Diskussion:Daniel Hofmann (Theologe)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt Heinrich Julius Bischof von Münster?
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Heinrich Julius Bischof von Münster?[Quelltext bearbeiten]

Gemeint ist wohl: Bischof (Administrator) von Minden? --Rabanus Flavus (Diskussion) 22:28, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten

In der NDB ist vom Bischof von Münster die Rede, aber nach kurzem Nachschauen teile ich deine Ansicht. Beste Grüße und herzlichen Dank --Gmünder (Diskussion) 22:38, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Auch hier und hier ist von Bischofsweihe die Rede, allerdings ohne Erwähnung von Münster, sondern mit Bezug auf Halberstadt. Um eine Weihe im katholischen Sinn kann es sich dabei nicht gehandelt haben, denn der Prinz war 1578 erst 14 Jahre alt. Es muss aber eine Ordinationshandlung (durch wen?) und nicht bloß eine Einsetzung als Administrator gewesen sein, sonst hätte es für den Theologen Hofmann daran ja nichts zu verteidigen gegeben. Die Sache interessiert mich theologie- und reformationsgeschichtlich... Gruß, --Rabanus Flavus (Diskussion) 23:14, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Einige weitere Infos hier. --Rabanus Flavus (Diskussion) 23:19, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Leider unbequellt heißt es in der Liste der Mindener Bischöfe (Wikipedia) ...am 7. Dezember 1578 zum Bischof von Halberstadt, im Februar 1582 zum Bischof von Minden bestellt, resigniert auf beide Bischofssitze am 25. September 1585 als Bischof-Elekt. [Hervorhebung durch mich] und das deckt sich auch mit den Infos hier. Geweiht scheint er mir daher nicht zu sein. Grüße --Gmünder (Diskussion) 00:04, 25. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hier weitere Details. „Bischofsweihe“ kann der Vorgang wohl nur von Autoren genannt werden, die nicht mehr wissen, was das ist. Der Vierzehnjährige hätte ja zunächst oder gleichzeitig auch die Priesterweihe erhalten müssen und in der Folge auch die Messe zelebrieren müssen, was alles undenkbar ist. Außerdem fragt sich, ob der Abt von Huysburg selber Bischof war; nur dann konnte er einen Bischof weihen, wozu auch noch eine römische Bevollmächtigung nötig gewesen wäre. Aber offenbar war es eine katholische gottesdienstliche Handlung, die von der protestantischen Öffentlichkeit als „Weihe“ wahrgenommen wurde. --Rabanus Flavus (Diskussion) 09:45, 25. Feb. 2018 (CET)Beantworten