Diskussion:Das Jugendgericht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Chris1202 in Abschnitt Zuständigkeit und Alter
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Zuständigkeit und Alter[Quelltext bearbeiten]

In zahlreichen Folgen war der Angeklagte ein längst Erwachsener, weshalb in solchen Fällen jedesmal erklärt wurde, die Zuständigkeit des Jugendgerichts ergebe sich aus dem Alter des Geschädigten und nicht dem des Angeklagten. Ist das Realität oder frei erfunden?--2003:CE:BF18:609D:D4CF:AA2:C93A:641 18:23, 22. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Kann ich auch nicht so recht glauben und konnte auch im JGG auf die Schnelle nichts finden. Auch, dass da jedes Mal ein Publikum drinsitzt, ist Quatsch, weil Jugendstrafsachen in aller Regel nicht-öffentlich sind. Ruth Herz hat ja selber mal die Serie kritisiert, weil die Fälle immer übertriebener geworden sind.--Chris1202 (Papierkorb) 04:46, 8. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Gebäude im Intro[Quelltext bearbeiten]

Das Gebäude, welches kurz im Intro zu sehen ist, ist das Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln. --AdEgArt (Diskussion) 21:14, 18. Feb. 2020 (CET)Beantworten