zu wählen, die mit einer Enzyklopädie in Einklang zu bringen ist. Die ausführliche Beschreibung des Streites soll den angeführten Quellen überlassen bleiben. Gruß, --mpkmpk (talk, Beiträge) 15:49, 27. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Steuerstreit um die "Pirol"[Quelltext bearbeiten]

Seit 1996 haben Auseinandersetzungen wegen Steuerforderungen den Naturfilmer zunehmend in seinem filmischen Schaffen behindert, seit 2002 ist die künstlerische Tätigkeit aufgrund dessen völlig zum Erliegen gekommen<ref>http://www.wattenrat.de/files/lenninger.pdf</ref>.

Ausgangspunkt des Streits war das durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zertifizierte Arbeits- und Forschungsschiff "Pirol", für das die Finanzverwaltung rückwirkend eine ausschließliche private Nutzung unterstellte und die steuerliche Abzugsfähigkeit ausschloss.<ref>http://www.afk-pirol.org/cvp_videofilm/pirol.mpeg Film des WDR</ref> Lenniger erkannte den unzulässigen Eingriff in die Wahl der Mittel des Künstlers ( Werk- und Wirkbereich ) als Verstoß gegen die durch Art. 5.3.1 GG geschützte Kunstfreiheit als absolutes Freiheitsgrundrecht.

Der Streit eskalierte auf Betreiben sowohl der nds. Finanzverwaltung als auch des BFH bis zur Verhaftung am 21. Mai 2010. Nach Zahlung der geforderten Gerichtskosten unter Protest wird das Ehepaar Lenniger am selben Tag wieder aus der Haft entlassen. Lenniger hat seinen Fall unter Berufung auf das Völkerrecht und die Menschenrechte vor den Europäischen Gerichtshof <ref>http://www.beschwerde-eughmr-strasbourg.de/ Europäischen Gerichtshof in Straßburg</ref> in Straßburg sowie den High Commissioner of Human Rights der UN in Genf gebracht. Wegen der grundsätzlichen und weitreichenden Auswirkungen für die Kunstfreiheit in der deutschen Rechtsprechung wird dem Fall vergleichbare Bedeutung mit der Mephisto-Entscheidung und dem Sünderinnenurteil <ref>http://www.verfassungsbeschwerde.info/DFR_-_BVerwGE_1__303_-_S_nderin-Fall.htm Der "Sünderin"-Fall</ref> zugeschrieben.(nicht signierter Beitrag von Raboe001 (Diskussion | Beiträge) 24. Feb. 2012, 21:44:39)

Reputable Belege bitte![Quelltext bearbeiten]

Für die Behauptung „Verfassungsstreit“ gibt es keinen reputablen Beleg und mit reputabel meine ich nicht die Website von Herrn Lenniger. So sehe ich da nur einen Steuerstreit. Im Web findet sich auch nichts brauchbares, was einen Verfassungsstreit belegen würde [5]. Die Grundrechtepartei (warum der Link wohl rot ist?) und irgendwelche Blogs von Herrn Lenniger [6] jedenfalls nicht.
Es kann auch gerne in den Artikel rein, dass es einer der brisantesten derzeitigen Rechtsfälle ist – wenn es dazu einen entsprechenden Beleg gibt.
Im Artikel waren gravierende Fehler. So beispielsweise die Aussage für das die Finanzverwaltung rückwirkend eine ausschließliche private Nutzung unterstellte. Eine der angegebenen Quellen (nach einem Artikel im Weserkurier) schreibt aber klar Sie mag das Schiff nicht zu 100 Prozent als Arbeitsmittel anerkennen. "Eine erhebliche private Mitbenutzung ist im Hinblick auf den Freizeitgegenstand und Mitnahme der Ehefrau nicht ausgeschlossen" [7].
In den Artikel kann fast alles rein, wenn es a) relevant und b) reputabel belegt ist. Die Außenwahrnehmung ist in dem Fall aber ganz offensichtlich anders [8], als es einige Protagonisten wahr haben wollen.
--Kuebi [ · Δ] 16:51, 27. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Zunächst ist es unerheblich, was Du siehst, es ist die Rechtsnatur (was issn das?) der Streitigkeit maßgeblich. Es kommt nämlich auf die wirkliche Rechtsnatur des von den Antragstellern geltend gemachten Anspruchs an. Geltend gemacht ist der Anspruch, der nach dem Antrag der Antragsteller so, wie er sich aus der beigegebenen Begründung ergibt, zum Gegenstand eines in Rechtskraft erwachsenden Ausspruchs des Gerichts werden soll.
Du möchtest also Milch zum Frühstück, aber keine von der Kuh, der Ziege, dem Schaf und anderen milchgebenden Tieren. Aktenzeichen als Beweis der verfassungsrechtlichen Rechtsnatur sind nicht reputabel, Grundrechtepartei auch nicht, da sie nicht in der WP steht (was für ein Grund, die halbe Welt steht nicht in der WP und existiert doch, ganz weit da draußen, wo Admins nicht über die Existenz eines Phänomens bestimmen) und die Tatsache, dass es um die auch beim Bundesverfassungsgericht anhängige Kollision des Art. 5 III GG mit § 18 I 1 EStG geht, gilt auch nicht. Und wenn es doch belegbar ist, mangelt es an der Relevanz. Ja, was wollt ihr denn ...? Da Du also offenbar im Moment bestimmst, was im Lemma reputabel ist, definiere einfach genau, unter welchen Umständen Deine Genehmigung erfolgt, den Abschnitt »Verfassungsstreit« zu nennen. Vielleicht findet sich dann jemand, der den Artikel so schreibt, wie Du ihn haben willst. Alles in allem doch recht eigenartig. Apropos, es riecht immer ein wenig seltsam, wenn Admins sowohl Autor als auch Schiedsrichter und Befehlsgeber in Union bei einem Artikel sind und damit pro domo arbeiten.--Ninxit (Diskussion) 14:11, 28. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ninxit, als du gestern entsperrt wurdest, geschah dies mit dem Attribut des neuen Anfangs. Was du hier allerdings machst ist die Fortführung deiner früheren "Arbeits"weise, und das sieht nicht gut aus. -jkb- 14:18, 28. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Bitte beginne nicht mit persönlichen Anwürfen und Vorverurteilungen, zumal ohne jedes erkennbare Eingehen auf meine Sachargumente. Es geht um einen definitiv falschen Begriff im Artikel. Das ist alles. Wenn Du daraus etwas persönliches machst, bitte sehr. Wenn Du daraus Schlüsse ziehst, was für ein unerzogener und nicht auf Admins hören wollender Mensch ich bin, dann ist das Deine ganz persönliche Sache und die hat, soweit ich die WP verstanden habe, nichts mit Fehlern im Artikel zu tun. Also bitte zur Sache, nämlich dem Fehler im Artikel.--Ninxit (Diskussion) 14:28, 28. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Neuer Versuch für den Rechtsstreit[Quelltext bearbeiten]

