Diskussion:Codex Iuris Canonici

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 2003:C6:174B:62F4:DC0A:5B62:72C5:A6C9 in Abschnitt Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte
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Erste Kodifizierung ?[Quelltext bearbeiten]

Wenn man sich die Promulgationsgeschichte des Corpus Iuris Canonici ansieht, ist die Behauptung von der ersten Kodifizierung wohl etwas ungenau. Überhaupt hätte ein Hinweis auf die Vorgeschichte nicht geschadet. -- Enzian44 23:12, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Aufgrund dieses Unsinnsabschnittes habe ich mal den Überarbeitenbaustein drüber gesetzt.--Pvanderloewen 13:38, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Der Artikel ist zwar besser geworden, allerdings bezeichnet z.B. Kroeschell/Cordes/Nehlsen-von Stryk, Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 2, 9. Aufl. 2008, Böhlau-Verlag, S. 2 ff, das alte Corpus Iuris Canonici ebenfalls als Kodifikation des Kirchenrechts. Vor diesem Hintergrund erscheint es mir als zweifelhaft, das CIC von 1917 als erste Kodifikation des lat. Kirchenrechts zu bezeichnen.--Pvanderloewen 13:34, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Habe das Wort auf Kodifikation verbessert und verlinkt, so dass klarer wird, was gemeint ist. Unter Kodifikation wird auch sehr gut der Unterschied Kompilation/Kodifikation erklärt. Der Corpus Iuris Canonici war durch sein Wesen als Bestand aus 6 Compilationes sozusagen per definitionem eine Kompilation, keine Kodifikation.-- Matysik 16:02, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Diese Diskussion ist zwar schon lange her, aber ich möchte noch ergänzen, dass der Papst sich hier befleißigt fühlte, den Staaten nachzufolgen, die in Anlehnung an den "Code napoleon" ein allgemeines Gesetzbuch (für Deutschland BGB) zu schaffen. Ich habe es auch so gelernt wie Matysik, dass es sich vorher beim Corpus Iuris Canonici um eine Gesetzessammlung, nicht aber ein Gesetzbuch (Codex) handelte. Ergänzend muss man wissen, dass außer den 6 Compilationes noch weitere Gesetze im Umlauf waren. Heute würden wir das als Partikulargesetze und Konkordate sehen. So gesehen ist die Situation eben nicht anders, aber nach dem Zweiten Vaticanum hat man sich für diese Möglichkeit entschieden, dass es Universal- und Partikulargesetze kannte. Das war vorher nicht so definiert. Und es fehlte die Rechtswirkung, wenn z.B. in evangelischen oder nichtchristlichen Ländern das Recht nicht promulgiert worden war. Dann waren die dortigen Katholiken nicht an das Recht gebunden. Das änderte sich eben erst mit dem CIC/ 1917 bzw. z.B. für die Ehe schon 1908 mit "Ne temere" (Einführung der Formpflicht weltweit). Gruß --Hannewe (Diskussion) 10:53, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Canon, Canones, Can.1234 ...[Quelltext bearbeiten]

Mich wunderte, dass Canon nicht erklärt ist. Habs bei "Gliederung" versucht. Bevor ich weiter in diesen Artikel eingreife: Mir schwebt bei Gliederung ein Unterabschnitt === Canon === vor, der die Erklärung/Übersetzung, dazu ein Beispiel, aufnimmt. Dann kann mit CIC#canon genau dorthin von außen verlinkt werden. Wenn z.Zt. nach Canon gesucht wird landet man bei der jap. Firma, dann bei Begriffen, von dort zu CIC- aber NICHT bei Canon!!! Was meinen die geschätzten Autoren? Gruß --Georg123 18:36, 14. Okt. 2010 (CEST) Nachbrenner 15-10-2010: Habs mal versucht. Das leider angezeigte Pipe-Zeichen bei dem Link zum Vatikan kriege ich nicht aus der Anzeige, technisch muß es sein- oder? --Georg123 23:57, 15. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Einfach beide Leerzeichen weglassen - die einzige Variante, die Du nicht probiert hattest. Ich hab's geändert. Gruß -- Dixflips 08:10, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Dixflips, ich hab Dich "revertiert": Deine Schreibweise war hübscher, die Pipe weg- aber der Link führt dann zur Hauptseite des Vatikan, zuviel der Ehre... Ich hab also hinter HTM ein Leerzeichen gesetzt, jetzt bist Du wieder dran. Abendgrüße --Georg123 23:05, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Okay, jetzt habe ich das Rätsel gelöst. Ich hatte dummerweise den Link nicht probiert. Der Denkfehler war, dass das Pipe-Zeichen nur bei internen Wikilinks zum Einsatz kommt. Gruß -- Dixflips 03:55, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Schreibweise lateinischer Namen[Quelltext bearbeiten]

Müssen Fremdwörter, also auch lat. Namen, nicht stets kursiv geschrieben werden?--Der Spion 15:58, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Nein.
Da es hier dazu passt: Meine Ergänzung der Sprachangabe Latein hat @Enzian44: mit der Begründung „Kodex mit k ist nicht lateinisch“ revertiert. Während sie sachlich natürlich vollkommen zutrifft, ist das kein Grund meinen Edit zu revertieren. Der Begriff „Codex Iuris Canonici“ (mit C, wie man auch an der Abkürzung CIC wunderbar erkennen kann sogar doppelt!) ist nämlich Latein und diese Information fehlt jetzt. Ich würde dich bitten, dies selbstständig wieder herzustellen. --$TR8.$H00Tα {#} 23:00, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

HdbKR[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich wollte nur darauf hinweisen, dass das Handbuch des katholischen Kirchenrechtes von Haerin/ Rees/ Schmitz 2015 neu heraus gegeben wurde. Hier z.B. ein Link: https://www.amazon.de/Handbuch-katholischen-Kirchenrechts-Stephan-Haering/dp/3791727230 MfG--Hannewe (Diskussion) 15:40, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Änderungen des CIC durch Mitis iudex dominus iesus[Quelltext bearbeiten]

Hallo, wenn inhaltliche Ausführungen zur Änderung gewünscht werden, bin ich bereit, das kurz darzustellen. Bitte per PN oder hier meinen Namen erwähnen, ich beobachte die Seite sicherheitshalber auch. Leider habe ich das Quelleneinfügen immer noch nicht im Kopf, aber ich zitiere sie hier mal, dann kann das jemand tun, der's kann. CCEO/ mitis et misericors iesus: https://w2.vatican.va/content/francesco/it/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20150815_mitis-et-misericors-iesus.html CIC/ mitis iudex dominus iesus: https://w2.vatican.va/content/francesco/la/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20150815_mitis-iudex-dominus-iesus.html -Danke ;) --Hannewe (Diskussion) 13:14, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Eheprozessrecht[Quelltext bearbeiten]

Sollte da ein hinweis auf Dignitas connubii bei der Gliederung und der EPO? Denn DC ersetzt einige Regelungen bzw. konkretisiert und ergänzt sie. Jedenfalls ist es maßgeblich für die Prozessführung!!! http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20050125_dignitas-connubii_ge.html Allerdings wurde die Änderung von der PCLT vorgenommen, nicht vom Papst selbst (nicht signierter Beitrag von Hannewe (Diskussion | Beiträge) 13:20, 3. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Kommentar zu CIC/1917?[Quelltext bearbeiten]

Der derzeitige Abschnitt

"Die als Römischer Zentralismus kritisierte Stärkung der päpstlichen Rechtszuständigkeiten wurde vom Vatikan auch aus den niederschmetternden Erfahrungen päpstlicher Ohnmacht angesichts des Ersten Weltkriegs vorangetrieben. Bischofsweihen beispielsweise dürfen seither nicht mehr unter die Kontrolle nationaler Politik fallen."

ist nach meiner Einschätzung eher Meinung denn gesichertes Wissen.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 22:18, 9. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Abkürzung für Canon[Quelltext bearbeiten]

Neben "Can." dürfte auch einfach "c." üblich sein, so jedenfalls in Ulrich Rhode: Kirchenrecht. Kohlhammer, Stuttgart 2015 (Studienbücher Theologie; Bd. 24), ISBN 978-3-17-026227-0, passim.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 22:22, 9. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

CIC/1917 und CIC/1983[Quelltext bearbeiten]

Der CIC/1917 dürfte nur noch von kirchenrechtsgeschichtlichem Interesse und mitunter für eine historische Auslegung des CIC/1983 wichtig sein. Der gemeinsame Name täuscht aus meiner Sicht darüber, dass es sich um recht verschiedene Kodifikationen handelt. Ich schlage daher eine BKL vor und spezifische Lemmata:

--Karl-Hagemann (Diskussion) 22:30, 9. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo Karl-Hagemann ich halte das nicht für notwendig, da in der Einleitung ja darauf verwiesen wird, dass die aktuell gültige Version die von 1983 ist. Was meinen Sie denn mit "recht verschiedene Kodifikationen"? Der Abschnitt über den ersten Codex ist ja kurz gehalten und bietet keinerlei weitere Inhalte. Wenn man dafür einen eigenen Artikel anlegt, sollte er wiederum mit echten Inhalten (parallel zum Artikel über CIC/ 1983) mit Aufbau, Inhalt, Entwicklung usw. Da müsste dann quasi der ganze "Jone" mit rein und die vorgenommenen Änderungen/ Ergänzungen, z.B. mit Matrimonia mixta etc. gefüllt werden. Sie können dazu gerne einen Entwurf machen, ich stehe für Fragen zur Verfügung, habe aber keine Zeit für die komplette Arbeit.
Der Codex (nicht Corpus) Iuris Canonici 1917 war zwar als "Werk für Jahrhunderte" gedacht, wurde aber ja recht schnell erweitert/ überarbeitet usw. Im Übrigen kann man, wenn man die Arbeit der Codex-Reform-Kommission ansieht sehen, dass er eben doch überarbeitet wurde, auch wenn er im Aufbau umgestellt und natürlicherweitert wurde. Da der Plan der LEF aber ja aufgegeben wurde, sind die Inhalte (vom Gegenstand her gesehen) doch gleich geblieben, aber eben überarbeitet. Ich würde nicht von einer Neu-Kodifizierung sprechen. Fragen gerne per PM oder auf meine Seite ;) --Hannewe (Diskussion) 10:10, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

ÄNDERUNGEN von Papst Benedikt XVI.[Quelltext bearbeiten]

Die Änderung dürfte spezifischer die Abgrenzung des Diakonats von den anderen Weihegraden betreffen.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 20:11, 11. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Wieso werden in einem katholischen Gesetz Regelungen über Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte getroffen? Gruß

--2003:C6:174B:6205:E5BA:BD11:933D:7062 22:50, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Weil "evangelische Räte" keine protestantischen Gremien sind, sondern im Matthäus-Evangelium genannte Lebensregeln Jesu. Näheres siehe Evangelische Räte. --Der wahre Jakob (Diskussion) 23:11, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Danke. Viele Grüße --2003:C6:174B:62F4:DC0A:5B62:72C5:A6C9 13:26, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten