Diskussion:Datendiebstahl

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Slartibartfass in Abschnitt Definition und erweiterte Definition
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Definition und erweiterte Definition[Quelltext bearbeiten]

Normalerweise (im analogen Leben) sind gestohlene Gegenstände "weg" nach dem Diebstahl, was aber im typischen Fall von Datendiebstahl nicht zutrifft. Vielleicht sollte man diesen Unterschied herausstellen. Ich traue mir allerdings die Formulierung nicht zu.

Eine andere Form von Computer- und Internetkriminalität sorgt in der Tat dafür, dass Daten "weg" sind: Schadprogramme verschlüsseln Teile der Festplatte. Über einen Bezahldienst soll man die Entschlüsselung erlangen. Diese Art Diebstahl gehört auch zum Lemma. --Slartibartfass (Diskussion) 17:14, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten