Diskussion:Diebstahl (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pistazienfresser in Abschnitt Diebstahl schützt Recht?!
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Bargeld = Sache,
Kontogeld = keine Sache???
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Das Klauen von Bargeld ist Diebstahl, ohne Frage.
Das Klauen von Kontogeld aber nicht (also Überweisen auf ein anderes Konto, dort dann auszahlen lassen und verprassen)???
Also: Unerlaubte Abbuchung ist kein Diebstahl??
Unbefugte Nutzung einer Geldkarte ist kein Diebstahl??
Ist jene überhaupt strafbar, und wenn, dann nach welcher Rechtsvorschrift? Nulla poena sine lege!
Ist das Klauen von Bitcoins und Geschäftsgeheimnissen etwa straffrei?
fragt – Detlef Lindenthal (Diskussion) 20:26, 17. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Zur Überschrift deiner Anfrage: Genauso isses
Die Sache mit der Überweisung fällt unter Betrug
Die unbefugte Benutzung einer Geldkarte ist etwas komplizierter; es kommt hier darauf an, wie der "Täter" an die Geldkarte gelangt ist. Hat er sie genommen ist es Diebstahl, wurde sie ihm gegeben, handelt es sich evtl. um eine Unterschlagung.
Das Klauen von Bitcoins ist imo auch eher eine Unterschlagung, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
In Sachen Klauen von Geschäftsgeheimnissen kuxdu Geistiges Eigentum (Abschnitt "Deutschland") da gibts einen ganzen Haufen Gesetze, die die Strafbarkeit regeln. --Schließzylinder (Diskussion) 19:07, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Das Klauen von Bitcoins könnte schon Diebstahl sein, es gab da doch mal was zu virtuellen Gegenständen in virtuellen Welten (ohne nachgelesen zu haben zieh ich folgendes aus meinem Stapel: http://www.heise.de/newsticker/Strafe-fuer-den-Diebstahl-von-virtuellen-Gegenstaenden-in-einem-Online-Spiel--/meldung/117765)
Geschäftsgeheimnisse zu entwenden, könnte auch eine unlautere geschäftliche Handlung nach Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sein. Aktenstapel (Diskussion) 22:13, 28. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Strafe und Erstattung[Quelltext bearbeiten]

Bin ich hier richtig mit einer Frage nach der Bestrafung? Wenn ja, muss ein Dieb, der seine Strafe abgesessen hat, dem Bestohlenen das gestohlene Geld ersetzen? (nicht signierter Beitrag von 94.135.201.153 (Diskussion) 23:57, 30. Jul 2016 (CEST))

Der Dieb wird nicht Eigentümer der Sache aber (unrechtmäßiger) Besitzer. Der Bestohlene hat gem. § 862 BGB einen (zivilrechtlich) durchsetzbaren Heraus- bzw. Rückgabeanspruch gegen den Dieb. --Schließzylinder (Diskussion) 17:01, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Diebstahl schützt Recht?![Quelltext bearbeiten]

"Der Diebstahl zählt zu den Eigentumsdelikten. Er schützt das Recht des Eigentümers, seine Sache ungehindert besitzen und nutzen zu dürfen."

Weder der Diebstahl, noch der im vorhergehenden Satz erwähnte "Straftatbestand" schützen Eigentumsrechte.
Richtig. Hab' den Artikel entsprechend geändert. --arilou (Diskussion) 16:32, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Was in § 242 StGB schützt denn deiner Ansicht nach "Eigentumsrechte"? Nicht der (an den Rechtsanwender/Richter gerichtete?) Straftatbestand, sondern die angeordnete Rechtsfolge oder das Gebot an den Bürger "Stehle nicht!"/"Nimm nicht fremde bewegliche Sachen weg"? --Pistazienfresser (Diskussion) 01:14, 19. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Baustoffe[Quelltext bearbeiten]

Mir wurde einstmals erzählt, dass es spezielle Gesetze gebe bzgl. Diebstahl an Dingen, die anschließend in/an einer Immobilie verbaut werden; das sei die einzige Ausnahme, wie ein Dieb tatsächlich Eigentümer an dem gestohlenen Ding (z.B. Steine, Mörtel, aber auch Heizkörper, Fenster) werden könne, da es nicht zu billigen sei, dass der vorherige Eigentümer seinen (mittlerweile verbauten) Zement zurückerhalte.

Der Dieb muss natürlich dennoch den Schaden ersetzen, im Allgemeinen dann wohl finanziell.

Ich denke, die einzige Ausnahme, bei der ein Dieb tatsächlich Eigentümer am Diebesgut werden kann, sollte im Artikel schon erwähnt werden.

--arilou (Diskussion) 16:41, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Naja, das hat aber nichts speziell mit dem Diebstahl zu tun. Immer wenn etwas mit einem Grundstück fest verbunden, also verbaut wird, wird der Grundstückseigentümer auch Eigentümer dieser Sache. --Yhdwww (Diskussion) 14:57, 11. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Aber der Umstand, dass das der einzige Fall ist, in dem jemand/der Dieb tatsächlich Eigentum am Diebesgut erlangen kann, ist imo ausreichend relevant für eine Erwähnung im Artikel. --arilou (Diskussion) 12:33, 16. Dez. 2019 (CET)Beantworten
...wie es ja auch derzeit umgesetzt und erwähnt ist. --arilou (Diskussion) 13:43, 16. Dez. 2019 (CET)Beantworten