Diskussion:Dekanatskonferenz

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Grani in Abschnitt Grundsätzliches
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Dekanat[Quelltext bearbeiten]

Weder der Begriff Dekanat noch der einer Dekanatskonferenz sind rein konfessionell römisch-katholisch. Dekanatskonferenz ist ein Terminus ebenso in evangelischen Landeskirchen und bedeutet: die regelmäßige Versammlung (Dienstbesprechung) der Pfarrerinnen und Pfarrer eines Dekanates. Dies sollte im Artikel, wie auch andernorts üblich, als Hinweis aufgenommen werden. Kann das jemand umsetzen, der den Artikel betreut?--Emmaus Disk 21:02, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich betreue ihn zwar nicht, habe es aber trotzdem eingesetzt (nachdem fünf Monate nichts passiert ist...). -- hfudfdb 15:07, 2. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke, hfudfdb!--Emmaus Disk 18:56, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
War richtig viel Arbeit ;-) -- hfudfdb 20:20, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Grundsätzliches[Quelltext bearbeiten]

Die Dekanatskonferenz in der römisch-katholischen Kirche wird auch Konveniat, Konvent, Conveniat, Convent oder Pastoralkonferenz, Pfarrkonvent oder Pastoralrat genannt. Letzteres geht auf die Beschlüsse der Würzburger Synode zurück, die diese Versammlung fordert.

Dieser Einleitungssatz ist sachlich – was die römisch-katholische Kirche anbetrifft - falsch, denn nicht die Dekanatskonferenz wird „Pastoralkonferenz“ genannt, sondern die „Pastoralkonferenz“ ist ein Zusammenschluss von Priestern, pastoralen Mitarbeitern und Laien eines bestimmten Gebietes (Pfarrgemeinden (vergl. z.B. Pastoralkonferenz Propsteipfarrei St. Ludgerus (Gremien) [1]), Dekanate (vergl. z.B. Pastoralkonferenz Katholische Kirche Nordharz [2] oder Pastoralkonferenz im Dekanat Saarlouis [3]) und Diözesen (vergl. z.B. Pastoralkonferenz Bistum Görlitz [4])), bei denen pastoral-theologische, wissenschaftliche, personelle und organisatorische Themen erörtert werden. Die Pastoralkonferenz ist somit die Konferenz der örtlichen und überörtlichen Pastoralräte, ihre Einrichtung beruht auch nicht auf der Würzburger Synode sondern auf den Beschlüssen des II. Vatikanischen Konzils und ist ebenfalls im Codex Iuris Canonici (CIC) festgeschrieben. (Vergleiche hierzu; CIC Cann. 511 ff [5]). Für die Dekanate wird sie auch als Dekanatskonferenz bezeichnet.

Für die evangelisch-lutherischen Kirchen sind ebenfalls Pastoralkonferenzen bekannt (vergl. z.B. Herbst– Pastoralkonferenz 2013 Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) [6] oder Pastoralkonferenz der Paulusgemeinde - Diaspora-Pfarramt der Ev.-Luth. Freikirche [7]

Auch die Russisch-orthodoxe Kirche beruft Pastoralkonferenzen ein (vergl. z.B. Beschluss der Pastoralkonferenz der Russisch-Orthodoxen Kirche in Deutschland – der Diözese Berlin des Moskauer Patriarchats und der Diözese Deutschland der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland [8]

Und es gibt noch mehr Beispiele zum Artikel „Pastoralkonferenz“: Erste große Pastoralkonferenz des Ökumenischen Patriarchats: Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel hat erstmals in seiner Geschichte Kleriker und Laien zu einer großen Konferenz über pastorale Fragen zusammengerufen [9]

Ergebnis: Der Artikel Dekanatskonferenz müsste in „Pastoralkonferenz“ umbenannt werden, der Artikel müsste auch umgeschrieben und ergänzt werden. Diese Aufgabe würde ich in nächster Zeit übernehmen.--Grani (Diskussion) 12:56, 27. Okt. 2013 (CET)Beantworten