Diskussion:Deutscher Architekturpreis

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Spieler71 in Abschnitt Bestandsschutz für preisgekrönte Gebäude?
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GiftBot (Diskussion) 23:05, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Bestandsschutz für preisgekrönte Gebäude?[Quelltext bearbeiten]

Genießen Gebäude, die ausgezeichnet wurden, irgend eine Art von Bestandsschutz, auch wenn sie nicht denkmalgeschützt sind? Konkret: In einer Diskussion habe ich gehört, dass das Eduard-Kahl-Bad in Metzingen (Preisträger 1975) nicht abgerissen werden könne, weil durch die Preisvergabe angeblich ein 70-jähriger Bestandsschutz gelte. Wenn ja, sind das Statuten des Preises oder ist das im Baurecht des Bundeslandes geregelt? Danke für alle Hinweise/Quellen! --Spieler71 (Diskussion) 11:47, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten