Diskussion:Deutsches Richtergesetz

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Änderungen geplant
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Deutsches Richtergesetz ·/· Landes-Richtergesetze[Quelltext bearbeiten]

Es ist unklar, durch was die Konkurrenz von Landes- und Bundes-Richterrecht geregelt ist; schwört der Richter nacheinander zwei Eide, einmal nach BRiG, und dann nach LRiG? Die Eide haben unterschiedlichen Wortlaut.

In welchen Fällen sollte es denn zu einer Konkurrenz kommen? --C.Löser Diskussion 17:24, 10. Apr 2006 (CEST)


Sind die Richter am Bundesverfassungsgericht als "Richter auf Zeit" zu betrachten? 23:20, 22. Jun 2006 (CEST)

Mindestalter für Richter[Quelltext bearbeiten]

Gibt es denn ein gesetzliches Mindestalter für die Ausübung des Richteramts oder die Tätigkeit als Staatsanwalt? Ronny Michel 19:28, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Befähigung zum Richteramt[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, die Befähigung zum Richteramt stände auch jedem Universitätsprofessor zu, habe ich entfernt. Eine solche Regelung ergibt sich jedenfalls nicht aus § 5 DRiG; sie wäre mir auch sonst nicht bekannt; ich bitte daher ggf. entsprechende Belege einzufügen.

Möglicherweise hat der Verfasser an die Ausnahmeregelung des § 138 I StPO gedacht, die es Rechtslehrern ermöglicht, als Verteidiger tätig zu werden. Ebenso kann gemeint sein, dass vielfach Universitätsprofessoren im Nebenamt als Richter tätig sind, dies dürfte sich aber verbieten, wenn sie nicht zugleich die Voraussetzungen des § 5 DRiG erfüllen.

Stechlin 08:49, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961[Quelltext bearbeiten]

Der hinweis müßte eingearbeitet werden: Mit Paragraph 116 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde Richtern die Möglichkeit gegeben, sich freiwillig unter vollen Bezügen in den Ruhestand versetzen zu lassen. Denjenigen, die an unverantwortliche Todesurteilen [in de NS-Zeit] mitgewirkt hatten, aber diese Möglichkeit nicht bis Juni 1962 nutzten, drohte der Bundestag mit Amtsverlust. Dazu wäre allerdings eine Grundgesetzänderung nötig gewesen.

Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte ließen sich nach Paragraph 116 vorzeitig pensionieren.

Gruß--ot 06:03, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Änderungen geplant[Quelltext bearbeiten]

https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-richtergesetz-verfassungstreue-rechtsstaat-extremismus/ (nicht signierter Beitrag von 109.43.178.242 (Diskussion) 17:06, 13. Jul. 2023 (CEST))Beantworten

Siehe auch: Schöffenamt : Verfassungstreue muss gewährleistet sein. In: bundesregierung.de. 13. Juli 2023, abgerufen am 13. Juli 2023..--Pistazienfresser (Diskussion) 17:15, 13. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Meiner Ansicht nach sollten die geplanten Änderungen besser unter Ehrenamtlicher Richter erwähnt werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:20, 13. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Vgl. dazu allerdings schon BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 6. Mai 2008, Az. 2 BvR 337/08, NJW 2008, 2568. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:34, 13. Jul. 2023 (CEST)Beantworten