Diskussion:Christian Modersohn

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Gert Lauken in Abschnitt Fotoerlaubnis
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Fotoerlaubnis[Quelltext bearbeiten]

c:File:Gustav Kuennemann, Christian Modersohn, Ulrich Brinkhoff, 1993.jpg ist von 1993, Wikipedia gab es damals noch nicht. Es muss doch möglich sein, mit dem Uploader, dessen Name Übereinstimmungen mit einem Abgebildeten aufweist, vor einer Entfernung Kontakt aufzunehmen. Bei Modersohn (Ausschnitt anfertigen?) dürfte das postmortale Persönlichkeitsrecht weitgehend verblasst sein. Die drei Abgebildeten posieren zudem, es ist kein Schnappschuss, Gert Lauken. --2003:E7:BF34:15F:8D71:91BD:49A7:C278 19:06, 15. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Von der auch für damalige Verhältnisse äußerst mäßigen Qualität des Fotos abgesehen, sprechen zwei Gründe gegen die Aufnahme des Fotos: Unklar ist, warum zwei Personen gezeigt werden sollen, deren Beziehung zu Modersohn nirgendwo erläutert ist. Ferner: Vgl. zur Erlaubnis bei Verbreitung von Bildnissen § 22 KUrhG. Gert Lauken (Diskussion) 13:01, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten