Diskussion:Deutsche Schutzgebiete in der Südsee

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Chrischerf in Abschnitt Begriff "Schutzgebiete"
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Durch die Änderung des Links stieß ich auf vorher nicht verlinkte Seiten, die allen Ansprüchen zu genügen scheinen. Ich werde das Thema später genauer überprüfen und gegebenenfalls wieder aufgreifen. -- Olbertz

Es gab noch mehr!!![Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel beschreibt nur die Deutschen Schutzgebiete in der Südsee.

Darüber hinaus gab es noch einige (und bedeutendere) Schutzgebiete in Afrika: Togo, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia), Deutsch-Ostafrika (heute Tansania (ohne Sansibar), Ruanda und Burundi). Auch Kiautschou (in China) wird dazugezählt.

Ich bitte daher, das Lemma dieses sonst sehr schönen Artikels zu ändern. --Wschroedter 21:31, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bitte Zitate und Quellen nachvollziehbar angeben. Gerhard51 23:51, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Obwohl die Reichsbehörden "Kolonialabteilung" bzw. "Reichskolonialamt" hießen, gilt bezüglich der Kolonien selber nur "Schutzgebiete". So definiert das Deutsche Koloniallexikon, Stand 1920: "Anfangs hat das Reich in den erworbenen Gebieten die Staatsgewalt nicht in vollem Umfange ausgeübt, sondern seine nächste Aufgabe vornehmlich in dem Schutz gesehen. Darauf beruht die Bezeichnung der Erwerbungen als "Schutzgebiete" und der dem Reiche zustehenden Gewalt als "Schutzgewalt" (s.d. [§ 1 SchGG.]). Inzwischen hat das Reich auch die weiteren Aufgaben der Staatshoheit: Gesetzgebung, Rechtspflege, Verwaltung übernommen und, seine Souveränität nach allen Seiten entfaltet. Der Name "Schutzgebiet" trifft daher nicht mehr ganz das Wesen der Beziehungen zwischen dem Reich und seinen Nebenländern. Die Schutzgebiete sind tatsächlich Kolonien des Reichs geworden, die vom Mutterlande mehr als bloßen Schutz erhalten." D.h. die Bezeichnung "Schutzgebiete" blieb, obwohl sie nicht mehr ganz zutraf. Im Artikel Deutsche Schutzgebiete wird dementsprechend aufgelistet: Der deutsche Kolonialbesitz umfaßt folgende Schutzgebiete (Zahlen nach Stand 1913)... Auch die bekannte Website Deutsche Kolonien bemerkt lapidar: Die amtliche Bezeichnung der deutschen Kolonien lautete "Deutsche Schutzgebiete", auch wenn der von früher stammende Name "Schutzgebiete" das Rechtsverhältnis nicht klar wiedergab. (Hervorhebung im Original.) Meiner Meinung nach ist damit alles klar. Noch zum o.g. Schutzgebietsgesetz (SchGG): Gemäß Kolonial-Lexikon wurde es offenbar 1913 letzmalig novelliert. Es bleibt also auch gesetzlich bei "Schutzgebiet". Wschroedter 20:22, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nachtrag, vielleicht entscheidender: Ich habe nämlich jetzt eine noch bessere Quelle gefunden: Die kaiserliche Verordnung vom 9. Oktober 1907 zur Abänderung der Verordnung über die Führung der Reichsdienstflagge vom 8. November 1892 erwähnt ausdrücklich die "Kaiserlichen Behörden und Fahrzeuge in den deutschen Schutzgebieten". Zitiert nach Jörg M. Karaschewski: Flaggen in den deutschen Schutzgebieten, Achim 2005. --Wschroedter 23:59, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Übergabe von Herbertshöhe[Quelltext bearbeiten]

Anfang des ersten Weltkriegs, am 21. September 1914, erfolgte die friedliche Übergabe von Herbertshöhe an eine Flotte der Australier.

Die Übergabe war keineswegs friedlich! Siehe dazu: Der Erster Weltkrieg an Kolonialschauplätzen: Neuguinea und Südseeinseln --Chrischerf 23:46, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Verweis auf Godeffroy[Quelltext bearbeiten]

Um zu verstehen, was die Deutschen überhaupt in die Südsee trieb, wäre es nicht schlecht zumindest am Anfang des Artikels auf die Tätigkeiten jenes Hamburger Handelshauses in der Südsee hinzuweisen (was sich übrigens auch in den anderen Artikeln zu den deutschen Pazifikkolonien nicht schlecht machen würde). (nicht signierter Beitrag von 87.152.17.14 (Diskussion) 20:54, 23. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Danke für den Hinweis. Werde mich bei Gelegenheit gerne um ein einleitendes Kapitel „Vorgeschichte“ kümmern. So nach dem Motto „Flagge folgt dem Handel“. --Chrischerf 19:52, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Habe nun auf der Grundlage von Westphals Geschichte der dt. Kolonien einen Vorgeschichts-Abschnitt zum Haus Godeffroy verfasst. Schaut's euch an. Korrekturen und Ergänzungen sind selbstverständlich erwünscht. --Chrischerf 14:06, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Begriff "Schutzgebiete"[Quelltext bearbeiten]

Schon der Titel dieser Seite ist fragwürdig, man kann heute solche zeitgenössischen Begriffe nicht einfach mehr unkritisch und unreflektiert übernehmen. Wer oder was wurde denn bitte hier vor wem oder was geschützt und auf wessen Initiative? Das ist doch ein reiner Euphemismus zum Zwecke der legitimatorischen Verschleierung kolonialer und höchstwahrscheinlich gewalttätiger Inbesitznahme. Bitte also zumindest ein paar Zeilen zur Reflektion einfügen. --Ulizinho (Diskussion) 16:43, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Im Hauptartikel Deutsche Kolonien steht: Otto von Bismarck nannte sie „Schutzgebiete“, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Meines Erachtens spricht aber wenig gegen eine Verschiebung nach Deutsche Kolonien in der Südsee oder Deutsche Kolonien im Pazifik. In der Einleitung steht ja auch schon …völkerrechtlich betrachtet deutsche Kolonien…. --Chrischerf (Diskussion) 13:07, 11. Mär. 2022 (CET)Beantworten