Diskussion:Diözesanadministrator

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.154.66.179
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Wieso darf ein bereits bestimmter Bischof nicht Administrator werden? Oder ist das nur unklar ausgedrückt, weil er dann ohnehin sein Amt antritt, es also keines Übergangsverwalters bedarf. --Eingangskontrolle 20:27, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der Grund dürfte darin liegen, daß der Amtsantritt Amtsantritt bleiben soll. Insbesondere wenn der Bischof für sein Amt geweiht wird (also nicht bereits Bischof ist), könnte sich sonst vielleicht eine ungute Verwirrung herausbilden. Wenn der ernannte Bischof aus welchen Gründen auch immer keinen kanonischen Amtsantritt (was keineswegs bereits mit der Ernennung geschieht) setzen kann, könnte er sich auch noch zum Apostolischen Administrator sede vacante vom Papst ernennen lassen, das ist dadurch nicht ausgeschlossen, da diese Regelung nur den normalkirchenrechtlichen Diözesanadministrator betritt. Ist aber Spekulation meinerseits. --84.154.66.179 22:00, 21. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Die Bebilderung ist fragwürdig. Das Bild zeigt irgendeinen Administrator und das in seltsamer Pose. Ebenso könnte beim Stichwort Beamter ein Beamter gezeigt werden. Ein Bischof mit Insignien ist etwas anderes. Ein Bild zu einem allgemeinen Artikel sollte etwas von der Allgemeinheit auch darstellen können oder sagen wir repräsentieren. Wenn das nicht geht, sollte m.E. auf ein Bild verzichtet werden. (nicht signierter Beitrag von 84.138.231.199 (Diskussion) 11:03, 17. Apr. 2018)