Diskussion:Deutsche Auslandsschule

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 91.60.110.9
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Der Link * Weltverband Deutscher Auslandsschulen führt auf eine Werbeseite. Hab's gelöscht. OK? --91.60.110.9 10:11, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Die hier bislang genannten Überarbeitungswünsche haben sich hoffentlich jetzt in weiten Teilen erledigt. Wünschenswert wären bei Gelegenheit aber sicher noch Ausführungen zur historischen Entwicklung und zur politischen Bedeutung. --SCPS 18:49, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Auslandsschulgesetz[Quelltext bearbeiten]

Hallo, meiner Meinung nach muss diese Seite aktualisiert werden, da der Bundesrat inzwischen das neue Auslandsschulgesetz verabschiedet hat. Dieses Gesetz regelt vorrangig die Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen, regelt die Kriterien für deren Förderung, lässt aber andere Punkte wie kostenlosen Schulbesuch für deutsche Kinder im Ausland außer Betracht. (nicht signierter Beitrag von 186.4.33.16 (Diskussion) 20:46, 7. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Verbleibdauer ADLKs[Quelltext bearbeiten]

Diese Beträgt in der Regel maximal ACHT Jahre, nicht sechs. Man wird für drei Jahre entsandt, kann dann erst drei Jahre verlängern und mit einer Funktion dann weitere zwei Jahre auf insgesamt acht.