Diskussion:Christiane Henriette von Pfalz-Zweibrücken

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 37.120.113.172 in Abschnitt Zu Leben
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Zu Leben[Quelltext bearbeiten]

Dort heißt es: "... übte sie 1764 bis 1766 im Fürstentum für ihren erstgeborenen Sohn die Vormundschaft aus."
Wer ist dieser erstgeborene Sohn?
Unter ihren Kindern sehe ich keinen Sohn, der dafür in Betracht kommen könnte.
Von: Rolf H., Berlin (kein Fachmann, nur Ahnenforscher) (nicht signierter Beitrag von 37.120.113.172 (Diskussion) 08:38, 30. Dez. 2015 (CET))Beantworten