Diskussion:Claim (Werbung)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2A02:8109:9200:448:3987:3A60:5900:C2A6 in Abschnitt abgrenzung zu slogan
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Kopierte Beiträge aus Claim-Diskussion (jetzt BKL)[Quelltext bearbeiten]

URV?[Quelltext bearbeiten]

„So wirbt etwa der deutsche Radiosender SWR1 mit dem Haupt-Claim Eins gehört gehört − SWR1“ –

„... mit Radiospots wie Lichtfahrer sind sichtbarer sowie Ö1 gehört gehört (den er übrigens auch selbst gesprochen hat) begründete Haas seinen Ruf als kreativer Werbe- bzw. Radiotexter.“ Wolf Haas, Abschnitt Werbe- und Radiotexter.

Hat hier wer wen lizenziert, plagiiert oder beklaut? Und wer? wen? Und deckt WP hier eine URV? Schö Grü, --Machtjan X 19:34, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

E-Mail von Ö1[Quelltext bearbeiten]

Vielen Dank für Ihr E-Mail.

In der Tat hat sich der SWR unser "gehört gehört" - sagen wir: angeeignet. Das ist nicht sehr erfreulich, aber auch nicht zu verhindern, weil wir diese Kennung nicht schützen ließen. Das wiederum hat mit den Kosten zu tun, die damit verbunden sind. Wir hatten 1995, als "Ö1 gehört gehört" erfunden wurde, keine Veranlassung dazu.

Als sich der SWR vor etlichen Jahren entschloss, diesen Slogan zu verwenden, haben wir das mit Stirnrunzeln zur Kenntnis genommen. Nun überschneiden sich unsere Sendegebiete aber nicht, deshalb haben wir vom Austausch gröberer Unfreundlichkeiten Abstand genommen. Rechtlich gesehen hätten wir das Abkupfern aber ohnehin nicht verhindern können.

Für Ihr Interesse an unserem Klassik- und Kulturprogramm Ö1 bedanken wir uns und verbleiben

mit freundlichen Grüßen Ö1 Service E-Mail: oe1.service@orf.at Tel.: +43/(0)1/501 70/371 Fax: +43/(0)1/501 01/18595 http://oe1.orf.at Picture (Metafile) = Logo des 1. österreichischen Rundfunk-Programms

Widersprechende Quelle - was tun?[Quelltext bearbeiten]

