Diskussion:DSL Bank

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:EF:5F08:D000:1D6C:1FD9:A1F9:73D4 in Abschnitt Neue Bankleitzahlen
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Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt inhaltlich der Bezug zu den Eintragungen Leuna-Affäre, CDU-Spendenaffäre und Karlheinz-Schreiber. -- 92.227.206.54 17:07, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

In der Tat! Ich habe sie daher gelöscht. Bitte bei Einarbeitung Bezug formulieren.

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:31, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ergänzung von Frau Schmidt[Quelltext bearbeiten]

--1.1 Ergänzungen zur Geschichte der Preußischen/Deutschen Landesrentenbank a) Von den Anfängen bis 1932 Dieses eigentümliche Kreditinstitut entstand in der Zeit, als infolge der Französischen Revolution im Staat Preußen drei sehr unterschiedliche Strömungen aufeinander trafen. Die Revolution, basierend auf den Ideen der Aufklärung, bekämpfte wie auf den Schlachtfeldern so auch in den Köpfen der Zeitgenossen Einschränkungen der Menschenrechte. Die Romantiker suchten eine Wiederbelebung alter ständischer Freiheiten und Rechte. Nicht das Alte gewaltsam beseitigen, sondern Neues erschaffen, indem man ein bewährtes Erbe wiederbelebte, war das Ziel solcher Denker, beispielsweise des Freiherrn vom Stein. Der absolutistische Staat in seiner preußischen Ausformung seit Friedrich dem Großen wollte in der ihm typischen Mischung aus Fürsorglichkeit und staatlicher Macht Probleme mit den Menschenrechten durch Reformen von oben lösen. Eins der zu lösenden Probleme war die „Bauernbefreiung“. Es ging darum, die bestehenden Gutsherrschaften so aufzulösen, dass sich die leibeigene und deshalb rechtlich vom Gutsherrn abhängige Landbevölkerung in eine Gesellschaft unabhängiger Siedler bzw. Bauern umwandelte. Dies war aber nicht mit neuen Gesetzen allein zu erreichen, handelte es sich doch um einen Eingriff in ererbte Besitzstände des Adels. Von Seiten der Gutsherrn war mit Widerstand zu rechnen, der sich zudem auf den Vorteil stützte, dass sie ja Besitz hatten, während die Gegenseite arm oder ganz mittellos war. Der preußische Staatsminister Hardenberg, mit dem Werk der Bauernbefreiung betraut, sah mit Missvergnügen, wie sich in Preußens östlichen Provinzen das Bauernlegen ausbreitete. Das geschah so, dass Gutbesitzer zwar Teile ihres Landbesitzes an „Neubauern“ verkauft hatten, diese aber, sei es wegen Mangels an Erfahrung, sei es wegen unzureichender finanzieller Ausstattung ( z. B. auf Grund von mörderischen Schuldzinsen) bald vor dem Ruin standen. Der Gutsherr half solchen Neubauern aus ihrer Bedrängnis, indem er ihren Besitz sozusagen zurücknahm und sie selbst und ihre Familien als Tagelöhner in seine Gutsherrschaft einfügte. So entstanden vor allem in den Provinzen Pommern und Ost- und Westpreußen große Güter, die sich bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg hielten. Da die Abhängigkeit der Tagelöhner rechtliche und politische Unterdrückung einschloss, konnte von einer „Bauernbefreiung“ nicht mehr die Rede sein. Das fürsorgliche Moment der preußischen Staatsverwaltung blieb unter solchen Umständen unerfüllt, ja, schlimmer, der industriell aufblühende Westen Preußens an Rhein und Ruhr zog die enttäuschten Landbewohner zunehmend an. Dem Osten drohte „Landflucht“. Mit dem Ablösegesetz von 1850 wurde den bäuerlichen Siedlern ( kleinen Bauern und Tagelöhnern) auf eine neuartige Weise zu Landbesitz verholfen. Preußen gründete nämlich in seinen Provinzen sog. „Rentenbanken“; das waren Kreditinstitute, die beauftragt waren, den Grundherren den Wert der Grundstücke auszuzahlen, die sie „abgelöst“, also abgegeben hatten. Die Gutsbesitzer wurden also mit Hilfe des preußischen Staats entschädigt. Diejenigen, die Land bekommen hatten, zahlten zur Tilgung ihrer Schuld eine Rente, die eine Tilgungsquote enthielt, an die zuständige Rentenbank, hatten infolgedessen mit dem ehemaligen Grundherrn nichts mehr zu tun. Die preußischen Rentenbanken waren staatliche Behörden und beschäftigten Spezialisten mit kaufmännischen und finanzpolitischen Kenntnissen, die aber in ihren Spitzen Verwaltungsjuristen und Beamte waren. Das befähigte sie als „Anstalten des öffentlichen Rechts“ sowohl neutral als auch durchsetzungsfähig zu handeln. Zu bedenken ist ferner, dass es in jenen Jahrzehnten nur wenige private Banken gab und dass die genossenschaftliche Idee z. B. von Raiffeisen sich gerade erst zu entwickeln begann. Übrigens entstand damals im Königreich Bayern eine ähnliche Institution wie in Preußen, sogar mit gleichem Namen. Dem zur Zahlung der Renten Verpflichteten musste das Kapital zunächst vorgestreckt werden. Woher kam das Geld dafür? In Berlin gab es seit 1772 die sog. „Seehandlung“ Dieses Institut hatte anfangs am Ostsee-Handel (mit Salz, Wachs, auch mit Leinen) verdient und sich allmählich zu einer Staatsanstalt ohne Privatbeteiligung entwickelt. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts war sie der Bankier Preußens und ab 1866 Hausbank des Norddeutschen Bundes geworden. Sie kümmerte sich u.a. um die Kurspflege von emittierten Anleihen und um die Anlage staatlicher Gelder. So war die Staatsbank als Kapitalvermittlungsinstitut stark an der Kreditfinanzierung der ländlichen Siedlung in Preußen beteiligt.. Seit 1904 war ihr offizieller Name „Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank)“. Man kann sich den Ablauf einer „Ablösung“ so vorstellen: nachdem die Höhe der jährlichen Ablösungsrente festgestellt war, konnte sich der Verpflichtete durch Zahlung des 18fachen Betrags sofort davon befreien. Konnte oder wollte er das nicht, trat die Rentenbank als eine von beiderseitigen Interessen losgelöste Anstalt ein. Die Bank zahlte dem Berechtigten halbjährlich aus, was ihm an Rente geschuldet war, aber unter allen Umständen nicht das Ganze, sondern nur acht Zehntel davon. „Der Berechtigte hat also Verlust; aber dafür ist der Bezug von acht Zehntel... dergestalt sicher und bequem, dass ihm der verminderte Betrag doch lieber ist als der volle, um dessen richtigen Eingang er sich dann zu bekümmern hätte.“ ( aus Dr. Girnth: „Hundert Jahre Deutsche Landesrentenbank“, S. 33)

Was sorgte für eine derartige Bequemlichkeit? Es waren die Rentenbriefe, die den Berechtigten ausgehändigt wurden, also Wertpapiere, in etwa vergleichbar mit Industrieaktien. Die zuständige Rentenbank gab ihm eine Schuldverschreibung über das Kapital mit der Verpflichtung, die acht Zehntel des eigentlichen Rentenbetrags, zu 4 % zu verzinsen. Zinsabschnitte wurden beigegeben, die jede Bank einlösen konnte. In den Rentenbanken sammelten sich Geldbestände an, weil ja die Verpflichteten mehr zahlten, als die Bank weitergab. Die Rentenbanken durften jedoch prinzipiell am Geldhandel für sich selbst nichts verdienen. Deshalb kündigten sie jedes Jahr eine Anzahl von Rentenbriefen, d. h. sie zahlten einigen Berechtigten das Schuldkapital ganz aus. Wenn nach einiger Zeit alle Rentenbriefe zurückgekauft und damit alle Gläubiger befriedigt waren, wurde von den Rentenschuldnern nichts mehr eingezogen; ihre Schuld war getilgt. Um 1890 war die „Ablösung“ der Reallasten gemäß den Stein-Hardenbergschen Reformen erfolgreich abgeschlossen. Von nun an ging es dem Staat um die Schaffung neuer Siedlerstellen, beispielsweise in Gebieten, wo der Anteil an deutscher Bevölkerung angehoben werden sollte (Westpreußen, Posen) oder um die Erschließung und Besiedlung von Heidegebieten und Mooren (Schleswig-Holstein, Hannover nach 1866.) Es entstanden durch ein Gesetz von 1891 die sog. Rentengüter. Dabei handelte es sich um vererblich und unverkäuflich besessene Grundstücke, die mit einer festen Rente belastet waren. Wollte ein Grundbesitzer von seinem Besitz etwas abgeben oder ihn ganz aufgeben, konnte er, anstatt ihn zu verkaufen, sich an die Rentenbank seiner Provinz wenden. Diese gab ihm bis zu drei Viertel des ermittelten Ertragswertes in Rentenbriefen. Sie gab aber auch dem Bauern Darlehen, die unkündbar waren, solange der Neubauer gut wirtschaftete. Solche Rentengüter hatten eine geringe bis mittlere Ausdehnung und wurden von Preußen mit 75 bis sogar 90 % beliehen, für die der Staat bürgte .Als nach dem 1. Weltkrieg aus dem Königreich Preußen eine Republik wurde, änderte sich an diesen Verfahren nichts Wesentliches. Die ländliche Siedlung oblag zunächst weiterhin in erster Linie den Ländern des Deutschen Reiches. Doch seit 1925 beteiligte sich auch die Reichsregierung daran. In Preußen gab es eine große Änderung, als durch Gesetze und Verordnungen im Dezember 1927, Januar 1928 und März 1928 die Rentenbanken in den Provinzen aufgelöst wurden. An ihre Stelle trat die „Preußischen Landesrentenbank“ mit Sitz in der Markgrafenstraße am Berliner Gendarmenmarkt.. Die Satzung dieser Anstalt wurde ausgearbeitet und trat zum 1. August 1931 in Kraft.

Der junge Gerichtsassessor Dr. Hermann Mahnken für ein Vierteljahr ( 19.8. -18.11. 1927) von der Preußischen Staatsbank/Seehandlung nach Berlin eingeladen worden. Das Vierteljahr der Beurlaubung aus dem Justizdienst wurde verlängert. Es folgte eine Zeit der Einarbeitung in die Materie. Als die letzten Schritte zur Gründung der Preußischen Landesrentenbank getan waren, etablierte man ihn zum 1. Mai 1928 im Vorstand, beurlaubte ihn zum 1. September 1929 aus dem Justizdienst. Zum 1. 8.1931 wurde ein neuer Anstellungsvertrag geschlossen. Die Justizverwaltung sorgte ein Jahr später für den für eine Karriere notwendigen Titel; man ernannte ihn Ende April 1932 zum Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht Siegen. Er führte ab nun den Titel „Amtsgerichtsrat a.D. - Vorstandsmitglied der Preußischen Landesrentenbank“, was sich in Anbetracht seines noch jugendlichen Alters von 30 ½ Jahren recht ehrwürdig anhört. Dass es mit der Landesrentenbank nicht bruchlos weiterging, hat mit der deutschen Geschichte zu tun.

b) Geschehnisse und Entwicklungen bis 1953 Dass Ende Januar 1933 das Deutsche Reich in die Hände der Nationalsozialsten fiel, ist heute allgemein bekannt, und viele meinen, damals sei alles, wie in einer Revolution auf einen Schlag anders geworden.. Das traf jedoch nur begrenzt zu, d.h. wichtige Neuerungen geschahen mehr „unter der Hand“ und nach und nach. Immerhin: schon im ersten Jahr der „neuen Zeit“ wurde die ländliche Siedlung im ganzen Reichsgebiet zur Aufgabe des Reichs erklärt ( Prinzip: Gleichschaltung), und 1937 wurde ein Abkommen mit dem Land Preußen geschlossen, welches der Reichsregierung einen unmittelbaren Einfluss auf die Landesrentenbank einräumte. Im Dezember 1939, da hatte bereits der 2. Weltkrieg begonnen, wurde aus der „Preußischen“ die „Deutsche Landesrentenbank“. Sie unterstand dem Reichsfinanzministerium. Das preußische Siedlungsvermögen war nun ganz auf das Reich übergegangen. Am 3. Februar 1945 zerstörte ein Luftangriff das Gebäude am Gendarmenmarkt weitgehend, in den Kämpfen im April sank es in Trümmer. Berlin wurde bis Juni 1945 ganz von der Russischen Besatzungsmacht verwaltet, Berlin-Mitte gehörte auch danach zum Ostsektor. Dr. Mahnken war 1937 in die NSDAP eingetreten. Deshalb vermied er zunächst den Kontakt mit der Landesrentenbank. Von dem Vorstandsmitglied Dr. Ernst Koehn, nicht Parteimitglied, erfuhr er im Sommer 1946 bei einem Besuch folgendes: Der dritte im Vorstand, Dr. Hermann Schlag, war bereits entnazifiziert ( in Bayern ging das schneller als anderswo.) Er hatte eine Amerikanerin zur Frau. Das und sein selbstbewusstes Auftreten öffnete ihm einige Türen. Schon gab es die „Bizone“, die wirtschaftliche Vereinigung der amerikanischen und der britischen Zone. In Frankfurt tagte der „Zweizonen-Wirtschaftsrat“. Dort hatte sich Herr Dr. Schlag um die Gründung einer Nebenstelle der Landesrentenbank bemüht. Auch die Deutsche Siedlungsbank sollte eine Filiale bekommen.Dr.Hermann Schlag ließ sich als „Custodian“ beider Bankverlagerungen einsetzen. (Ergänzung dazu aus dem Sonderdruck Nr. 25 DEUTSCHE SIEDLUNGSBANK 1930-1960 des Instituts für Siedlungs-und Wohnungswesen der Westfälischen Universität Münster von 1960S. 15 ff:)

„Infolge der Kriegsereignisse musste der Hauptbetrieb der deutschen Siedlungsbank von Berlin ... verlagert werden. Im Jahre 1945 wurden die in Schlesien und Thüringen befindlichen Abteilungen nach Berlin zurückgeführt. Dabei ging der größte Teil der Geschäftsunterlagen verloren. Die Wiederaufnahme der Arbeit war deshalb in Berlin lange Zeit sehr erschwert. Zudem hatte die sowjetische Besatzungsmacht für Berlin sämtliche deutsche Finanzgeschäfte verboten.  ...  Die Tätigkeiten der Banken wurden darauf beschränkt, die Abschlussarbeiten nach dem Stand vom 30. April 1945 zu erledigen und die Bankgebäude und banktechnischen Einrichtungen zu sichern. ...  Die in der Sowjetischen Besatzungszone belegenen Forderungen der Deutschen Siedlungsbank  gingen durch eine Verordnung der Regierung der DDR vom 26. Januar auf die Deutsche Investitionsbank über. 
... Der in der Provinz Hannover verbliebene  Betriebsteil wurde nach verschiedenen Zwischenlösungen im Jahr 1946 in eine gemeinsame  Custodian-Verwaltung für die Deutsche Landesrentenbank und die Deutsche Siedlungsbank im Gebiet der britischen Besatzungszone einbezogen. Die Custodian-Verwaltung konnte im Jahre 1949 auf das vereinigte Wirtschaftsgebiet (amerikanische und britische Besatzungszone) ausgedehnt werden; ihr Sitz war in Lotte Krs. Tecklenburg. Für das Gebiet der französischen Besatzungszone wurden Treuhandverwaltungen in Karlsruhe, Stuttgart und Trier angeordnet. ... Als Zeitpunkt der Verlagerung wurden der 18. Juni 1946 und als Sitz für die Geschäftstätigkeit  Lotte, Krs. Tecklenburg bestimmt. Um die Deutsche Siedlungsbank in die Auszahlung und Verwaltung der erstmalig im Bundeshaushalt 1950 eingestellten Siedlungsmittel einschalten zu können, erhielt sie  ... am 9. Juli 1952 die Zulassung zum Neugeschäft. Ihr Sitz wurde von Lotte nach Bonn verlegt“.

Es wäre zu erklären, wie es dazu kam, dass ein kleiner westfälischer Ort zum Sitz dieser Custodian-Verwaltung der beiden Banken gemacht worden ist. Der damalige Syndikus der Deutschen Landesrentenbank Dr. Heinrich Winter, inzwischen aus der Kriegsgefangenschaft entlassen, lebte auf dem elterlichem Hof seiner Frau in Lotte. In diesem Dorf gab es eine Firma Wulff, die im Augenblick ohne Aufträge war und also leere Räume vermieten konnte. Dr. Winter vermittelte den Kontakt mit dem „Custodian“ Dr. Hermann Schlag, aber auch mit ehemaligen Mitarbeitern, die verstreut in Deutschland ihr Leben fristeten. Viele von ihnen fingen gern bei der „Nebenstelle“ an. In Berlin blieb die Hauptstelle der Deutschen Landesrentenbank mit Herrn Dr. Koehn an der Spitze bestehen.

Wie viele Mitarbeiter dem „Custodian“ Dr. Schlag unterstanden, weiß ich nicht. Die meisten von ihnen waren schon seit Jahren und Jahrzehnten Bankbeamte aus einer der alten Zentralen. Manche waren neu und kamen aus der Gegend. Von der „Siedlungsbank“ war das Vorstandsmitglied Karl Möller von Anfang an dabei, natürlich auch Herr Dr. Winter, der demnächst in den Vorstand der Landerentenbank aufgenommen werden würde. Man wohnte weit zerstreut, für die Familien war das Leben beschwerlich und einsam. Aber sie alle hatten Schlimmeres erlebt. Man sah sie in den Bürozimmern und zu den täglichen Mahlzeiten im „Kasino“. Die Entnazifizierung der Herren Winter und Mahnken fiel in die späten 40er Jahre. Sie war die Voraussetzung für den Weg zurück zur früheren Stellung und Pensionsberechtigung und gestaltete sich verhältnismäßig mühsam. Im ersten Anlauf erreichte Herr Mahnken nur den „Rang“ eines „Leichtbelasteten“. Das reichte nicht. In einem weiteren Verfahren wurde er als „Mitläufer“ eingestuft. Die Bewältigung der Nazivergangenheit durch die „Spruchkammerverfahren“ wurde unterschiedlich bewertet. Manche der alten Pg` s fühlten sich zu Unrecht angegriffen, da ihr Parteieintritt beruflich bedingt gewesen war. Sie mochten sich aber sagen, dass ein Mensch seine Ehre nur durch sich selbst verlieren könne, das Gewissen sage ihm, ob er Ehrenrühriges getan habe. Herr Dr. Mahnken war mit dem Projekt des „Lastenausgleichs“, betraut worden. Das umfangreiche Gesetzeswerk betraf u.a. das wichtigste Arbeitsfeld der Landesrentenbank: die Ansiedlung der Familien im ländlichen Raum Westdeutschlands. Inzwischen war auch dem letzten Anhänger der alten Schule klar geworden, dass die Arbeitsfelder in den Ostgebieten ganz und auf Dauer weggebrochen waren und dass in der sowjetischen Besatzungszonen der Sozialismus fest etabliert war. Nicht in der ehemaligen Hauptstelle Berlin, sondern in Lotte wurde die Zukunft der beiden Banken verhandelt. Für die ländliche Rentenkredite wurde wieder die Landesrentenbank zuständig.

Herr Dr. Mahnken erhielt 1952 diese Urkunde : 

. Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ernenne ich unter Berufung in das Beamtenverhältnis für die Zeit vom l. Juli 1952 bis zum 30.Juni 1964 den Amtsgerichtsrat a. D. Dr. Hermann .Mahnken

  Vorstandsmitglied der Deutschen Landesrentenbank 

zum

Vorstandsmitglied 

der Deutschen Landesrentenbank in Lotte

Bonn, den 27. Juni 1952. Der Bundesminister der Finanzen

Allmählich traten die unter Dr. Schlag vereinigten beiden Banken wieder auseinander. Die Herren im Vorstand bereiteten die künftige Trennung vor und bald auch den Umzug nach Bonn. Die Siedlungsbank würde künftig so wie früher dem Landwirtschaftsministerium unterstehen; augenblicklich war das Heinrich Lübke. Die Landesrentenbank blieb beim Finanzministerium unter Fritz Schaeffer. Berlin diente jetzt vorwiegend der Abwicklung alter Geschäfte. Denn die Berliner Teilung war rasch fortgeschritten, und vor allem: es gab ja keinen Staat Preußen mehr mit seiner „Staatsbank“. Deren ehrwürdiges Gebäude hat bis heute die Zeitläufte überstanden, aber ich weiß nicht, wer zur Zeit darin residiert. In Bonn an der Poppelsdorfer Allee, Ecke Argelanderstraße gab es Mitte Mai 1953 eine feierliche Eröffnung des neuen Bankgebäudes. Der verdiente Freund und Kollege Dr. Heinrich Winter rückte in den Vorstand auf. Die große Anstrengung bis zum Umzug hatte sich gelohnt. Als Personalchef blieb Dr. Mahnken seinen Leuten weiterhin nahe. Manche ihrer Probleme konnte er mit ihnen lösen. Oft ging es um Schwierigkeiten im häuslichen Umfeld, denn die Angestellten kamen in ihrem „Beamten-Ghetto“ einander nicht selten zu nahe. Aber man wusste, dass es Schlimmeres gibt.

c) 1958 bis 1964 Am 10. Mai 1958 erhielt Dr. Hermann Mahnken folgenden Glückwunsch zum seinem 30jährigen Bankjubiläum: Präsident Dr. Kleiner

	im 

Bundesministerium der Finanzen Vorsitzender des Verwaltungsrates der Deutschen Landesrentenbank Sehr verehrter Herr Mahnken ! Wie ich höre, können Sie am 11. Mai des Jahres den 30. Jahrestag Ihrer Berufung in den Vorstand der Preußischen Landesrentenbank feiern. Zu diesem seltenen Jubiläum möchte ich Ihnen im Namen des Verwaltungsrates der Deutschen Landesrentenbank, zugleich aber auch im eigenen Namen die herzlichsten und aufrichtigsten Glückwünsche aussprechen.

        In den 30 langen Jahren Ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand der Landesrentenbank haben Sie den Aufstieg und die bedeutende Entwicklung der Preußischen und später der Deutschen Landesrentenbank bis zum Zusammenbruch und nach dem Kriege ihren Wiederaufbau mit all den Kämpfen und Schwierigkeiten, die wir in den vergangenen Jahren gemeinsam durchgemacht haben, aber auch mit beachtlichen Erfolgen, persönlich miterlebt und mitgestaltet. In stets vorbildlicher, pflichttreuer und verantwortungsbewusster aktiver Mitarbeit an leitender Stelle haben Sie zu der starken Aufwärtsentwicklung der Bank vor und nach dem Kriege und zur Überwindung der vielfältigen ihrem Wiederaufbau entgegenstehenden Schwierigkeiten sowie zugleich auch zur Hebung und Festigung ihres Ansehens in der deutschen Öffentlichkeit wesentlich beigetragen. Ihnen hierfür namens des Verwaltungsrates der Bank sowie auch im eigenen Namen herzlichst zu danken, ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis. 

Gleichzeitig möchte ich Ihnen auch für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes sowie mit meinem Hause besonders danken, die Sie sich zu jeder Zeit - bisweilen auch unter Zurückstellung eigener Wünsche und Interessen - haben angelegen sein lassen. Dieses harmonische Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Vorstandskollegen wie auch zu meinem Hause und mir persönlich wird uns alle stets gern an die hinter uns liegenden Jahre gemeinsamer Aufbauarbeit zurückdenken lassen. Herr Ministerialdirektor Dr. Dr. von Spindler hat mich gebeten, Ihnen mit diesen Zeilen auch seine herzlichsten Glückwünsche zu Ihrem 30jährigen Vorstandsjubiläum zu übermitteln. Indem ich Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit im Vorstand der Landesrentenbank in den kommenden Jahren alles Gute, besten Erfolg und volle persönliche Befriedigung wünsche, verbleibe ich mit herzlichen Grüssen in alter Verbundenheit Stets Ihr Präsident Kleiner

Nachdem Dr. Hermann Schlag 1959 pensioniert worden war, setzte sich der Vorstand der Deutschen Landesrentenbank aus den Herren Mahnken und Winter und dem neu berufenen Bankdirektor Grünewald zusammen. Dr. Mahnken erkrankte im Herbst des Jahres 1960 sehr schwer. Erst ein Jahr danach konnte er, noch immer geschwächt, in beschränktem Umfang seinen Dienst wiederaufnehmen. Die Dienstgeschäfte waren mit der anstehenden Fusion der beiden Banken sehr schwierig und ihm auch prinzipiell nicht lieb. So bat er denn selbst um seine Entlassung. Zu seinen Dienstgeschäften gehörten auch die Personalfragen; seine besondere Sorge galt der Alterssicherung und Hinterbliebenenversorgung der Betriebsangehörigen der Bank, starke Verbundenheit mit Berlin und der Berliner Dienststelle der Bank, Mitglied des Realkreditausschusses des Verbandes öffentlich- rechtlicher Kreditanstalten, Mitglied des Verwaltungsrates der Förderergesellschaft des Instituts für Siedlungs- und Wohnungswesen der Universität Münster

Er erhielt folgendes Entlassungsschreiben: Bundesrepublik Deutschland entlasse ich

den Direktor der Deutschen Landesrentenbank Dr. Hermann Mahnken auf sein Verlangen.

Bonn, den 22. April 1963

           Der Bundesminister der  Finanzen 

Verständlicherweise konnte ich nach dem Tode meiner Eltern (1964 und 1976) nichts mehr über die weiteren Entwicklungen der nun fusionierten Bank erfahren. Was ich jetzt erfuhr, erschreckt mich eher, deshalb erinnere ich gern an alte, bessere Phasen.In den drei Buchstaben der DSL Bank steckt jedenfalls eine interessante Vorgeschichte

Mary Schmidt, geborene Mahnken, wohnhaft in Westfalen

Anmerkung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den ergänzenden Text von der Artikelseite hierher kopiert, weil ich der Auffassung bin, dass die an sich sehr willkommene Ergänzung zunächst für die Wikipedia aufbereitet werden muss. Ich danke Ihnen, Frau Schmidt, für die wertvollen Informationen und bitte um Ihr Verständnis, dass wir den Text so verarbeiten, dass die Darstellung einem Lexikoneintrag entsprechend wird. Dabei wird es auch einige Straffungen geben, z.B. soweit die allgemeine Geschichte betroffen ist, da hierzu bereits andere Artikel bestehen, die in der Logik eines Lexikons die entsprechenden Informationen enthalten (sollen). Gruß --Lutz Hartmann 02:19, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Frau Schmidt, ich habe nun den gekürzten Text in den Artikel eigestellt und hoffe, dass Sie damit einverstanden sind, auch wenn ich die unmittelbaren Informationen zu Ihrem Vater nicht aufgenommen habe. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis. Gruß --Lutz Hartmann 03:21, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

  1. a b Stammdaten des Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank

GiftBot (Diskussion) 15:32, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten


Der Link zur Dt. Bundesbank ist nicht mehr gültig. Richtig ist inzwischen: https://www.bundesbank.de/action/de/747634/bbkpspsearch?simple&freeSearch=38010700&bankRoutingNumber=&panNr=&id=011064 195.200.47.250 (nicht vollständig signierter Beitrag von 195.200.47.250 (Diskussion) 12:31, 16. Nov. 2018 (CET))Beantworten

Deutsche Bank[Quelltext bearbeiten]

Auf der Website dsl-bank.de steht ganz unten klein: "DSL Bank - eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG © 2018" Die Deutsche Bank also. https://www.db.com/company/de/privat-und-firmenkundenbank.htm (nicht signierter Beitrag von 2003:CF:6BD8:701:1464:6F4E:5EAA:264 (Diskussion) 14:30, 28. Mai 2018 (CEST))Beantworten

Neue Bankleitzahlen[Quelltext bearbeiten]

Es werden die Bankleitzahlen gewechselt und mit Postbank zusammengeführt. Siehe Bundesbank-BLZ-Suche https://www.bundesbank.de/action/de/747634/bbkpspsearch?type=advanced&title=postbank%2Fdsl&hitsPerPage=50 --2A01:C22:7BB5:2000:B529:FBF5:B4E6:C262 10:23, 4. Okt. 2022 (CEST)Beantworten


Postbank/DSL Ndl der Deutsche Bank

10070324 Berlin 21397 DEUTDEDBP30

10070397 Berlin 27397 DEUTDEBBP30

10070398 Berlin 27398 DEUTDEBBP31

10070399 Berlin 27399 DEUTDEBBP32

10071324 Berlin 21398 DEUTDEDBP31

10072324 Berlin 21399 DEUTDEDBP32

12070400 Cottbus 27400 DEUTDEBBP33

12070424 Cottbus 21400 DEUTDEDBP33

13070405 Schwerin 27405 DEUTDEBBP35

13070424 Schwerin 21405 DEUTDEDBP35

20070404 Hamburg 27404 DEUTDEHHP34

20070424 Hamburg 21404 DEUTDEDBP34

21570202 Flensburg 27202 DEUTDEHHP01

21570224 Flensburg 21202 DEUTDEDBP01

23070203 Lübeck 27203 DEUTDEHHP02

23070224 Lübeck 21203 DEUTDEDBP02

24070324 Lüneburg 21368 DEUTDEDBP22

24070368 Lüneburg 27368 DEUTDE2HP22

25070324 Hannover 21370 DEUTDEDBP24

25070370 Hannover 27370 DEUTDE2HP24

27070324 Braunschweig 21369 DEUTDEDBP23

27070369 Braunschweig 27369 DEUTDE2HP23

29070324 Bremen 21367 DEUTDEDBP21

29070367 Bremen 27367 DEUTDEHBP21

30070207 Düsseldorf 27207 DEUTDEDDP06

30070224 Düsseldorf 21207 DEUTDEDBP06

36070208 Essen 27208 DEUTDEDEP07

36070224 Essen 21208 DEUTDEDBP07

38070408 Bonn 27408 DEUTDEDKP38

38070424 Bonn 21408 DEUTDEDBP38

39070210 Aachen 27210 DEUTDEDKP09

39070224 Aachen 21210 DEUTDEDBP09

40070211 Münster 27211 DEUTDE3BP10

40070224 Münster 21211 DEUTDEDBP10

46670204 Arnsberg 27204 DEUTDEDWP03

46670224 Arnsberg 21204 DEUTDEDBP03

47670205 Detmold 27205 DEUTDE3BP04

47670224 Detmold 21205 DEUTDEDBP04

u s w .

--2003:EF:5F08:D000:1D6C:1FD9:A1F9:73D4 13:09, 11. Apr. 2023 (CEST)Beantworten