Diskussion:Datenbankwerk

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Mr.moehritz in Abschnitt Datenbankrecht USA
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Hier stimmt so einiges nicht: Zunächst einmal die Überschrift Datenbankwerk. Besser wäre eine Überschrift Datenbank (Recht), da die Ausführungen zum Datenbankherstellerrecht gemeinsam mit den Ausführungen zum Datenbankurheberrecht erfolgen sollten. Der Begriff Datenbankwerk gilt aber nur für das Urheberrecht. Das wäre mal ein Anfang. Leider fehlt mir das technische Know-How zur Umsetzung. Wenn das einer macht, helfe ich gerne an der Verbesserung des Artikels. --193.174.131.130 12:55, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich denke mal die technische Seite sollte nicht das Problem werden. Richtig fände ich ach die Überschrift Datenbank (Recht). Darunter dann die Unterteilung in Datenbankherstellerrecht nach § 87a-e UrhG und Datenbankurheberrecht nach §§ 2 II, 4 II UrhG. Des Weiteren müsste auf die Datenbankrichtlinie eingegangen werden, die für Auslegungsfragen zugrunde zu legen ist.

so ist es! --193.174.131.130 17:45, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Die Einleitung ist nicht so überhaupt nicht klar. Da sind die eigentlichen Gesetze eindeutiger:

-- Avron 09:57, 8. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Das Problem sehe ich darin, dass ein Artikel, der eine Umfassende Behandlung erfordert, sich mit Teilasspekten begnügt und so das Thema für eine grundlegende Behandlung blockiert. Entweder man will und kann ein Thema vollständig behandeln oder man lässt es unbehandelt. Die Frage ist, ob ein Artikel "Datenbankwerk" überhaupt relevant ist. Wem soll er nützen, wenn er auf die geschützten Datenbaknen nicht eingeht oder sie durch den Artikelnamen von der Behandlung ausschließt? Ich habe eine Lösung vorgeschlagen. Die Alternative wäre, dass ich ganz einfach beginne, die beiden betroffenen Artikel zu vereinen und zu bearbeiten. Ein Konsens wäre jedoch besser, weil auch bei diesem nunmehr besgtehenden Arbeit und Engangement erforderlich war. --Kath Erich 07:52, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten


Urheberrech an Datenbanken[Quelltext bearbeiten]

Ich beabsichtige, einen Artikel über Urheberrecht an Datenbanken zu erstellen. Er soll die Thematik grundlegend und umfassend behandeln. Hier mein vorläufiges Konzept:

  1. Die Datenbankrichtlinie und ihre Hintergründe
  2. Sammelwerk, Datenbankwerk, geschützte Datenbanken
  3. Schutzobjekte und Schutzumfang
  4. Ausformung des Schutzes im deutschen und im österreichischen Recht. Sonderstellung des Schweizer Urheberrechts, das als Nicht-EU-Staat nicht an die Datenbankrichtlinie gebunden ist.
  5. Rechtsfolgen bei der Verletzung der Schutzrechte.

Mein Vorschlag: Ich eröffne unter Kath Erich ein Baustellenkonto "Urheberrecht an Datenbanken/Baustelle" und lade dich ein, an diesem mitgzuwirken. Es macht mir aber überhaupt nichts aus, wenn du das Baustellenkonto unter deinem Benutzernamen erstellst. Vorerst verschieben wir alle überschneidenden Artikeln auf dieses Baustellenkonto um die Versionsgeschichte zu dokumentieren. Wenn wir so gemeinsam den Artikel fertiggestellt haben, verschieben wir das Baustellenkonto auf den Artikel namesn: "Urheberrcht an Datenbanken". Wärest du mit dieser Vorgehensweise einverstganden oder schlgst du etwas aanderes vor?

Grüße

--Kath Erich 01:41, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Datenbankrecht USA[Quelltext bearbeiten]

Hi,

der Artikel ist gut und auch der Titel ist in Ordnung, denn das Urheberrecht schützt ja "das Werk", also auch das Datenbankwerk. Datenbank (Recht) wäre eine gleichwertige Alternative.

Eigentliches Thema: Hier steht in den USA wäre die Datenbank geschützt, auf der englischen Seite ist sie nicht geschützt [[1]]. Könnte das jemand mit Ahnung bitte vereinheitlichen?

Grüße (nicht signierter Beitrag von Mr.moehritz (Diskussion | Beiträge) 21:22, 3. Dez. 2016 (CET))Beantworten