Diskussion:Deutsche Bausparkasse Badenia

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 131Platypi in Abschnitt Kritik (2)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Kritik" zum Thema "Schrottimmobilien" (Quelle scheint die gestrige Fernsehsendung in der ARD zu sein) ist mehr als unvollständig und POV, wenn man nicht die Ergebnisse der Gerichtsverfahren gegen die Badenia darstellt. Im genannten Fernsehbericht wurde dargestellt, dass mehr als 150 Verfahren rechtskräftig zu Gunsten der Badenia ausgegangen sind. Eine Handvoll Verfahren seien zu Lasten der Badenia ausgegangen, aber noch nicht rechtskräftig.Karsten11 21:13, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nur weil die Badenia nicht wegen Betrug oder zu Schadensersatz verurteilt wurde heißt das nicht daß den Kunden nicht sehr unvorteilhafte Verträge ("Schrottimmobilien") angedreht wurden - es bedeutet lediglich, daß der Badenia selbst keine arglistige Täuschung der Kunden nachgewiesen werden konnte. --Brazzy 21:32, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Kritik überarbeitet[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Abschnitt "Kritik" nach dem heutigen BGH Urteil überarbeitet und hoffe, dass er nun als neutral bewertet werden kann.

Da der BGH heute festgestellt hat, dass eine Verflechtung zwischen Badenia und Heinen & Biege besteht, war der Artikel bereits vor der Abänderung neutral. Jetzt ist er es definitiv. -- Venbarca 17:47, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Unabhängig davon, dass die Überschrift "Kritik" vielleicht nicht so deutlich macht, worum es geht (wer hat Vorschläge für eine bessere Überschrift?), ist der Artikel letztlich stehen geblieben. Das Urteil des OLG Karlsruhe bezog sich lediglich auf ein von der Badenia finanziertes Objekt in Schwelm (s. Pressemitteilung) un die Anleger/Kunden konnten bereits nach der ursprünglichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs icht erwarten, dass diese Entscheidung für alle von der Badenia finanzierten Geschäfte gelten sollte. Ich habe deshalb den Absatz entsprechend ergänzt, da ich aus eigener beruflicher Erfahrung weiß, dass die Klagen der Badenia-Kunden in einer Vielzahl von Fällen inzwischen rechtskräftig abgewiesen wurden. chricki 00:27, 16. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

BGH Urteil als Quelle[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Baustein nach dem BGH-Urteil herausgenommen und das Urteil als Quelle eingestellt.Karsten11 13:23, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Badenia auf Fianztest Warnliste[Quelltext bearbeiten]

Die Stiftung Warentest listet die Badenia seit 2002 in ihrer Finanztest Warnliste. Hier zwei aktuelle Artikel mit dem Hinweis:

http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-/1512181/1512181

http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-/1528784/1528784

Finanztest Warnliste (Abruf leider Kostenpflichtig)

Wie sieht es bei aufnahme der Warnliste im Artikel mit der Neutralität aus? Bitte um weitere meinungen J.mann 23:43, 09. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Kritik (2)[Quelltext bearbeiten]

Derzeit macht die "Kritik" ca. die Hälfte des Artikels aus, das dürfte hier nahe am undue weight, wie der en-Wikipedianer so sagt, sein. Vielleicht kann jemand mit etwas mehr Sach- und Fachkenntnis das geschickt zusammenstauchen - ob jedes Einzelurteil auf jedem Prozessweg hier inklusive Begründung notwendig ist, wage ich zum Beispiel anzuzweifeln. --131Platypi (Diskussion) 14:53, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten