Diskussion:Daniel von Plessen

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 89.244.175.179 in Abschnitt Nur ...
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Nur ...[Quelltext bearbeiten]

...weil ich nicht (auch noch) dumm sterben möchte : Was bedeutet "c.p." im Zusammenhang mit : "...seine Eltern waren der Gutsherr zu Hoikendorf c.p. und Parin c.p." (gem. Buch : "Die Plessen ...") - Imho vermutlich was "Lateinisches" (?) - MfG --Gordito1869 17:30, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

In wp:auskunft kommt man der Sache (heute) deutlich näher; nur was c.p. = cum pertinentiis = "mit Zubehör" nun in der Realität konkret bedeutet ... (? keine Ahnung ?) - MfG --Gordito1869 19:39, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ein alter Brockhaus weiß mehr … Für solche Fragen ist das Deutsche Rechtswörterbuch hilfreich. --HHill 19:49, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Danke für die fundierte Antwort !! - PS : Unser altehrwürdigster Brockhaus, Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839, ist leider bei der überhasteten Flucht von unserem Rittergut Dolgen am See in Verlust geraten. - Naja, zum Glück gibt`s ja offenbar noch weitere Exemplare. - MfG --Gordito1869 20:21, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Es kann sich alerdings kaum um die im Brockhaus gemeinten Grundstückzubhöre wie Gebäude und Dünger handeln (das müsste man im Staatshandbuch nun wirklich nicht vermerken), sondern es geht wohl um weitere, nicht direkt mit dem Gut verbundene Grundstücke oder auch um bestimmte Rechte. --89.244.175.179 10:20, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten