Diskussion:Delisting (Börse)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Wowo2008 in Abschnitt Einseitiger Begriffsinhalt
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Delisting kann auch die Entfernung aus einem Börsensegment bedeuten, siehe Neuer Markt. --Gratisaktie 09:36, 11. Aug 2006 (CEST)

Einseitiger Begriffsinhalt[Quelltext bearbeiten]

Das Delisting betrifft nicht nur die Wertpapierbörse, sondern auch die Auslistung eines Artikels aus dem Sortiment eines Handelsunternehmens. Ich werde deshalb eine BKL anlegen mit dem Verweis auf Delisting (Börse) und Delisting (Handel) und dieses Lemma entsprechend verschieben. Viele Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:13, 30. Jan. 2023 (CET)Beantworten