Diskussion:Christine Blasey Ford

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:E7:7F1D:6A01:9D1C:F8AB:C5A6:C8FD in Abschnitt Begriffe
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Feinsteins Rolle[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel macht nicht klar, wie Senatorin Feinstein auf den Brief reagierte und warum sie vom 30. Juli bis Mitte September wartete, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:460D:F600:C900:6B0:A6DF:1869 (Diskussion) 16:11, 27. Sep. 2018 (CEST))Beantworten

Weil das in dem Artikel zu dieser Person nicht relevant ist.--2A0A:A540:4F08:0:D570:6C6D:5FB6:6D44 20:21, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Verspottung durch Trump[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich informiert bin, hat Trump Fords Aussagen zitiert, wobei er darauf abgestellt hat, daß diese in wesentlichen aus "ich kann mich nicht erinnern" bestanden. Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, daß Ford nach der Wahl von Kavanaugh ihre Anschuldigungen "nicht weiter verfolgen" will. Ich bin nicht sicher, ob das bedeutet, daß sie sie zurücknimmt, vermutlich eher nicht. -- Glückauf! Markscheider Disk 11:48, 7. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Ist das nicht widersprüchlich?[Quelltext bearbeiten]

Am Ende des Abschnitts Anschuldigung gegen Brett Kavanaugh steht, dass sie sich veranlasst sah, mehrmals den Wohnsitz zu ändern, belegt mit einer Quelle von 2019. Im ersten Satz des nächsten Abschnitts wird ihr Wohnort genannt, mit Quellen von 2002 und 2018, alle drei von vor dem Ereignis, dessen Folge diese Umzüge waren. Also ich sehe da einen Widerspruch. Die Angabe ihres Wohnortes sollte besser entfernt werden. --Senechthon (Diskussion) 22:03, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Begriffe[Quelltext bearbeiten]

"Sexueller Mißbrauch" ist ein sehr weiter Begriff, also ungenau oder unscharf, und der Begriff wird in den USA auch anders verstanden als in Deutschland. Der Vorwurf, man habe ihr in ihre alkoholischen Getränke heimlich K.O--Tropfen oder ähnliche Drogen hineingemischt, um dadurch ihre sexuellen Hemmungen auszuschalten oder ihren Widerstandswillen oder ihr Gedächtnis zu betäuben, wird nach inzwischen ungefähr 40 Jahren wohl nicht mehr beweissicher aufklärbar sein. Sie vermutet, daß die jungen Männer ihr heimlich Drogen in den Alkohol kippten, aber deratige Intoxikationen können auch alleine schon durch willentlich getrunkenen Alkohol entstehen, wenn zu viel Alkohol getrunken wird; Alkohol ist auch eine Droge, zusätzliche Drogen sind daher nicht unbedingt erforderlich um die Hemmungen oder die Widerstandskraft einer Person zeitweise auszuschalten. Je nachdem wie viel Alkohol die jungen Männer getrunken haben könnten diese damals womöglich auch schuldunfähig gewesen sein, was sich nach so langer Zeit wohl auch nicht mehr aufklären lässt. Es ist absolut glaubhaft, daß die Frau selbst ernsthaft glaubt, unter Drogen gesetzt worden zu sein, aber ob sie wirklich unter Drogen gesetzt wurde, und wenn ja von wem, wird sich nach so langer Zeit wohl nicht mehr aufklären lassen. Daher greift insoweit also wohl der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".--2003:E7:7F1D:6A01:9D1C:F8AB:C5A6:C8FD 18:25, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten