Diskussion:Christina Clemm

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Runtinger in Abschnitt Belege?
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Der Artikel „Christina Clemm“ wurde im Oktober 2023 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 20.11.2023; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Frage[Quelltext bearbeiten]

Wo ist denn die Diskussion über diesen Artikel als „Schon gewusst?“? Im verlinkten Diskussionsarchiv jedenfalls nicht. Es hätte mich nämlich interessiert, was diesen Artikel dafür qualifiziert hat. --Elektronenhirn (Diskussion) 08:49, 20. Nov. 2023 (CET)Beantworten

@Elektronenhirn https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Hauptseite/Schon_gewusst#Vorschlag:_Christina_Clemm_(23._September)_(erl.) --0815 User 4711 (Diskussion) 09:19, 20. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Belege?[Quelltext bearbeiten]

RAL1028 hat hier alle Inhalte wieder in den Arikel eingefügt, die ich mangels Beleg vorher entfernt hatte. Wer Inhalte einfügt, muss dafür die Belege liefern. Belege gibt es aber nicht, weshalb die Inhalte wieder zu entfernen sind. Der eigene Lebenslauf auf der eigenen Webseite und sonstige Inhalte der eigenen Webseite gelten nicht als Beleg, da es sich nicht um valide Sekundärquellen nach WP:BEL handelt. --Runtinger (Diskussion) 18:47, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Neutrale Daten, wie den Studienort, der nebenbei auch anderweitig im Netz zu finden ist, sind bei einer Person dieses Kaliebers durchaus der offiziellen CV zu entnehmen. Oder hast Du nachweisslichen Anlass die Studienorte von Frau Clemm zu bezweifeln. Die anderen Fakten sind nun zweimal zusätzlich belegt und ihre beratende Tätigkeit findet sich durchaus in den Weblinks und Einzelnachweisen und sind darüberhinaus im Netz ohne besondere Anstrengung ins Auge fallend. Oder bezweifelst Du auch das, aber dann bitte mit Anhaltspunkten wieso. Du scheinst das Kollaborative hierzuwikipedia noch nicht zur Gänze verinnerlicht zu haben, was auch Deine heutige Wortmeldung auf der VM erklären könnte. --RAL1028 (Diskussion) 19:02, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Wenn es Belege im Netz oder sonstwo gibt, sollte man diese genau nennen und einpflegen und nicht nur behaupten. Die eigene Webseite der Lemmaperson ist kein reputabler Beleg. Auf keinen Fall kann man alles, was ich mangels Beleg entfernt hatte, einfach so ohne sich Belegmühe zu machen, einfach wieder rückgängig machen. Nicht ich muß meine Zweifel legitimieren oder gar Belege suchen, sondern der, der etwas im Artikel haben will, muß belegen. --Runtinger (Diskussion) 19:14, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Nö. Wenn Du seriös referenzierte Stellen, und das sind sie spätestens seit heute Vormittag, in Zweifel ziehst, dann musst Du das auch begründen und belegen. Soweit von hier. Bei weiterem Gesprächsbedarf weisst Du ja, wo WP:3M zu finden ist. --RAL1028 (Diskussion) 19:35, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Sagt man halt so. --RAL1028 (Diskussion) 19:47, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Nein. Sagt man nicht so, vgl. Rechtswissenschaft im Singular. Man kann von mehreren Rechtswissenschaften höchstens dann sprechen, wenn man auch Kirchenrecht studiert hat. Wo ist der Beleg? Wo hast du das her? --Runtinger (Diskussion) 19:57, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
  • Zum zweiten Punkt: Wie läßt sich belegen, dass zu ihren Schwerpunkten Verfahren wegen "Stalking sowie rassistischer und rechtsextrem motivierter Straftaten" gehören und sie "Im NSU-Verfahren Teil der Nebenklage" war? Der ausdrücklich hierzu genannte ZEIT-Beleg gibt dazu überhaupt nichts her. Warum hast du einen völlig nichtssagenden Beleg wieder eingefügt? --Runtinger (Diskussion) 20:14, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Liess den angeführten Artikel einfach entweder ganz oder suche ihren Namen (command F). Für das Usus in der Jurisprudenz bist Du einen Nachweiss schuldig. Aber bitte: Deine Rabulistik ist mir unangenehm, hole also bitte andere Meinungen ein. (Und halte Dich an die Gepflogenheiten von Diskussionsseiten betreffs Einrückung.) --RAL1028 (Diskussion) 20:29, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe den von dir als Beleg angeführten ZEIT-Artikel gelesen und, wie gesagt, überhaupt nichts zu diesen Punkten gefunden, auch nicht mit command F. Da steht nicht das Geringste zu diesen Punkten. Ich bitte, mir zu sagen, wo da etwas dazu stehen soll. --Runtinger (Diskussion) 20:39, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Dann musst Du halt nochmal lesen oder suchen. Das steht dort. Sag mal ... --RAL1028 (Diskussion) 20:44, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Vielleicht könntest Du zitieren, was du meinst? Das steht da schlicht und enfach nicht. Die Belegpflicht liegt bei dir. --Runtinger (Diskussion) 20:48, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Wenn Du Dich dumm stellst, dumm bist oder nicht lesen/suchen kannst oder willst, bist Du hier im falschen Projekt: "Geschmack der Ungerechtigkeit. Edith Lunnebach und Christina Clemm vertreten die Familie, die damals Opfer des Sprengstoffanschlags in der Probsteigasse wurde.". Frag Dritte Meinungen an. --RAL1028 (Diskussion) 20:53, 21. Nov. 2023 (CET) P.S.: So einfach ...Beantworten
Also sind wir uns jetzt wenigstens einig, dass der ursprünglich genannte ZEIT-Beleg schlicht nicht stimmt und du eigentlich den nachträglich genannten und leider gesperrten SPIEGEL-Artikel meinst? --Runtinger (Diskussion) 21:03, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
  • Kommen wir zum dritten Punkt „Sie engagiert sich auch gegen Menschenhandel und berät Medien, um der Bevölkerung ein realistischeres Bild von juristischen Abläufen zu vermitteln“. Auch hierzu enthält der ausdrücklich hierfür genannte ZEIT-Beleg nicht das Mindeste. Warum hast du diesen Punkt trotz fehlenden Belegs wieder eingefügt und den völlig nichtssagenden Beleg dafür benannt? --Runtinger (Diskussion) 21:09, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten