Diskussion:DVG GT 10 NC-DU

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Bicycle Tourer in Abschnitt ALF
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artikelbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

wesentlich aussagekräftiger in der bezeichnung des nachfolgenden artikels wäre gewesen : Stadtbahnwagen GT 10 NC-DU. NIEMAND wird jemals diesen "schlüssel" (begriff ist wohl zu abstrakt) in der suchleiste eingeben und niemand, der per zufall auf diese artikelüberschrift stößt, wird auf anhieb eine ahnung haben, was sich unter diesem schlüsselbegriff im artikel verbirgt. Aus der artikelbezeichnung sollte im allgemeinen aber schon hervorgehen, was sich im artikel wiederfindet.--2003:E9:DBEE:CD00:3801:EBDB:5DCA:9D1B 17:16, 8. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe durchaus schon "GT 10" in die Suchleiste eingegeben und bin dadurch dank Autocomplete hierher gelangt. Mal davon abgesehen, gibt es ja auch Wikilinks. Auch mit deiner letzten Aussage liegst du nicht wirklich richtig, das Lemma muss nicht selbsterklärend sein. Wir haben dafür extra Namenskonventionen, in diesem Fall speziell die für Schienenfahrzeuge unter Wikipedia:Namenskonventionen/Schienenfahrzeuge. Und da muss ich schon zustimmen, dass das Lemma eigentlich anders lauten müsste: DVG GT 10 NC-DU, weil es sich um eine Spezialanfertigung für die DVG handelt (analog zu SSB DT 8). Ich verschiebe den Artikel gleich mal.
Stadtbahnwagen trifft es meines Erachtens übrigens nicht, der Artikel ist diesbezüglich falsch kategorisiert. Die fahren auf keiner Stadtbahnlinie und es wurden ja gerade deswegen keine weiteren B80C für diese Linien beschafft, weil der Platz im Straßenraum so beengt ist. Daher sind es meiner Meinung ganz normale Straßenbahnwagen. Ich werde das im Portal:Bahn mal ansprechen, da wir keinen Artikel Stadtbahnwagen haben, der so was überhaupt definiert. --Gamba (Diskussion) 19:43, 8. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
fachleute unter sich verstehen sicher was gemeint ist. Aber.......Aus der artikelbezeichnung sollte im allgemeinen aber schon (für JEDERMANN verständlich) hervorgehen, was sich im artikel wiederfindet. Da fehlt es in weiten teilen in wikipedia noch gewaltig----2003:E9:DBE7:D700:746E:BCA3:BA97:5891 23:11, 19. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Nein, das Lemma soll nicht die Definition des Gegenstands wiedergeben, dafür ist schließlich der ganze Artikel da. Sonst hätten wir Lemmata wie „Berg Zugspitze“, „Insel Hiddensee“, „Kirche Kölner Dom“, etc. Das wird nur als Klammerzusatz zur Unterscheidung ins Lemma aufgenommen, siehe Wikipedia:Namenskonventionen. --Gamba (Diskussion) 02:04, 1. Nov. 2018 (CET)Beantworten

ALF[Quelltext bearbeiten]

ALF bedeutet „Automatische Linienführung“ (siehe hier und hier. --Roehrensee (Diskussion) 09:24, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Danke für die Aufklärung bzgl. ALF und die Belege. Aus diesen kann man zwar entnehmen, dass im Tunnel bis zu 70km/h gefahren werden darf. Aber wir haben noch keinen Beleg, dass die Höchstgeschwindigkeit dieses Fahrzeugtyps 65km/h im Tunnel ist. Eigentlich deutet die Beleglage jetzt an, dass die baubedingte Höchstgeschwindigkeit dieses Fahrzeugtyps generell 65km/h ist, dass es aber auf der "normalen Strecke" (außerhalb des Tunnels) nur 60km/h fahren darf, weil dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus der Strecke gegeben ist. Das ist im Moment aber noch TF, dafür bräuchte man einen Beleg. Vergleichbar zum Auto: Hat auch eine baubedingte Höchstgeschwindigkeit )z.B. 183 km/h), aber in der Tempo-30 Zone darf es nur 30km/h fahren. Ich verzichte mal auf einen Revert in der Hoffnung, dass dafür noch Belege auftauchen ... VG --Bicycle Tourer (Diskussion) 10:21, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war nach dem Einbau der Niederflur-Mittelteile von 70 auf 60 km/h herabgesetzt worden (größeres Gewicht, längerer Bremsweg). Es spricht nichts dagegen, dass die Fahrzeuge auf eigener Trasse, unter ALF, schneller fahren dürfen. Auch ohne Beleg halte ich die Angabe für glaubwürdig, auch wenn ein Einzelnachweis noch fehlt. Sichten bedeutet lediglich, gegen Vandalismus vorzugehen, den kann ich hier aber nicht erkennen. Davon abgesehen ist dem Autor gegenüber ein Vertrauensvorschuss einzuräumen. Du kannst ihn natürlich darauf hinweisen, dass ein Einzelnachweis sinnvoll wäre, oder nach der Bedeutung des Akronyms fragen. Vermutlich stammt die IP aus dem Betrieb, darauf lässt die Zusammenfassung ("unsere Wagen") schließen. --Roehrensee (Diskussion) 12:24, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Danke für die Information. Ja, ich denke auch, dass der Autor (IP) jemand aus dem Betrieb war. Deshalb ist es auch so schwierig, ihn direkt um einen Beleg zu bitten. Was das Sichten angeht, so ist der zweite Schritt (nach der Prüfung auf offensichtliche Unworte) der Check, ob ein Beleg vorliegt (ohne den ist das mit der Plausibilität schwierig zu prüfen). Da ich erlebt habe, dass Autoren den Standort einer Ortsdurchfahrt um 5km auf der Karte verfälschen oder die richtige Telefonnummer um eine Ziffer falsifiziert haben, bin ich relativ sorgfältig beim Sichten geworden, insbesondere wenn einzelne Kennzahlen geändert wurden. Ich sehe mir dann den Beleg an. Aber belassen wir es dabei, durch Deine Zulieferung von Teilbelegen und Kenntnis der Historie ist die Wahrscheinlichkeit, dass es stimmt, signifikant gestiegen. VG --Bicycle Tourer (Diskussion) 16:27, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten