Diskussion:Die Gruft mit dem Rätselschloss

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Janericloebe in Abschnitt Änderungen durch IP
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Das Lemma bzw. der Filmtitel wird in der Schreibweise der deutschen Erstveröffentlichung angegeben. Eine Diskussion zu diesem Thema ist hier zu finden. Als Quelle des Filmtitels ist der Eintrag des Lexikon des internationalen Films zu sehen. --J.-H. Janßen 14:10, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

(nachträglich eingetragen) Auf Wunsch des Benutzers PhChAK weise ich darauf hin, dass sich diese Diskussion dort mittlerweile im Archiv befindet. --MSGrabia 16:23, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Dann folgen Sie Ihrer eigenen Regel, bitte, Herr Janßen! Die deutsche Erstveröffentlichung, laut Original-Film-Vorspann, ist mit -ss! Da es sich um einen Titel (=Eigenname) handelt, konnte er sich damals entgegen der gültigen Rechtschreibung mit -ss schreiben, was heute wohl korrekt sei. Das Lemma muss also verschoben werden, da nützt es gar nichts um die alte oder neue Rechtschreibung zu rangeln, was gilt ist das Original. Das Lexikon des internationalen Films, obwohl es die "Bibel" der Film-Fans ist, kann aber auch nicht als unfehlbar eingestuft werden, da der Autor (Herausbgeber) ja nicht der Papst ist. Hier ist der Ort, die Fehler zu berichtigen! Der falsche Eintrag beim Lexikon kann als Fußnote angegeben werden. Kraxler 19:04, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Änderungen durch IP[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen. Es erscheint mir nicht besonders sinnvoll, die Produktionsfirma Rialto Film in der Infobox durch Rialto Filmproduktions GmbH & Co. KG Berlin etc. zu ändern. Erstens funktionierte dadurch der Link nicht mehr und zweitens wechselte die Firma öfter mal ihren Standort sowie ihre genaue Bezeichnung. Daher habe ich die diesbezüglichen Änderungen wieder rückgängig gemacht, zumal die IP, die diese Änderungen vornahm, den Link zu den jeweiligen Produzenten in den Klammern entfernt hat. Gruß --Janericloebe (Diskussion) 21:56, 3. Feb. 2020 (CET)Beantworten