Diskussion:Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Stadtlandmensch in Abschnitt Berichterstattung
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Berichterstattung[Quelltext bearbeiten]

Der Migrationsbericht wird nicht von der Ausländer-/Integrationsbeauftragten erstellt, sondern zuletzt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -- 87.187.114.184 12:51, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Müsste es - gemäß den wiki-Regeln - nicht heißen: "Bericht über die Lage der Ausländer in Deutschland vor." anstatt "Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vor." ? --Cropper 14:00, 13. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Das BAMF darf natürlich auch Berichte schreiben und veröffentlichen. Hier geht es aber um den gesetzlichen Auftrag zur Berichterstattung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration an den Deutschen Bundestag. Die hat nach § 94 Abs. 2 AufenthG "dem Deutschen Bundestag mindestens alle zwei Jahre einen Bericht" vorzulegen. Der Bericht hieß bis zum 10. Bericht „Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland “, wiki kann gesetzlichen Auftrag und Titel nicht auf die männliche Form beschränken. Der 11. Bericht (2016) heißt "Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration - Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland". --Stadtlandmensch (Diskussion) 10:58, 29. Apr. 2017 (CEST)Beantworten