Hier mein neuer Vorschlag für eine neutralere Fassung des Abschnitts über die Rechtsstreitigkeiten. Die derzeitige Fassung geht m. E. so nicht. Die Eskalation durch die Finanzbehörden ist lediglich normale Verwaltungsvollstreckung und wen Lenniger anruft ist unerheblich, solange EGMR oder die UN nicht für Lenniger entscheiden. Ich bitte um Stellungnahmen, ob diese Version auch für diejenigen akzeptabel ist, die die derzeitige Version immer wieder einstellen. --Phlyz (Diskussion) 01:15, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Rechtsstreit um die Pirol
Seit 1996 haben Auseinandersetzungen wegen Steuerforderungen den Naturfilmer zunehmend in seinem filmischen Schaffen behindert. Nach Angaben von Lenniger ist seine künstlerische Tätigkeit aus diesem Grund seit 2002 völlig zum Erliegen gekommen.[1].
Ausgangspunkt des Streits war das Schiff Pirol, für das die Finanzverwaltung rückwirkend eine teilweise private Nutzung unterstellte und die steuerliche Abzugsfähigkeit ausschloss.[2] Lenniger gibt an, er habe das Schiff lediglich zum Zwecke der Erstellung seiner Filme verwendet und wertet die Besteuerung als Verstoß gegen seine durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG geschützte Kunstfreiheit.

- - -

  1. [1]
  2. [2]

--Phlyz (Diskussion) 01:15, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Der letzte Satz ist falsch. Er beschreibt nicht das eigentliche Problem. Um dieses Problem zu beschreiben, muss es korrekt beschrieben werden, wogegen sich hier immer wieder gesträubt wird. Es geht um die Darstellung der Tatsache, dass, wie und warum ein nationalsozialistisches Gesetz, nämlich § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG mit dem höherrangigen Grundrecht des Art. 5 Abs. 3 GG kollidiert. Daraus ergibt sich der Rechtsstreit. Hinzu kommt, dass das EStG in dieser Form als weiterhin angewendetes nationalsozialistisches Gesetz nicht existieren dürfte. Lenniger wertet also nicht, sondern ist in der Lage anhand von Gesetzesinhalten und Urteilen zu belegen, dass Kunst nicht auf der Grundlage des EStG vom 16. Oktober 1934 besteuert werden kann. Dass ihm ausgerechnet die Finanzgerichte da nicht folgen wollen, liegt an der Tatsache, dass in diesem Fall festgestellt werden müsste, dass das EStG kein ordnungsgemäßes Gesetz (weder nach WRV noch nach GG) ist. Die Folge lägen auf der Hand – deshalb wird ein simpler Steuerstreit konstruiert, welcher keiner ist, da die gesetzl. Grundlage keine ist. Dieser Fakt muss in den Artikel. Sollte das nicht möglich sein, schlage ich, bevor dort Unwahrheiten stehen, die Löschung des Lemmas vor. Ninxit (Diskussion) 14:20, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ah... Ich beginne das Problem zu erkennen.
Also, wenn das Lennigers Argumentation ist, verstehe ich, warum er seine Prozesse verliert. Angesichts von Art. 123 Abs. 1 GG und der Tatsache, dass das EStG seit 1949 zigmal geändert wurde und dadurch vom Bundestag jedenfalls konkludent bestätigt wurde, überzeugt mich die These, dass das EStG und insbes. § 18 EStG „nationalsozialistisches (Un-)Recht“ ist und gegen das GG verstößt, auch nicht.
Generell sind juristische Ansichten aber keine „Fakten“ bzw. „Wahrheiten“ oder „Unwahrheiten“, sondern Meinungen. Wobei die Meinung des BFG in Fragen der Steuerpflicht einfach mehr zählt, als die Meinung eines Steuerpflichtigen. Und die Entscheidung des Gerichts ein Fakt. Als Kompromiss schlage ich vor:
Ausgangspunkt des Streits war das Schiff Pirol, für das die Finanzverwaltung rückwirkend eine teilweise private Nutzung unterstellte und die steuerliche Abzugsfähigkeit ausschloss.[1] Lenniger gibt dagegen an, er habe das Schiff lediglich zum Zwecke der Erstellung seiner Filme verwendet. Im übrigen sei das EStG nationalsozialistisches Unrecht und daher unwirksam. Aus diesem Grund könne es nicht als Besteuerungsgrundlage und Rechtfertigung eines Eingriffs in seine Kunstfreiheit herangezogen werden. Dieser Ansicht sind die Finanzgerichte nicht gefolgt.

