Diskussion:Dauerfristverlängerung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von HilmarHansWerner in Abschnitt die sondervorauszahlung ist wann zu zahlen?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Fristgerechter Eingang des Antrags[Quelltext bearbeiten]

WP:
> Der „Monatszahler“ muss seinen Antrag bis spätestens 10.02. eingereicht haben, damit dieser für das laufende Kalenderjahr Wirkung entfalten kann. und
> Der „Quartalszahler“ muss seinen Antrag bis spätestens 10.04. eingereicht haben, damit dieser für das laufende Kalenderjahr Wirkung entfalten kann.

Das kann wohl nicht ganz stimmen, denn:
§ 48 (1) UStDV:
> Der Unternehmer hat die Fristverlängerung für die Übermittlung der Voranmeldungen bis zu dem Zeitpunkt zu beantragen, an dem die Voranmeldung, für die die Fristverlängerung erstmals gelten soll, nach § 18 Abs. 1, 2 und 2a des Gesetzes zu übermitteln ist.

--79.238.99.188 14:18, 16. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Dass bestätigt doch genau das, was oben steht. Zumindest, wenn es für das ganze laufende Jahr gelten soll. --Tulumino (Diskussion) 23:03, 22. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

die sondervorauszahlung ist wann zu zahlen?[Quelltext bearbeiten]

es heißt, die sondervorauszahlung "ist zum 10.02. jährlich anzumelden". o.k., aber wichtiger: wann ist sie zu zahlen? danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 00:27, 18. Jul. 2019 (CEST)Beantworten