Diskussion:Dehio-Handbuch

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 87.152.33.240 in Abschnitt Ostdeutschland 1965 1993
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Deutsche Kunstdenkmäler - Ein Bildhandbuch[Quelltext bearbeiten]

Diese Reihe ist keineswegs ein "ähnliches Werk", sondern war als Ergänzung zum Dehio gedacht, da dieser keine Abbildungen enthält. Sie erschien übrigens auch in Westdeutschland und wurde hier vom Deutschen Kunstverlag herausgegeben. Im Akademie-Verlag erschien zudem die sehr ähnlich angelegte Reihe "Kunstdenkmäler" für alle Bezirke der DDR, die ebenfalls als bildliche Ergänzung zum Dehio-Handbuch gedacht war.--Salet 12:16, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Irreführender Titel[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler finden sich auch Abschnitte, welche sich mit Österreich bzw. Polen beschäftigen. Keinesfalls unterstelle ich hier deutschen Expansionsdrang, aber sollte man - da die genannten Länder nicht zum Staatsgebiet der BRD gezählt werden - neutralitätshalber dies etwas anders gestalten? Mit Gruß, 132.180.76.37

Volle Zustimmung. Ich schlage vor, den Beitrag nach „Dehio-Handbuch“ zu verschieben, weil das in der Praxis der allgemeinere Begriff sein dürfte (siehe ja auch bereits jetzt die Einleitung). Für das Umbiegen der Redirects allerdings wird es notwendig werden, einen Bot zu beschäftigen, oder welche Möglichkeiten gäbe es sonst für solche Aufgaben?-- Josef Moser 17:10, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Bezüglich des Lemmas Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler möchte ich einigen meiner Vorredener zustimmen. Ich bin keine Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland, finde es aber ebenfalls nicht richtig, daß heute noch (2010) österreichische und polnische Kulturgüter als „deutsch“ deklariert werden. Man könnte z.B. unter dem „Begriffsklärungshinweis“ Dehio-Handbuch auf die einzelnen Länder-Artikel verweisen. Mit Gruß, 132.180.76.37 (09:44, 5. Nov. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

In Anbetracht dem Einwand oben und hier, verschiebe ich mal nach Dehio - Handbuch, so steht's nämlich in meinen vorliegenden drinnen. –– Solidarität mit Nina Mercedez 21:22, 15. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel wieder zurückverschoben, denn in meinen Ausgaben steht überall "Dehio - Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler". Das Vorgehen, wie die IP oben vorschlug, ist die einzig korrekte Vorgehensweise, um die verschiedenen Länderausgaben zu trennen. Eine einfache Verschiebung ist zu kurz gegriffen. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 22:07, 15. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Was hast du gegen ein „neutrales Lemma“? Immerhin kommt im Artikel auch Österreich und Polen vor. Und ganz ehrlich gesagt, in den mir vorliegenden österreichischen Dehio-Handbüchern steht nur „Dehio - Handbuch“ - ich schwör's. –– Solidarität mit Nina Mercedez 22:35, 15. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Das brauchst du nicht schwören, das glaube ich dir auch so :) Ich besitze selbst eine Ausgabe für ein nicht-deutsches Gebiet. „Dehio - Handbuch“ ist aber für rund 50% der im Artikel genannten Bücher ein unzutreffendes Lemma, denn die Publikationen zu den deutschen Bundesländern heißen „Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler“. D. h. eine reine Verschiebung bringt nur Änderung und nicht Behebung des Problems. Letzteres ist imho nur durch Ausgliederung der entsprechenden Textteile, die sich mit den nicht-deutschen Gebieten befassen, in einen eigenständigen Artikel mit dem von dir vorgeschlagen Titel zu bewerkstelligen. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 08:40, 19. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Geschichte und Gegenwart der zwei bzw. drei Dehio-Handbuch-Reihen sind eng verzahnt. Es existieren keine getrennten Länderartikel, weil sich das nicht trennen lässt. Da alle zwei/drei Schriftenreihen "Dehio-Handbuch" bzw. "Dehio - Handbuch" in ihrem vollen Namen tragen, und die Kurzform oft "Dehio-Handbuch" ist, wäre eine Verschiebung nach Dehio-Handbuch vertretbar und hilfreich. Dieser Ausdruck ist zudem allgemein verständlich. Der Name "Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler" betrifft eben nur eine der zwei bzw. drei Reihen, nämlich die für Deutschland.

Die vollen Namen sind derzeit (siehe die Bibliothekskataloge online und die Website des Deutschen Kunstverlags, z.B. http://www.deutscherkunstverlag.de/controller.php?cmd=detail&titelnummer=73024&verlag=2):

  • Für die Deutschland betreffende Reihe: "Dehio - Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler" oder "Georg Dehio - Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler"
  • Für die Österreich betreffende Reihe: "Dehio-Handbuch - die Kunstdenkmäler Österreichs - topographisches Denkmälerinventar"
  • Für die Polen betreffende Reihe: "Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler in Polen"

Auch auf der Website der Dehio-Vereinigung (die früher "Vereinigung zur Herausgabe des Dehio-Handbuchs" hieß, http://dehio.org/handbuch/index.html) ist meist kurz vom "Dehio-Handbuch" die Rede, unabhängig von der jeweiligen Reihe im Besonderen.

Das jetzige Lemma ist jedenfalls echt fehlerhaft, da nicht nur die deutsche Reihe, sondern - sinnigerweise - alle zwei bzw. drei Reihen im Artikel abgehandelt werden. Natürlich könnte man bei der weiteren Bearbeitung des Artikels z.B. die Geschichte der österreichischen Reihe noch mehr herausarbeiten bzw. die Unterschiede der Entwicklungsstränge noch klarer darstellen.

--Benutzer:Testtube 02:18, 3. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Was bedeutet der Stern im Dehio?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich habe leider keine komplette Ausgabe des Dehio. Somit fehlt mir wahrscheinlich die Legendenerklärung. Was bedeutet ein Stern neben einer Bauwerksbeschreibung im Dehio? Danke für die Auskunft kandschwar 23:09, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Im Westfalen-Band von 1969 steht dazu: "(...) bezeichnet Kunstwerke von besonderem Rang oder exemplarischer Bedeutung". --Tebdi ノート 22:23, 17. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Danke für die Erklärung. Und wer legt diese Definition fest? Gibt es da eine Richtlinie, oder ist das einfach nur so ne zusätzliche Auszeichnung im Dehio? Gruß kandschwar 17:41, 18. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Davon steht da nichts. Das wird wohl eine Bewertung durch die Autoren bzw. Bearbeiter sein. --Tebdi ノート 21:48, 19. Feb. 2010 (CET)Beantworten
In der Ausgabe Bremen Niedersachsen (1992) steht auf Seite VIII der Satz: Ein Sternchen am Rande der Seiten bezeichnet Kunstdenkmäler von besonderem Rang oder exemplarischer Bedeutung. (ohne weitere Autorenangabe). --Bötsy 22:50, 19. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Hat jemand Baden-Württemberg und oder Hessen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, hat jemand zufällig einen Dehio von Baden-Württemberg und oder Hessen? Ich hätte gerne gewusst, ob es dort irgendwo eine Orgel der Stumm's gibt. Antwort bitte direkt auf meiner Diskussionsseite und hier vielleicht nur der Hinweis für Mitleser, dass sich die Anfrage erledigt hat. Danke und Gruß kandschwar 18:15, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Nordrhein-Westfalen II[Quelltext bearbeiten]

(Neuauflage geplant für 2011) so steht es im Artikel. Der Band ist lieferbar, er liegt vor mir auf dem Schreibtisch --AlterWolf49 17:32, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ostdeutschland 1965 1993[Quelltext bearbeiten]

Der Band "Bezirke Berlin/ DDR und Potsdam" Akademie-Verlag 1983 umfaßt Berlin-Hauptstadt der DDR (S. 1 - 116) und Bezirk Potsdam (S. 117 - 481). Auch die folgenden Ortsregister umfassen Berlin und Potsdam, das Straßenverzeichnis Berlin und den Stadtkreis Potsdam. Habe den Eintrag geändert. (nicht signierter Beitrag von 87.152.33.240 (Diskussion) 13:58, 27. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten