Diskussion:Claude Liauzu

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Französische Historiker fordern: Freiheit für die Wissenschaft

Bestürzt über die immer häufigeren politischen Eingriffe bei der Beurteilung geschichtlicher Ereignisse und über die Gerichtsverfahren gegen Historiker und Denker wollen wir an die folgenden Grundsätze erinnern:

Die Geschichtswissenschaft ist keine Religion. Der Historiker akzeptiert kein Dogma, er respektiert keine Verbote, er kennt keine Tabus. Er kann Anstoß erregen.

Die Geschichtswissenschaft ist nicht ultimative moralische Instanz. Es ist nicht die Aufgabe eines Historikers, zu preisen oder verdammen. Er erklärt.

Die Geschichtswissenschaft ist nicht der Sklave des Zeitgeistes. Der Historiker überlagert nicht die Vergangenheit mit den heutigen ideologischen Begriffen und fügt keine jetzigen Empfindsamkeiten in die Ereignisse der Vergangenheit ein.

Die Geschichtswissenschaft kann nicht die Aufgabe des Gedenkens wahrnehmen. Der Historiker nimmt bei seiner wissenschaftlichen Arbeit die Erinnerungen von Menschen auf, vergleicht sie miteinander, und stellt sie den Dokumenten, den Gegenständen, den Spuren gegenüber; er stellt die Tatsachen fest. Die Geschichte berücksichtigt Erinnerungen, aber sie beschränkt sich nicht darauf.

Die Geschichtswissenschaft kann nicht ein Objekt der Justiz sein. In einem freien Staat steht es weder dem Parlament, noch der Justiz zu, festzulegen, was die historische Wahrheit ist. Die Vorgehensweise des Staates ist, selbst wenn sie von den besten Absichten beseelt ist, nicht die Vorgehensweise der Geschichtswissenschaft.

Gegen diese Grundsätze wurde verstoßen, als die Freiheit des Historikers wiederholt durch Gesetze eingeschränkt wurde, insbesondere die Gesetze vom 13. Juli 1990 [das „Fabius-Gayssot”-Gesetz – es entspricht dem § 130 in der BRD], vom 29. Januar 2001, vom 21. Mai 2001, vom 23. Februar 2005, die unter Strafandrohung vorschreiben, was der Historiker suchen und was er finden muß, welche Methoden er anwenden darf, und welche Grenzen ihm gesetzt werden.

Wir verlangen die Abschaffung dieser gesetzlichen Bestimmungen, die eines demokratischen Systems unwürdig sind.

Jean-Pierre Azéma, Elisabeth Badinter, Jean-Jacques Becker, Françoise Chandernagor, Alain Decaux, Marc Ferro, Jacques Julliard, Jean Leclant, Pierre Milza, Pierre Nora, Mona Ozouf, Jean-Claude Perrot, Antoine Prost, René Rémond, Maurice Vaïsse, Jean-Pierre Vernant, Paul Veyne, Pierre Vidal-Naquet und Michel Winock


Der Appell wurde am 13. Dezember 2005 in der französischen Zeitschrift Libération veröffentlicht. Bis Ende Januar 2006 wurde der Aufruf von über 400 Universitätsangehörigen unterzeichnet. --84.44.136.111 14:37, 8. Okt 2006 (CEST)