Diskussion:Carl-Friedrich-Flemming-Klinik

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Erdäpfelkäfer in Abschnitt Tarnbegriff
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Tarnbegriff[Quelltext bearbeiten]

[1]: "Kinderfachabteilung" ist ein Tarnbegriff der Aktion T4 für die Tötungszentren, die ab 1939 überall in Deutschland an Krankenhäusern eingerichtet wurden, um die systematischen Krankenmorde zu verschleiern; vgl. Fleßner 2014. "Vergasen" ist LTI. -- MBq Disk 14:14, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten

"T4-Aktion" ist der Tarnbegriff, nicht "Kinderfachabteilung Lewenberg-Sachsenberg". Hierbei handelt es sich um die Bezeichnung einer im Rahmen der Kinder-Euthanasie geschaffenen Abteilung (Mecklenburg am 19. August 1941), die innerhalb der Heil-und Pflegeanstalten eingerichtet wurde. Die Kinderfachabteilungen dienten der Selektion und Beobachtung. Ergebnisse der dort durchgeführten Untersuchungen (Bildungsfähigkeit etc.) wurden dem zuständigen Berliner Reichsauschuss gemeldet. Ist das so schwer zu verstehen? Diese unbelegten Begriffsspielereien sind inakzeptabel. --Erdäpfelkäfer (Diskussion) 17:34, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Fleßner definiert im übrigen die Bezeichnung Kinderfachabteilung keineswegs als "Tarnbegriff". Was sollte die Einstreuung des Fehlbelegs? --Erdäpfelkäfer (Diskussion) 17:42, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ich verstehe umgekehrt nicht, wieso Du den Begriff "Kinderfachabteilung" neutral siehst, Du verwendest ihn ohne Anführungszeichen. Das entspricht nicht dem Forschungsstand. Es waren keine Fachabteilungen. Die Kinder wurden in den Einrichtungen weder "fachlich" betreut noch "untersucht", sondern in einem papiergestützen Verfahren überwiegend dem Betreungsaufwand folgend zur Ermordung ausgewählt. Es ist eine gegenüber der Öffentlichkeit bewußt verschleiernd gewählte Bezeichnung ebenso wie "Stiftung für Anstaltspflege" "Gemeinnützige Krankentransport" usw.. -- MBq Disk 18:03, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Welchen Forschungsstand? Beleg wäre nett. Die in den Kinderfachabteilungen zwangseingewiesenen Kinder wurden von den Ärzten auf Bildungsfähigkeit und Brauchbarkeit untersucht und formularmäßig gemeldet (de Mildt: Tatkomplex: NS-Euthanasie. S. 368). Erst die medizinischen Gutachter des Reichssauschusses (Berlin) entschieden, in dem von dir als "Papierverfahren" bezeichneten Verfahren, über Leben und Tod der Kinder. Die Verfahrensweise änderte sich später grundlegend. --Erdäpfelkäfer (Diskussion) 19:15, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten