Diskussion:Dienstausweis

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von HilmarHansWerner in Abschnitt Vorzeigepflicht und Dokumentationsmöglichkeiten?
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Vorzeigepflicht und Dokumentationsmöglichkeiten?[Quelltext bearbeiten]

im Artikel über die dienstnummer von Polizisten ist nur die Rede davon, das ein Polizist "auf Wunsch" den Dienstausweis vorzuzeigen hätte; ist es, konkreter gefragt, eine Pflicht des Polizisten bzw ein Recht des Bürgers, den Dienstausweis vorgezeigt zu bekommen, und kann er diesen fotografieren oder darf er ihn lediglich umständlich abschreiben...? Es wäre gut, einen Beispiel-Dienstausweis von einem Polizisten hier abzubilden! Man kann davon ausgehen, dass zum Schutz der Identität des Polizisten sein Name und seine Adresse nicht erwähnt sind. Folglich wird dort nur eine Identifikationsnummer oder gar noch weniger zu sehen sein. Wenn man diese sich nur merken darf oder sie lediglich notieren, ist dieses praktisch nicht rechtskräftig, denn der Polizist und seine solidarischen Kollegen können jederzeit behaupten, man habe eine falsche Nummer... Danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 13:09, 12. Sep. 2019 (CEST)Beantworten