P.S.: Laut dieser Quelle wurde der Claim 2001 von der Agentur Conrad & Burnett für SWR 1 entworfen.--NSX-Racer | Disk | B 10:42, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Zu der Behauptung von Dürselen siehe das E-Mail vom Ö1 Service, das ich auf die Diskussionsseite des Artikels Claim kopiert hatte: [[1]] und den 2. Absatz des Abschnittes Leben im WP-Artikel Wolf Haas [[2]]. Ich neige dazu, diesen beiden Quellen eher zu trauen, als dem Dürselen: immerhin hat die zweite den Vorzug, dem gesicherten Wissen der Wikipedia zu entstammen. Der Verdacht, SWR1 habe etwas Illegales getan, ist ja laut ORF tatsächlich richtig, nur habe der ORF das illegale Tun nicht gerichtig ahnden lassen. Wenn Du willst, könnten wir die divergierenden Mitteilungen der beiden Quellen zur Belustigung der WP-User im Artikel gegenüberstellen.--Machtjan X 11:34, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Wikipedia kann nie als Quelle für Wikipedia-Artikel dienen - das ist hier common sense, daß Selbstreferenzierung tabu ist.--NSX-Racer | Disk | B 22:05, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Deine Einfügung "nach eigenen Angaben" bedeutet, dass die Behauptung seiner Erfindung von Wolf Haas selbst aufgestellt worden ist. Meinst Du das wirklich so? Ich sage Dir, ich habe selbst gehört, wie Merlicek die Geschichte von der "gehört gehört"-Erfindung seines Wolf Haas anlässlich der Präsentation von dessen erstem Erfolgsbuch im Fernsehen selbst erzählt hat. Aber O.K., ich werde Herrn Merlicek um eine schriftliche Mitteilung ersuchen, und gleichzeitig die Frankfurter Werbeagentur. Dann könnten wir die Antworten noch einem Urheberrechtler vorlegen und ihn um sein Gutachten über die Anwendbarkeit des juristischen Terminus "Plagiat" bitten, und so unseren letzten Streitpunkt beigelegt haben. Schö Grü, --Machtjan X 23:33, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Habe die Formulierung wieder auf die vorherige Version "angeblich" zurückgesetzt - für die Klärung wünsche ich viel Glück, da die Rödelheimer Agentur inzwischen zur Publicis-Gruppe gehört und hoffentlich noch die Vorgänge nach zwei Umfirmierungen nachvollziehen kann.--NSX-Racer | Disk | B 09:19, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Danke für die angeblich-Korrektur. Und ach, für mich bräuchte ich die zusätzliche Klärung ja nicht, die Auskunft von Ö1 hätte mir durchaus für den Plagiat-Vorwurf gereicht. Das Plagiat ist halt nicht illegal/gerichtlich eingeklagt/geahndet, aber halt doch auch nicht vom Urheber/Inhaber der Rechte erlaubt. Wenn die Nachfolgefirma der damaligen Agentur von SWR1 es nicht mehr weiß, wird für mich eben die Antwort der Agentur von Ö1 maßgeblich sein. Wenn für Dich nicht, haben wir einen spannenden Anlass für einen Editwar und werden wohl Vermittler brauchen. Schö Grü, --Machtjan X 14:22, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Nö, für einen edit war müsstest Du Dir schon jemand anderes als "Gegner" suchen - die bisherige Form unserer Diskussion erscheint mir durchaus zivil und angemessen unaufgeregt. Die rechtliche Würdigung würde ich schon gerne Experten überlassen, weil ich als SWR1-Mitarbeiter sonst in POV-Verdacht kommen würde. Unser Justizariat hat jedenfalls noch keinen Grund zum Eingreifen gesehen.--NSX-Racer | Disk | B 14:55, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
P.S.: Das Zitat aus dem oben genannten Brief von Ö1 ist auch ein Wert an sich: Rechtlich gesehen hätten wir das Abkupfern aber ohnehin nicht verhindern können. Der Claim war halt nicht Copyright-geschützt.--NSX-Racer | Disk | B 10:16, 16. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Da Du nun einräumst, dass der Claim "nicht Copyright-geschützt" war, mußt Du auch einsehen, dass ihn die Agentur des SWR1 mit ihrem Vorschlag abgekupfert hat. Genau das aber nennt man ein Plagiat. Das tue ich jetzt auf Grund Deiner eigenen Einsicht, die Du Deinem listigen Bestreben verdankst, Deinen Dienstgeber aus dem Bereich des Kriminellen herauszuhalten. Das wäre, unter uns Offizierstöchterchen gesagt, schon deshalb nicht nötig gewesen, weil ein Plagiat für sich genommen gar nichts Kriminelles und auch nichts prinzipiell Unehrenhaftes ist, wenn auch nicht gerade ehrend. Nur wer sich einen akademischen Grad damit erschleicht, ist kriminell, und in Wikipedia wird eine URV tendenziell wie etwas Kriminelles behandelt. Kurz und gut: ich werde jetzt im Artikel wieder das Wort "Plagiat" einsetzen, weil es der Sache nach geklärt ist, und das Wort nicht verboten werden kann, wo es zutrifft. Der Inhalt von Art 10 EMRK kann für Wikipedia nicht außer Kraft gesetzt sein, auch wenn sich dieses Rechtsinstitut an sich die Einzelnen vor Übergriffen der Staaten schützt. Das mag aber immerhin ein Grund für Euer Justizariat gewesen sein, für ein erfolgversprechendes Eingreifen keinen Grund zu sehen: man hätte wohl rechtlich einschreiten müssen, wegen Übler Nachrede oder Kreditschädigung klagen; da wäre man bei Gericht mit den Prinzipien der Meinungsfreiheit in Europa konfrontiert gewesen und hätte, die Tatsachenrichtigkeit meiner Formulierung vorausgesetzt, spätestens beim Strassburger EGMR die Sache verloren, mit entsprechendem Imageverlust, versteht sich. Also schö Grü, --Machtjan X 11:48, 16. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Irgendwas hast Du da falsch verstanden. Ich hatte mit dem Hinweis auf den fehlenden Copyright-Schutz nur die oben zitierte Mail von Ö1 interpretiert und nicht irgendetwas selbst eingeräumt (wie Du fälschlicherweise in Deinem Editkommentar vermerkt hast). Den Begriff "Plagiat" hatte ich meines Wissens im Artikel nie revertiert; ein Nachweis dafür wäre aber schwierig, weil die Agentur ja theoretisch auch selbst auf den Claim hätte kommen können - auch ohne Kenntnis der vorherigen Verwendung durch Ö1. Wie schon anderweitig angemerkt, wäre das Zauberwort hier Schöpfungshöhe.--NSX-Racer | Disk | B 13:32, 16. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Dein Zauberwort Schöpfungshöhe ist nur ein Kriterium für die Schutzwürdigkeit, um die es aber gar nicht geht bei der Frage, ob der Text für SWR1 erfunden oder von Ö1 abgekupfert wurde. Letzteres ist, Schöpfungshöher hin oder her, jedenfalls ein Plagiat. Dein Hinweis auf die theoretische Möglichkeit einer kongenialen Schöpfung trifft theoretisch auch auf den Affen zu, der theoretisch den Faust in die Maschine klopfen könnte; es handelt sich ja immer nur um eine ars combinatoria aus 26 Buchstaben und ein paar lumpigen Satzzeichen. Und einverstanden, bleib´ dabei, den Ausdruck „plagiierten“ auch hinfort nicht zu revertieren. Schö Grü, --Machtjan X 14:13, 16. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

abgrenzung zu slogan[Quelltext bearbeiten]

gudn tach!
in der einleitung wird bereits gesagt, dass slogan und claim weitgehend synonym sind. was imho noch zu sehr fehlt, ist eine abgrenzung. wenn es die nicht gibt oder sie zu schwach ist, sollten die beiden artikel fusioniert werden. -- seth 21:00, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Gibt keine Abgrenzung. "Claim" ist ausschliesslich deutscher Unsinn. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:9200:448:3987:3A60:5900:C2A6 (Diskussion | Beiträge) 14:58, 3. Jun. 2016 (CEST))Beantworten