Diskussion:Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation

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Frage nach der Zulässigkeit von "cold calls" im Vergleich de nationalstaatlichen Datenschutzgesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten[Quelltext bearbeiten]

Es wäre sehr interessant zu wissen wie die Datenschutzricthlinie in anderen EU Ländern umgesetzt wurde (zB. wie werden "cold calls" in anderen EU Ländern gehandhabt). -- 213.115.160.70 12:56, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist vor allem eine Frage wettbewerbsrechtlicher (und nicht so sehr: datenschutzrechtlicher) Zulässigkeit. (nicht signierter Beitrag von 84.142.147.219 (Diskussion | Beiträge) 11:07, 10. Mär. 2010 (CET)) [Beantworten]

Der Artikel ist veraltet (März 2010)[Quelltext bearbeiten]

Eine Neufassung der Richtlinie 2002/58/EG ist am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten. Sie erfordert auch Anpassungen des deutschen Datenschutzrechts. Das fehlt in diesem Artikel hier ganz. Es handelt sich um die RICHTLINIE 2009/136/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009, Fundstelle http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:337:0011:0036:DE:PDF --84.142.147.219 11:02, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

2002/58/EG trotz DSGVO noch in Kraft?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Die Richtlinie und die nationalen Umsetzungen wurden 2018 durch die Datenschutz-Grundverordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht abgelöst." Das ist m.M.n. nicht korrekt.
Laut https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32002L0058 "in force".
Werden die ePrivacy- und die Cookie-Richtlinie nicht erst mit der ePrivacy-Verordnung außer Kraft gesetzt? Steht zumindest so in Art 27 des Entwurfs: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1530694264377&uri=CELEX:52017PC0010

--Msmaxw (Diskussion) 12:41, 4. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Unter Cookiebanner ist der 1. Satz IMHO unverständlich: "Ein Cookiebanner auf einer Internetseite ist, außer in Fällen in denen keine Präferenz zum Tracking automatisch übermittelt hat (Do Not Track), nicht notwendig."

Ist "Ein Cookiebanner auf einer Internetseite ist nur dann notwendig, wenn tatsächlich eine Einwilligung erforderlich ist und die Präferenz zum Tracking nicht automatisch übermittelt ('Do Not Track'-Einstellung) wurde." gemeint? (hab ich jetzt so geändert...) --kai.pedia (Disk.) 11:52, 18. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Cookiebanner/Consentbanner: Definition oder Verlinkung?[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn ein Cookiebanner? Oder inhaltlich richtiger Consentbanner? Wohin kann da verlinkt werden? Oder müssen wir einen solchen Artikel erst noch schreiben?--Wolfdietmann (Diskussion) 19:27, 28. Sep. 2021 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Wolfdietmann (Diskussion | Beiträge) 19:31, 28. Sep. 2021 (CEST))[Beantworten]

der Beitrag ist von mir sehr wohl signiert worden (mit dem Signaturzeichen des Visual Editor. Der Signatur-Bot hat meine Signatur verfälscht und den Beitrag als "unsigniert" bezeichnet. --Wolfdietmann (Diskussion) 21:54, 28. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]