Diskussion:Condictio ob turpem vel iniustam causam

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Logopin in Abschnitt Kopie Diskussion aus QS 18. September
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Kopie Diskussion aus QS 18. September[Quelltext bearbeiten]

Ist das ein WP-gerechtes Lemma? -- Johnny Controletti 12:12, 18. Sep. 2008 (CEST)

Nach dieser Löschdiskussion zur Condictio indebiti ist zumindest die Relevanz gegeben. Aber bistdudeppat, was für ein unverständliches Geschwurbel! Ich hab einmal alles getan, was ich als Nicht-Jurist konnte. Beim „deutschlandlastig“ bin ich mir nicht ganz sicher - kann sein, dass es dieses Dings überhaupt nur im deutschen BGB gibt. --Dagobert Drache 20:25, 18. Sep. 2008 (CEST) Ich gehe davon aus, dass alle römischrechtlich beeinflussten Rechtsordnungen Ähnliches kennen. Wäre also ergänzenswert. --103II 15:09, 20. Sep. 2008 (CEST) Ich denke nur, dass es in diesem Fall kein anderes Lemma geben wird - die deutsche Übersetzung klingt auch nicht gerade lemmafähig. Ich wäre für Lemma belassen, da es auf der Seite Bereicherungsrecht - meiner Meinung nach - gut erklärt und eben auch verlinkt ist und darüber hinaus weitere Informationen, für z.B. juristisch Interessierte, enthält. -- PsychoKim 12:59, 15. Okt. 2008 (CEST)

kopiert von : L-Logopin 15:11, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten