Diskussion:Common-law marriage

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Rolz Reus in Abschnitt Entwicklung
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Anwendung deutscher Maßstäbe[Quelltext bearbeiten]

Deutschland ist ein völlig anderes Land, als es die USA sind. In Deutschland gebietet Art. 6 GG dem Staat, dafür zu sorgen, dass die Institutionen Ehe und Familie von ihm „besonders“ geschützt werden. Es darf auf keinen Fall geschehen, dass eine Situation eintritt, durch die Menschen, die in anderen Lebensgemeinschaften leben als in einer Ehe, besser gestellt sind als in dieser.
Um die Institution Ehe schützen zu können, muss sie klar definiert sein. Eine Beurkundung der Eheschließung durch den Staat ist folglich eine conditio sine qua non für das Eingehen einer Ehe.
Ganz anders sind die Verhältnisse in den USA. Dort besitzt die Institution der Ehe keinen Verfassungsrang. Folglich kann der Gesetzgeber mit ihr pragmatischer umgehen als in Deutschland. --85.16.42.236 09:23, 4. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Kanada[Quelltext bearbeiten]

In Kanada gilt in etwa das Gleiche wie in Belgien, das "Gesetzliche Zusammenwohnen". Ab einem Jahr nachgewiesenem Zusammenwohnen sind beide Beteiligten rechtlich gleichwertig mit Verheirateten. (nicht signierter Beitrag von 2003:C0:DF14:A200:3480:1E79:8B35:3BAE (Diskussion) 21:07, 31. Mär. 2022 (CEST))Beantworten

Entwicklung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Verdacht, dass die Ehe die offiziell seit dem Konzil von Trient 1563 vor einem Priester und zwei Trauzeugen geschlossen werden musste damit zu tun hat. Dies wurde damals zum Schutz der Frauen eingeführt. Zuvor galt man als verheiratet, wenn das Pärchen sich gegenseitig dies bestätigte. Kann es sein, dass im angelsächsischen Raum diese frühere Handhabung einfach weitergalt, da man den katholischen Neuerungen misstraute? Rolz Reus (Diskussion) 19:30, 22. Jan. 2023 (CET)Beantworten