Diskussion:Deontische Logik

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von ZugUmZug in Abschnitt Operatoren
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Verbesserungswürdiges[Quelltext bearbeiten]

Vorab, ich finde es toll, dass es diesen Artikel gibt. Zunächst wird die Zeit vor Leibniz kaum angerissen, was aber relativ verständlich ist, fehlte damals doch noch das "logische Gerüst" für solche Überlegungen, bzw. es wurde nicht angewendet. Der nächste Abschnitt "Mallys erste Deontische Logik" ist sehr gut geschrieben und scheint korrekt. Allerdings hat "Klassische deontische Logik" gleich 2 Fehler, erstens wird ~P eingeführt ohne es zu definieren, ich nehme an der "Erlaubtheitsoperator" ist gemeint, zweitens wird die Einführung von bedingten Soll-Sätzen vorweggenommen, der dann im nächsten Artikel über die Behandlung von Konditionalen nochmal vorkommt.

Auch so, ausserdem wird nicht geklärt, was bitte eine "Leere Wahrheit" sein soll. (nicht signierter Beitrag von 84.61.38.149 (Diskussion | Beiträge) 09:18, 4. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Wikilink zu "alethischen" Konzepten[Quelltext bearbeiten]

M.E. wäre es sinnvoll, den Begriff der "alethischen Konzepte" irgendwie zu erläutern, weil damit wahrscheinlich nicht jeder ohne weiteres etwas anfangen kann. Ich habe dazu mal gewagt, auf einen Teil des Lemmas Modalität (Philosophie) zu verlinken. Falls das so nicht ok ist, wäre ich für eine andere Art der Erläuterung dankbar. --Fl.schmitt (Diskussion) 17:26, 17. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Veranschaulichung[Quelltext bearbeiten]

Das logische Quadrat wurde von einer anderen Seite herkopiert. Ich weiß technisch nicht, wie man das ändern kann, so dass gleich die richtigen Operatoren erscheinen.

Das Sechseck von Joerden dürfte vorzugswürdig sein. Allerdings ist das eine komplizierte graphische Darstellung und vermutlich auch urheberrechtlich geschützt.

Jørgensens Dilemma[Quelltext bearbeiten]

  • In der Einleitung ist von 2 Lösungsmöglichkeiten die Rede. Es folgen aber 3 Gliederungspunkte.
  • Nach Herberger, Maximilian; Dieter Simon: Wissenschaftstheorie für Juristen. Metzner, Frankfurt a.M. 1980, S. 179-182 gibt es 4 Lösungsversuche. Einzelheiten ebd.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 22:08, 24. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Operatoren[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Veranschaulichungen steht der Satz:


Beim Gebotsquadrat steht "A" für Gebot (O), "E" für Verbot (F), "I" für Erlaubnis und O für "Es ist nicht geboten".


Die Buchstaben in Klammern beziehen sich dabei (vermutlich) auf die Operatoren aus dem darüber liegenden Abschnitt Syntax.

Bei den Begriffen "Erlaubnis" und "Es ist nicht geboten" fehlen jedoch die Operatoren in Klammern. Ich schlage folgende Korrektur des ganzen Satzes vor:


Beim Gebotsquadrat steht "A" für Gebot (O), "E" für Verbot (F), "I" für Erlaubnis (P) und "O" für nicht geboten/freigestellt (I).

Anmerkung:

Die Einführung neuer Buchstaben (Operatoren) erschwert das Verstehen leider zusätzlich, es scheint aber erforderlich, damit das Logische Quadrat zu erklären.


Allerdings sind dadurch den Operatoren bis zu 3 Buchstaben zugeordnet:

Es ist geboten: O und A

Es ist verboten: V, F und E

Es ist erlaubt: E, P und I

Es ist freigestellt: I und O.


Die danach folgenden Abschnitte scheinen sich jedoch wieder auf die Operatoren aus dem Abschnitt Syntax zu beziehen. Warum die lokale Ausnahme mit den Operatoren?

PS: Ich bin "Nutzer" dieses Inhaltes und kann leider keine Expertise in der Erstellung beitragen. --ZugUmZug (Diskussion) 22:49, 27. Aug. 2022 (CEST)Beantworten