Diskussion:Deutsche Adelsgenossenschaft

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von CRolker in Abschnitt Ariernachweis 1918
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Frage: warum beanspruchen Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. in Berlin und Deutscher Adelsrechtsausschuß in Marburg beide die Rechtsnachfolge von Deutsche Adelsgenossenschaft? -- Simplicius 21:17, 16. Apr 2006 (CEST)

Antwort: Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Die "Rechtsnachfolge" zu beanspruchen, hieße, Zugriff auf das Vermögen der D.A.G. haben zu wollen. Das dürfte in jedem Fall "gegessen" sein. In Frage käme heute wohl höchstens ein Anspruch auf ideelle Nachfolge, zum Beispiel im Sinn einer Interpretationshoheit darüber, was "echter" und was "Schein-" Adel sei. Zugriff auf genealogisch interessante Akten, z.B. des königlich-preußischen Heroldsamtes hat schon die republikanische Regierung Preußens den Adelsverbänden der Weimarer Zeit verweigert. Wo ein Anknüpfungspunkt für einen Anspruch auf "Rechtsnachfolge" bestehen soll, kann ich nicht erkennen. -- 77.180.5.197 17:56, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Unvollständiger Satz[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Rolle nach der Monarchie" findet sich der Satz Ab 1933 lehnte sich die D.A.G. unter der Führung des 1932 zum Vorsitzenden gewählten sogenannten Adelsmarschall Fürst Adolf zu Bentheim-Tecklenburg. Der Ersteller sollte eine Ergänzung vornehmen, um dem Satz einen Sinn zu geben. --TA (Diskussion) 08:37, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Situation nach 1945[Quelltext bearbeiten]

Aus den etwas dürren Angaben könnte man entnehmen, dass die D.A.G. noch bis 1956 existiert hat, allerdings wohl ohne satzungsgemäßen Vorstand. 1956 scheint dann dieser Wiedergänger-Existenz durch Bestellung einen vereinsrechtlichen Notvorstandes ein Ende gesetzt worden zu sein. Nix Genaues liest man leider nicht. Sollte ein Kundiger vielleicht mal revidieren. --Hvs50 (Diskussion) 14:57, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die vorhandenen Belege überprüft und ergänzt, bis auf einen, den ich nicht verstehe und auch nicht überprüfen kann (der Link führt nicht zum Volltext):
"In: Dieter Fricke (Hrsg.): . National-Zeitung vom 11.10.33 Auflage. Primärquellen:, Kreuz-Zeitung vom 16.9.1933;. Bibliographisches Institut, Pahl-Rugenstein, Leipzig, Köln 1983, ISBN 978-3-7609-0782-6 , S. 539 (d-nb.info [abgerufen am 12. Mai 2021])."
Vermutlich ist gemeint, dass im Artikel "DAG" des ersten Bandes "Parteienlexikon" an der angegebenen Stelle die genannten Zeitungen zitiert werden? Der Kontext legt außerdem nahe, dass die genannten Männer erst 1933 in den Hauptvorstand gewählt wurden, ist das korrekt? Falls die Person, die den Beleg eingefügt hat, hier noch unterwegs ist und das klären könnte, wäre das toll. --CRolker (Diskussion) 10:21, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Ariernachweis 1918[Quelltext bearbeiten]

"In etwas anderer Fassung war schon seit 1918 ein Ariernachweis verlangt worden." Gibt es hierfür einen Beleg? Kleine und Malinowski stimmen überein, dass *erstmals* 1920 ein Nachweis arischer Abstammung verlangt wurde. Ist vielleicht eher eine Forderung nach einer solchen Klausel als eine tatsächliche Nachweispflicht für (neue) Mitglieder gemeint? --CRolker (Diskussion) 15:08, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Ich lösche den Satz jetzt. Gruß CRolker (Diskussion) 16:52, 30. Mai 2022 (CEST)Beantworten