- - -

  1. [3]
Voraussetzungen für diese Änderung wäre aber ein Beleg dafür, dass Lenniger tatsächliche diese Meinung im Prozess vertreten hat. In den verlinkten Quellen geht es nur um den Streit private oder gewerbliche Nutzung. Meinungen? --Phlyz (Diskussion) 18:13, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Artikel 123 GG ist hier für das EStG vom 16. Oktober 1934 nicht einschlägig, da sich dieser ausschließlich auf zur Zeit des Inkrafttretens des GG geltendes Recht bezieht (vgl. Wernicke in Bonner KOmmentar zu Art. 19 GG sowie Holtkotten ebenda zu Art. 123 GG) - siehe weiter unten.
Folgender Vorschlag, wobei ich annehme, dass jede der u. a. Informationen wieder gelöscht werden, weshalb ich es wirklich als sinnvoll erachte, den Artikel ganz zu löschen:

Ausgangspunkt des nunmehr fast 20 Jahre währenden Streits war das durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zertifizierte Arbeits- und Forschungsschiff Pirol, für das die Finanzverwaltung rückwirkend eine teilweise private Nutzung unterstellte und die steuerliche Abzugsfähigkeit ausschloss. Lenniger machte geltend, die Pirol sei als Arbeits- und Forschungsschiff ausschließlich zu Filmaufnahmen erworben und umgebaut worden. Im Übrigen kollidiere § 18 Abs. 1 Nr. Satz 2 EStG vom 16. Oktober 1934 mit der vorbehaltlosen Kunstfreiheitsgarantie gemäß Art. 5 Abs. 3 GG, da die Finanzverwaltung so unzulässig in den Werk- und Wirkbereiches eingreift.

Weiterhin sei das EStG vom 16. Oktober 1934 ein nationalsozialistisches Gesetz, dessen Nichtigkeit u. a. bereits durch das Urteil (JO 1947, S. 606 ff.) gegen Heinrich Tillessen des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 6. Januar 1947 erwiesen sei. [1]

Die Finanzgerichte folgten diesem Urteil nicht. Lenniger hat seinen Fall unter Berufung auf das Völkerrecht und die Menschenrechte vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg, sowie den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Genf gebracht.

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  1. JO 1947, S. 606 ff.: Die dort „für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen“ bindende Feststellung des Gerichts besagte, „dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“

Zitat: „Voraussetzungen für diese Änderung wäre aber ein Beleg, ...“ Dazu folgendes: Primärquellen werden nicht akzeptiert, Lenniger wird hier auch keine Schriftsätze veröffentlichen. Diese sind abrufbar unter http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de, was wiederum nicht als Sekundärquelle akzeptiert wird. Wie lösen wir das Dilemma? --Ninxit (Diskussion) 18:59, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Die Zertifizierung durch das BSH halte ich für irrelevant. Die sollte daher nicht erwähnt werden. Was für eine Zertifizierung soll das überhaupt sein? Irrelevant ist auch der EGMR, sowie der Hohe Kommissar – jedefalls so lange sie noch nicht für Lenniger entschieden haben. Anrufen kann die jeder. Die bleiben daher (noch) draußen.
Das Rastatter Urteil ist nett, aber dadurch wird nichts „erwiesen“ (ein Wort, das man in der juristischen Auseinandersetzung generell vermeiden sollte). Das Tribunal kann kein deutsches Finanzgericht „binden“. In Deutschland gibt es kein „binding precedent“. Und das lange Zitat halte ich im übrigen für unerheblich, weil die Tatsache, dass der nationalsozialistische Reichstag kein Parlament im demokratischen Sinne war unstreitig ist. Den Bonner Kommentar habe ich nicht da, aber Maunz/Dürig, Art 123 Rn. 7 erklären „geltendes Recht“ in Abgrenzung zu bloßen Entwürfen. Damit ist Art. 123 GG auf das EStG anwendbar (Tribunal hin oder her). Aber ich nehme an dass die FG eine ähnliche Argumentation in ihren Urteilen benutzt haben und Lenniger nicht überzeugen konnten.
Da die Angaben, so wie sie in dieser Version formuliert sind, lediglich die Ansicht von Leinniger widergeben, müsste auch seine Homepage als Quelle zulässig sein. Aber ich bin kein Admin.
Und Herr Lenniger ist in jeden Fall relevant. Eine Löschung des Lemmas kommt daher m. E. nicht in Betracht. --Phlyz (Diskussion) 20:00, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Letzter Vorschlag:

Ausgangspunkt des nunmehr fast 20 Jahre währenden Streits war das durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zertifizierte Arbeits- und Forschungsschiff Pirol, für das die Finanzverwaltung rückwirkend eine teilweise private Nutzung unterstellte und die steuerliche Abzugsfähigkeit ausschloss. Lenniger machte geltend, die Pirol sei als Arbeits- und Forschungsschiff ausschließlich zu Filmaufnahmen erworben und umgebaut worden. Im Übrigen kollidiere § 18 Abs. 1 Nr. Satz 2 EStG vom 16. Oktober 1934 mit der vorbehaltlosen Kunstfreiheitsgarantie gemäß Art. 5 Abs. 3 GG, da die Finanzverwaltung so [durch die Besteuerung] unzulässig in den[seinen] Werk- und Wirkbereiches eingreift[e]. Weiterhin sei das EStG vom 16. Oktober 1934 ein nationalsozialistisches Gesetz [und nichtig. Dies ergebe sich bereits aus dem] , dessen Nichtigkeit u. a. bereits durch das Urteil (JO 1947, S. 606 ff.) gegen Heinrich Tillessen des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 6. Januar 1947 erwiesen sei . [1][Dieser Ansicht sind die Finanzgerichte nicht gefolgt.]

Die Finanzgerichte folgten diesem Urteil nicht. Lenniger hat seinen Fall unter Berufung auf das Völkerrecht und die Menschenrechte vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg, sowie den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Genf gebracht. - - -

  1. JO 1947, S. 606 ff.: Die dort „für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen“ bindende Feststellung des Gerichts besagte, „dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“

Das Rastatter Urteil in seiner Bedeutung zu ignorieren, ist noch schlimmer, wie die Ignoranz gegenüber Urteilen des BVerfG. Mach aus dem Lemma, was immer Du willst, es wird nicht richtiger, wenn die relevanten Fakten nicht hineinkommen. Ich werde einen Löschantrag stellen, es handelt sich immerhin um inzwischen weitgehend unkorrekte Aussagen zu einer lebenden Person. --Ninxit (Diskussion) 20:38, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Versuch mir doch bitte zu erklären, welche Fakten(!) nicht stimmen. Die Einordnung eines Urteils ist kein Fakt, sondern ein Streit um eine Meinung. Und dass Lenniger eine bestimmte Meinung zu den Rastättern vertritt, die von den Gerichten nicht geteilt wird, steht im Artikel. Ich verstehe Dein Problem wirklich nicht. --Phlyz (Diskussion) 20:47, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Das Raststatter Urteil ist, so wie die Nürnberger Urteile, gemäß heute noch geltenden Besatzungsrechts bindend für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Da gibt es keine abweichende Meinung, auch nicht von Richtern. Das ist Fakt und keine Meinung. Und dann noch gerade mit dem Nazi Maunz zu kommen, spricht Bände.--Ninxit (Diskussion) 20:56, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Natürlich ist das Urteil wirksam und von mir aus auch bindend. Und die Feststellung, dass die "Straffreiheitsverordnung von 1933" als Nazigesetz unwirksam ist auch. Und meinetwegen auch, dass der Reichstag nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt war. Aber das Urteil entfaltet keine direkte Bindungswirkung in Bezug auf das EStG. Schließlich wird das in dem Urteil nicht erwähnt. Die Übertragbarkeit des Urteils auf das EStG ist demnach eine Rechtsmeinung.
Maunz tut mir leid. Ich hatte nicht auf den Autor geachtet. Wer hätte gedacht, dass der alte Braune tatsächlich noch aktuelle Kommentierungen zu verantworten hat. Aber sei versichert, dass ich auch den BeckOK hätte zitieren können...
Den Löschantrag verstehe ich im übrigen immer noch nicht. Selbst wenn Deine Ansicht zur Bedeutung des Tribunal-Urteils richtig ist, ist das kein Löschgrund sondern ein grund für die Qualitätssicherung. Lenniger ist relevant und durch die falsche Einordnung eines Urteils wird nichts falsches über ihn behauptet.--Phlyz (Diskussion) 21:15, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Wir machen morgen weiter.--Ninxit (Diskussion) 22:03, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Die Feststellung des Urteils betrifft die Verfassungswidrigkeit der Hitlerregierung, aus der die Nichtigkeit alle ihrer Handlungen hervorgeht, u.a. die der Straffreiheitsverordnung, da es in der Tillessen-Entscheidung um deren Rechtskraft ging, welche aus benannten Gründen verneint wurde. Es ist also keine Meinung, dass alle Handlungen der Hitlerregierung nichtig sind, sondern eine gerichtliche Feststellung. Beispiel Mutzenbacher-Entscheidung BVerfGE 93, 130. Diese ist allgemeingültig und gilt nicht nur für den Rowohlt Verlag und das Mutzenbacher-Buch.
Diese Feststellung gehört also in den Abschnitt und auch die Weigerungen der Finanzgerichte, diese als das anzuerkenen, was sie ist, nämlich bindend für alle deutschen Gerichte usw. Ich vertrete also keine Meinung, sondern zitiere das Gericht - der Unterschied dürfte sogar juristisch durchschnittlich gebildeten Laien offenbar sein. Vielmehr ist es unangebracht, die Privattheorie, dieses Urteil wäre entgegen seines Wortlauts nicht vollumfänglich bindend und auf alle Handlungen der Hitlerregierung zu beziehen, als vermeintlich neutralen Standpunkt dessen tatsächlichem Inhalt vorzuziehen.
Und ja, wenn das Lemma falsche Eindrücke erweckt, da Sachverhalte verkürzt oder falsch dargestellt werden, ist ein LA berechtigt, zumal es, wie schon erwähnt, um eine noch lebende Person geht, welche sich diese Sachverhaltsverkürzungen und -fälschungen zwar von den Gerichten gefallen lassen muss, aber nicht von einer Enzyklopädie. Und damit hier nicht noch mehr falsche Eindrücke erweckt werden, ich bin nicht Lenniger. --Ninxit (Diskussion) 14:43, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Deine juristische Argumentation kann ich überhaupt nicht nachvollziehen und sie überzeugt mich nicht. Und ich bin kein juristischer Laie. Ich habe aber keine Lust mit Dir hier weiter darüber zu diskutieren, dann darum geht es hier nicht. Hier geht es um den Artikel über Lenniger und über die Darstellung des Rechtsstreits, den er mit den Finanzbehörden führt. Alles andere kann in einen Artikel über die Rastatter Prozesse.
Und vor diesem Hintergrund verstehe ich immer noch nicht, welche falschen Fakten über Lenniger in dem Abschnittsvorschlag in meiner letzten Version verbreitet werden. Um sämtliche Probleme zu vermeiden versuche ich es nochmal:

Ausgangspunkt des nunmehr fast 20 Jahre währenden Streits war das durch das Arbeits- und Forschungsschiff Pirol, (Fakt) für das die Finanzverwaltung rückwirkend eine teilweise private Nutzung unterstellte und die steuerliche Abzugsfähigkeit ausschloss. (Fakt) Lenniger machte geltend, die Pirol sei als Arbeits- und Forschungsschiff ausschließlich zu Filmaufnahmen erworben und umgebaut worden. (Fakt) Im Übrigen kollidiere § 18 Abs. 1 Nr. Satz 2 EStG mit der vorbehaltlosen Kunstfreiheitsgarantie gemäß Art. 5 Abs. 3 GG, da die Finanzverwaltung durch die Besteuerung unzulässig in seinen Werk- und Wirkbereiches eingreife. Dies gelte insbesondere, weil das EStG vom 16. Oktober 1934 ein nationalsozialistisches Gesetz und daher nichtig sei. (Das er es sagt ist Fakt) Die Nichtigkeit ergebe sich aus dem Urteil gegen Heinrich Tillessen des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 6. Januar 1947, das für alle deutschen Gerichte die Unrechtmäßigkeit des nationalsozialistischen Reichstags bindend festgestellt habe. (Auch hier ist sein Berufen auf das Urteil Fakt) Dieser Ansicht sind die Finanzgerichte nicht gefolgt. (Fakt)

Wo ist das Problem? In dieser Fassung bleibt es jedem Leser überlassen zu entscheiden, ob die Finanzgerichte rehct oder unrecht hatten. Seine Ansicht wird umfassend dargestellt und die Beurteilung seiner Ansicht bleibt offen.
Kann in dieser Version vielleicht ein Konsens erzielt werden? --Phlyz (Diskussion) 15:26, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ausgangspunkt des nunmehr fast 20 Jahre währenden Streits war das Arbeits- und Forschungsschiff Pirol, für das die Finanzverwaltung rückwirkend eine teilweise private Nutzung unterstellte und die steuerliche Abzugsfähigkeit ausschloss. Lenniger machte geltend, die Pirol sei als Arbeits- und Forschungsschiff ausschließlich zu Filmaufnahmen erworben und umgebaut worden. Im Übrigen kollidiere § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG mit der vorbehaltlosen Kunstfreiheitsgarantie gemäß Art. 5 Abs. 3 GG, da die Finanzverwaltung durch die Besteuerung unzulässig in seinen künstlerischen Werk- und Wirkbereiches eingreife. Dies gelte insbesondere, weil das EStG vom 16. Oktober 1934 ein nationalsozialistisches Gesetz und daher nichtig sei. Dessen Nichtigkeit ergebe sich u.a. aus dem Urteil des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 6. Januar 1947 gegen Heinrich Tillessen, das für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend die Verfassungswidrigkeit der nationalsozialistischen Regierung und der von ihr auf der Grundlage des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 23.03.1933 erlassenen Gesetze festgestellt habe. Dieser Ansicht sind die Finanzgerichte nicht gefolgt.
Etwas präziser. Ich denke, so geht es. Bedarf es für den letzten Abschnitt im Lemma der Aktenzeichen der Klagen beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg sowie beim Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Genf? Gruß von Ninxit (Diskussion) 15:50, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
PS: Überschrift neutral als Rechtsstreit.--Ninxit (Diskussion) 15:51, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Hinsichtlich von UN und EGMR bin ich zwar immer noch der Meinung, dass die erst relevant werden, wenn sie für Lenniger entscheiden, aber da es daran nicht scheitern soll:

Nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs hat Lenniger nunmehr den EGMR und den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte angerufen. Deren Entscheidungen stehen noch aus.

Soll ich den Abschnitt in der Version, auf die wir uns hier geeinigt haben dann mal einfügen?--Phlyz (Diskussion) 15:58, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
PS: Du scheinst ja näheren EInblick zu haben: Warum eigentlich der EGMR und nicht das näherliegende BVerfG? Oder hat das die Beschwerde schon abgelehnt? --Phlyz (Diskussion) 16:08, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ja, füge es bitte ein. Steht die Überschrift als »Rechtsstreit«? Ich überarbeite noch ein paar stilistische Sachen und dann sollte es passen. Zu Deinem PS, siehe: http://rechtsstaatsreport.de/expertise-verfassungsbeschwerde/33/. Das Grundproblem ist, dass es dort um rechtliche und historische Grundsatzfragen geht, zu welchen seit nunmehr über 20 Jahren geforscht wird, welche jedoch in der Lehre (bewusst) nicht vermittelt werden und ohne Hintergrund zunächst Befremden auslösen, rechtlich und historisch jedoch korrekt sind. Solltest Du (tatsächlich) Fragen dazu haben, dann melde Dich auf meiner Disk und ich gebe Dir meine E-Mail-Adresse. Danke zunächst für Deine Vermittlung. --Ninxit (Diskussion) 16:34, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
PS: Die Zertifizierung des Schiffs durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist insoweit relevant, als dass dadurch dessen Zweck verbindlich ist, Lenniger dies also nicht bloß behauptet.--Ninxit (Diskussion) 16:40, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Fertig.
Deinen verlinkten Artikel hatte ich sogar schonmal entdeckt. Gerade habe ich ihn mal gelesen, obwohl ich sowas bei Texten, die Fettdruck und Unterstreichungen verwenden eigentlich nicht mache. Ich lasse mich ungern typographisch anschreien. Inhaltlich überzeugt er mich ebensowenig, wie Deine obige Ansicht zur Verfassungswidrigkeit des EStG. Wenn das der einzige Beitrag zu dem Thema ist, habe ich keine weiteren Fragen. Aber danke für das Angebot.
Gesetze sind keine Überzeugungsfragen, aber das gehört nun nicht mehr hier hinein ;-) --Ninxit (Diskussion) 17:13, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Insgesamt sollten wir diese Diskussion als positives Beispiel für die Beendigung eines edit-wars sehen. Geht doch!
beste Grüße --17:07, 31. Jul. 2012 (CEST)
Alles klar und vielen Dank, --Ninxit (Diskussion) 17:13, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Bilder[Quelltext bearbeiten]

Die Bilder im Artikel sind von bescheidener Qualität (allesamt Videostills in niederiger Auflösung und hoher Komprimierung). Ausserdem sind es ziemlich viele. Dreimal der Fotograf selbst, ohne dass man auch nur einmal sein Gesicht sieht, viermal von ihm gemachte Aufnahmen (alle relativ ähnlich), einmal sein Boot (im Artikel als Schiff bezeichnet, erscheint mir auch eigenartig, liegt aber ausserhalb meiner Kompetenz). Ich habe nun wenigstens das Bild "versteckte Aufnahmen von Bord" entfernen wollen (Begründung: "redundant zum ersten Bild, Person und Tätigkeit nur grob zu erkennen, schlechte Bildqualität, Fotomontage", was aber sofort rückgängig gemacht wurde ("Szene stellt wesentliche Arbeitsweise von L. dar und ist keine Fotomontage"). Ich bin nicht der Ansicht, dass die Szene irgendetwas besonders gut darstellt. Dass Lenninger von Bord der Pirol filmt, sieht man bereits im ersten Bild. Im zweiten, von mir entfernten, sieht man nur mit Fantasie, dass er aus einem Fenster heraus filmt, im Thumb sieht es gleich ganz so aus, als filmte er den Monitor ab. Und ebenjener Monitor zeigt, in vergleichsweise wesentlich besserer Bildqualität und mit scharfen Kanten und schiefen Winkeln, ein Bild ganz ähnlich dem ersten Vogelbild im Artikel - das wurde da reinmontiert. Ich halte das daher nicht für ein geeignetes Bild zur weiteren Illustration des Artikels. Generell würde ich vorschlagen, eine bzw. mehrere (Person, evt. Boot/Sonstiges, und Werke) Commons-Kategorien anzulegen und auf diese zu verweisen, und dann im Artikel sparsamer mit Bildmaterial umzugehen. Sofern die Bilder (offenbar ja aus irgendeiner Fernsehdokumentation oder ähnlichem übernommen) überhaupt zulässig sind - sie tragen seit 2009 allesamt den Vermerk "OTRS-Freigabe läuft". --YMS (Diskussion) 11:09, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Das Bild ist keine Fotomontage. L. filmt einen Monitor, in dem eine Nahaufnahme über ein Objektiv zu sehen ist. Ob Dir die Bildqualität gefällt, ist dabei unerheblich. Es dokumentiert Lennigers Arbeitsweise auf eine Art, welche in keinem anderen Bild zu sehen ist, --Ninxit (Diskussion) 11:19, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Moin YMS und Ninxit
als Uploader der Bilder kann ich Dir sagen, das ich die Freigabe habe, warum diese Freigabe beim OTRS noch nicht verlinkt ist, muss ich jetzt selber mal nachhacken. Was die Bildanzahl angeht, hat jeder seine eigene Meinung. Ich hatte damals Gründe warum ich die Bilder eingestellt habe, frag mich jetzt bitte aber nicht danach, da muss ich wieder lange überlegen. Was Commons angeht und die Verweis darauf. Einfache Leser verstehen diesen Link nicht. Ich habe es mit einem 55 jährigen Anwalt getestet, ging schief und er hat es nicht verstanden, von daher plädiere ich dafür im Zeitfelsfall liebe ein Bild zu viel als ein Bild zu wenig drin zu haben, allerdings bin ich gegen Galerien. Bessere Qualität gibt es leider nicht. Aber das sind alles nur persönliche Ansichten. Tschüß Ra Boe --watt?? -- 15:04, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Und was kam beim Nachhaken raus? Vier Monate später tragen die Bilder jedenfalls immer noch den OTRS-Bearbeitungsvermerk. Und wenn ich schon beim Nachhaken bin: Der Artikel ist immer noch überbildert. Und vor allem die Fotomontage ist immer noch drin. Dass das Monitorbild dort hineinmanipuliert wurde, erkennt man problemlos an dessen perspektivisch falscher Verzerrung, an den (nur) dort fehlenden JPEG-Artefakten, oder vielleicht noch einfacher anhand des Vergleichs mit dem Originalbild (vergrößert und gespiegelt abgesehen eben vom Monitorbild pixelidentisch zu unserer Version). --YMS (Diskussion) 20:19, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich habe das manipulierte Bild rausgenommen und auch die Tierfotos, die von überall stammen könnten. Echte "Filmausschnitte" wären hier klasse.
Was mich wundert: Die Fotos sind von 2006, obwohl Lenniger seine Filmarbeit 2002 eingestellt haben soll. Wie passt das zusammen? --Martina Disk. 19:44, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Moin zusammen, ich bin damals der Bitte nachgekommen die Bilder hochzuladen. sie stammen aus den Privatbesitz. Warum immer noch eine Freigabe da ist verstehen ich auch nicht. Ich habe schon öfters nachgefragt. Ich werde es auch gleich wieder tun, auch zu den Auszeichnungen. Tschüß --Ra Boe --watt?? -- 22:22, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
@Ra Boe: Die OTRS-Tickets sind da, das ist nicht mehr der Punkt. --Martina Disk. 23:11, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Moin Martina, habe ich auch gesehen, nach dem ich hier die Nachricht geschrieben habe. Ich habe die Bilder (die Tierfotos sind Shreenshots aus seinen Filmen) bearbeitet und dann hochgeladen, dann gezeigt wie man eine OTRS Ticket anfragt usw. Für mich ist die Herkunft klar, da ich nicht alle von den Shreeshots hochgeladen habe, die Qualität der anderen war nicht gut. Tschüß --Ra Boe --watt?? -- 15:31, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ich kann man versuchen ob ich Filmansschnitte bekommen und ebenfall hochladen kann. Tschüß --Ra Boe --watt?? -- 15:37, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Das wäre super! --Martina Disk. 15:49, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Belegt?[Quelltext bearbeiten]

"Ziel seiner politischen Arbeit ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für grundlegende Probleme, deren Grundlage er in den nationalsozialistischen Kontinuitäten der Bundesrepublik Deutschland sieht, und deren Beseitigung durch die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes im Sinne des Artikel 21 GG."

Ist das belegt, oder ist das Selbstdarstellung (wonach es SEHR klingt)? 178.24.203.48 14:56, 20. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Der gesamte Artikel beruht auf seinen Selbstdarstellungen. Der Verweis auf die "Grundrechtepartei" genügt an dieser Stelle. Link zu deren Website ist ja drin. Man könnte eventuell noch ergänzen, dass die Partei nicht zur Europawahl zugelassen wurde, weil die Begleitunnterlagen zum Antrag fehlten. --Martina Disk. 19:25, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Nachtrag: Die Grundrechtepartei wurde als irrelevant gelöscht. Dieser Artikel sollte nicht als Ersatzstelle für Detaildarstellungen zu der Partei benutzt werden. Ich habe die wiedereingefügte Passage wieder gelöscht. Wer Informationen im Artikel haben will, sollte deren Relevanz darlegen und hier auf der Disk einen Konsens herstellen. --Martina Disk. 15:34, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Wer hat den Artikel wann gelöscht?--Walter Rademacher •*¨*•.¸¸.• 23:51, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Das siehst du, wenn du auf den obigen Rotlink klickst: 19:33, 25. Jan. 2014 Hephaion (Diskussion | Beiträge) löschte Seite Grundrechtepartei (Fehlende enzyklopädische Relevanz bzw. Darstellung selbiger) --Martina Disk. 15:26, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Relevanz[Quelltext bearbeiten]

Ich kann ja verstehen, dass Herrn Lenniger seine Probleme mit dem Finanzamt sehr belasten und auch ein Bedürfnis besteht darüber zu kommunizieren. Aber was hat das Ganze in einer Enzyklopädie zu suchen? Auch dürfte ein Dreizeiler der Bedeutung seines Schaffens völlig gerecht werden. Immerhin hat der Artikel einen ähnlichen Umfang, wie der über Heinz Sielmann. Das ist wohl sicher deutlich übertrieben. (nicht signierter Beitrag von 217.109.123.82 (Diskussion) 10:25, 20. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Ich hab das mal aufs Wesentiche gekürzt. Auch hier lediglich (ausufernde) Selstdarstellungen, keine unabhängigen Quellen weit und breit. --Martina Disk.

