Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 84.179.198.248
Zur Navigation springen Zur Suche springen

e.V oder GbR[Quelltext bearbeiten]

Ist die CUII nun ein e.V. oder eine GbR? Weil die Angabe im Artikel stimmt nicht mit der Angabe in der Infobox überein. --Jannnis (Diskussion) 14:35, 30. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Beides ist falsch!
Die CUII ist eine Geschäftsstelle innerhalb des Vereins „Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V.“! Siehe „§3 Geschäftsstelle“ des Gründungsdokuments: https://cuii.info/fileadmin/files/CUII_Verhaltenskodex.pdf

§3 Geschäftsstelle
(1) Die Clearingstelle unterhält eine Geschäftsstelle. Sie wird vom Steuerungskreis eingerichtet und untersteht dessen Überwachung und Weisung.
(2) Der Steuerungskreis wird zunächst mit dem Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) einen Vertrag für die Ausführung der Tätigkeiten der Geschäftsstelle schließen. Die Geschäftsstelle wird ohne eigene Rechtsform als Geschäftsbereich des SRIW eingerichtet.
Marcosico (Diskussion) 22:09, 31. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
Nur zum Verständnis. Ein privater Verein sammelt Firmen, Konzerne und Provider und die beschließen dann Seiten im Internet zu sperren? Nennt sich das nicht illegales Kartell? Und wie sieht es rechtlich aus, weil den zahlenenden Kunden durch ihren Provider Seiten "vorenthalten" werden? (nicht signierter Beitrag von 84.179.198.248 (Diskussion) 13:21, 20. Jun. 2022 (CEST))Beantworten