Diskussion:Carl-Hans Graf von Hardenberg

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Sänger in Abschnitt Prozess der NS-Justiz
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vielleicht wäre es angebrachter, den Beruf von Graf von Hrdenberg nicht mit "lanwirt" anzugeben, sondern mit "Gutsverwalter" oder "Großgrundbesitzer". Landwirt halte ich für irreführend. (nicht signierter Beitrag von 188.110.49.241 (Diskussion) 11:51, 9. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

und wie kams...[Quelltext bearbeiten]

... dass er überlebte? --kostenloses Arbeitspferd ... itu (Disk) 14:48, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

keine Ahnung, würde mich auch interessieren. Die haben ja damals so viele einfach umgebracht, manchmal war es egal, ob sie Beweise gefunden haben, oder nicht. Gruß BlackSophie 17:05, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich hatte noch ein bisschen Zeit und hab einiges noch ergänzt und ausgeführt. Meine Quelle. Hoffe das geht so. Gruß BlackSophie 17:35, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten

@Itu: Da ich beim vorletzten Mal wieder was überlesen habe... könntest du mal bitte über den Artikel schauen? Das wäre sehr hilfreich. Gruß BlackSophie 03:30, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

OK, danke. Die Quelle noch als Einzelnachweis zu verbauen wäre allerdings nicht schlecht. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 04:33, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich wusste ehrlich gesagt nicht wo. Ich hab ja mehreres mit der Quelle belegt, also müsste ich die dann bei ca. drei Sätze (bzw ganze Sätze am Stück) angeben. Wäre das so sinnvoller? Ich gebe zu, manchmal gebe ich dem einfachen Weg den Vorzug. Nicht ganz rühmlich, ich weiß.
Zu deiner Nachfrage in der (Zusammenfassung): Ich hab ich nicht direkt eine Quelle dafür gefunden, deswegen habe ich es entschärft. Vorher war es als Rotlink im Artikel und auch jetzt sehe ich wieder einen Rotlink (und noch dazu einen sehr langen). Ich persönlich finde Rotlinks immer bissel... ja doof. Sorry.
Danke für die schnelle aw. Gruß BlackSophie 05:01, 18. Feb. 2016 (CET) (PS: Geh jetzt erst mal off, evtl könnte ich mich heute Nachmittag wieder damit beschäftigen)Beantworten

Prozess der NS-Justiz[Quelltext bearbeiten]

"Gegen ihn wurde ein Prozess vorbereitet und die Todesstrafe beantragt." - Diese Formulierung ergibt keinen Sinn. Auch in NS-Strafverfahren wurde das Strafmaß am Ende, nicht in der Vorbereitungsphase "beantragt". NS-Richter wussten zwar auch, was von ihnen erwartet wurde und brachten die Angeklagten dann zu Tode, wie gewünscht, ganz durchchoreografierte Prozesse, in denen der Strafmaßantrag schon vor Verfahrensbeginn zu den Akten kam, kennen wir aber erst aus der DDR-"war kein Unrechtsstaat"-Justiz. --2A02:908:F86:8800:3133:6EB0:FF50:C16F 09:14, 21. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ach ja? Die Nazis hatten einen Rechtsstaat? Das wäre ja mal eine neue Erkenntnis. Vielleicht mag das ansatzweise noch in den 30ern gegolten haben, bei solchen Schauprozessen gegen Ende ihrer Mörderherrschaft war das in jedem Fall nicht der Fall. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:39, 21. Dez. 2019 (CET)Beantworten