An den IP-Schreiber (mit geschlossenem Visier): Kennen Sie Lennigers Flime? Wissen Sie, worüber Sie sprechen? Belegen Sie Ihre Aussagen bitte--Walter Rademacher •*¨*•.¸¸.• 01:59, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Die Relevanz ist durch die breite Medienberichterstattung zu diesem Steuerstreit zweifellos gegeben. Ich habe dazu unabhängige Quellen gesucht und eingebunden. Alle wertenden und parteinehmenden Formulierungen lassen wir aber bitte raus. --Martina Disk. 15:30, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Martina, es ist kein Steuerstreit, sondern es geht um die Kunstfreiheit nach Art. 5.3.1, was ggf. mit der Klagschrift belegt werden könnte. Die Steuerforderung ist nur der Auslöser, der aber aus Unkenntnis gern als der Streitgegenstand hingestellt wird. Es steckt aber wesentlich mehr dahinter. Ich verstehe nicht, warum du hier ständig weiter machst, ohne dich darüber zu informieren.--Walter Rademacher •*¨*•.¸¸.• 00:19, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Walter, wer immer den Artikel angelegt at, ist in der Pflicht den Leser zu informieren, und zwar nicht aus Selbstdarstellungen des Betroffenen oder irgendwelchen Originaldokumenten, wie es politisch in den Kram passt, sondern aus unabhängigen Quellen. Gut, die Arbeit habe ich jetzt übernommen. Richtig ist das aber nicht, dass ich mir die Mühe machen muss Belege anzubringen, damit andere Leute "ihren" Wunschartikel in Wikipedia haben. --Martina Disk. 15:32, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

30 Auszeichnungen?[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte gerne Belege für den Satz „Bis 2002 wurden ihm 30 nationale und internationale Filmauszeichnungen verliehen.“. Belegt ist bisher lediglich

--Martina Disk. 19:54, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Was ist hier los? Ich habe die Urkunden alle selbst an der Wand gesehen. Soll ich sie fotografieren? Sollen sie eingereicht werden? Bin ich hier im falschen Film?--Walter Rademacher •*¨*•.¸¸.• 01:21, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Walter, du bist lange genug in der Wikipedia, um zu wissen, dass "selbst gesehen" nicht genügt, sondern dass nachprüfbare, unabhängige Quellen nötig sind. --Martina Disk. 15:01, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Martina Legt hier jeder, der in der WP steht für jede summarisch genannte Auszeichnung und Vergleichbares die Original-Urkunde vor oder wie soll das praktischerweise gehen? Aber kein Problem, ich fotografiere sie alle und stelle die Bilder in eine Galerie. Müssen dann alle anderen nachziehen, über die eine vergleichbare Angabe in der WP steht? Dann kommt aber etwas auf die Autoren zu. Aus meiner Sicht hätte der zutreffende Satz mit der Angabe "30 nationale und internationale Filmauszeichnungen" gereicht.--Walter Rademacher •*¨*•.¸¸.• 23:49, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Nein, Walter, auch fotodokumenarische originäre Forschung hilft hier nicht. Sondern - nochmal: unabhängige Quellen. Auch hier habe jetzt ich mir die Mühe gemacht, die alten Zeitugsberichte zu durchforsten und einen Einzelnachweis angebracht. --Martina Disk. 15:52, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Anmerkungen und offene Fragen[Quelltext bearbeiten]

Walter, hier wurde extrem unsauber gearbeitet. Wenn dir die Sache am Herzen liegt, dann sorge doch bitte aktiv dafür, dass der Artikel korrekt formuliert und belegt wird, statt mich nur anzunölen. --Martina Disk. 15:52, 22. Feb. 2015 (CET)/16:46, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

@162.247.73.201: Bitte editiere nicht in meine Beiträge hinein. Habe deinen Post verschoben:.--Martina Disk. 16:46, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Es gibt keinen Beleg, dass das Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 ein nationalsozialistisches Gesetze ist? Es scheint Dir entgangen zu sein, dass Adolf Hitler am 16.10.1934 an der Macht war und dieses Gesetz erlassen hat. Schau auf das Ausfertigungsdatum. (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html). 162.247.73.201 13:10, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Es gibt keinen Beleg dafür, dass Lenniger diese Argumentation vor (welches?) Gericht gebracht hat. --Martina Disk. 16:46, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de 162.247.73.201 17:16, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Nee, die dortigen Texte sind alle später verfasst (Klagen bis 2006, Parteigründung erst 2010), und unabhängige Belege sind das sowieso nicht. Wenn du die "Info" drin haben willst, ist ein bißchen mehr nötig als so ein dahingeworfener Link auf eine bunte Textsammlung. --Martina Disk. 17:48, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Logisch, dass erst später über etwas Geschehenes berichtet werden kann, was tut das zur Sache?--84.180.220.215 01:18, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Vier Jahre später berichtet der Betroffene selbst auf der Homepage seiner Partei. WP:Q weit verfehlt. --Martina Disk. 22:19, 26. Feb. 2015 (CET)Beantworten


  • Vielleicht bin ich blöde aber den Satz "Im Zuge eines Rechtsstreits mit dem Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern ließ Lenniger in die Landeskasse pfänden." kann ich nicht deuten ,es wäre nett jemand , der versteht was da gesagt werden soll, könnte ihn verständlicher formulieren. (nicht signierter Beitrag von Panson (Diskussion | Beiträge) 13:55, 15. Mär. 2015 (CET))Beantworten