Diskussion:DB Systemtechnik

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hreinecke in Abschnitt fehlende Definitionen
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fehlende Definitionen[Quelltext bearbeiten]

Im Beitrag sollte auch erläutert werden, wann und unter welchen Bedingungen Versuchszugfahrten durchgeführt werden und wann Geschwindigkeitserhöhungen (Geschwindigkeitsbereich über 160 km/h) mit schrittweise auszuwerteten Messergebnissen (Teilfreigaben) durchzuführen sind (Hochtastfahrten). Dmicha 07:11, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Diese Bedingungen sind Bestandteil der Richtlinien und Regularien, die nichtöffentlich sind. Die Grundlagen der Versuchsfahrten finden sich in den Fahrdienstvorschriften. Hreinecke 00:36, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten

/* Fahrzeug */[Quelltext bearbeiten]

Artikel bezüglich der Fahrzeuge der DB Systemtechnik bearbeitet. 120 160 ist an DB Netz verkauft. Der erwähnte Messzug RailLab II ist ein Zug der DB Netz gehört und in der Regel von Lokomotiven von Netz (120 oder 218) befördert wird. (nicht signierter Beitrag von Hreinecke (Diskussion | Beiträge) 00:32, 24. Dez. 2019 (CET))Beantworten