Diskussion:Dienstflagge des Bundes

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Elisabeth59 in Abschnitt Lage Bundeswappen in Bundesflagge
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Lizenzhinweis[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel Dienstflagge des Bundes wurde in der Version vom 24. Mai 2011 um 17:22:02 Uhr durch Benutzer Kandschwar aus dem später nach Dienstflagge der Bundesbehörden verschobenen Artikel ausgelagert (siehe Bundesdienstflagge# Republik Österreich; Gesamtdifferenz). --Elisabeth 13:05, 16. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Lage Bundeswappen in Bundesflagge[Quelltext bearbeiten]

"Dabei soll die obere Schnabelkante des Bundeswappens mit dem oberen roten Streifen abschließen und das Stielende des Hammers den unteren roten Streifen berühren."

Das ist bei dieser Abbildung (File:Flag of Austria (state).svg) nicht der Fall.
--84.113.65.71 19:14, 5. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Darüber bin ich auch erstaunt, aus dem Gesetzestext (weder Wappengesetz 1984, geschweige denn § 8a B-VG) ergibt sich das nicht. Die Formulierung stammt aus der von Benutzer Kandschwar übernommen Version (siehe oben) und ist ursprünglich von @Der Polizist: Bitte um Aufklärung. Danke. --Elisabeth 13:05, 16. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, stammt „nur“ aus einem Erlass: Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 (nicht signierter Beitrag von Der Polizist (Diskussion | Beiträge) 12:08, 7. Sep. 2018 (CEST))Beantworten
Ah, ja, stimmt. Danke, Der Polizist. Den Bundesheer-Erlass kenne ich, habe ihn im Artikel der Flagge der Republik Österreich ja schon die Farbe betreffend eingearbeitet. Aber den betreffenden Satz im Abschnitt C. Z 2 Dienstflagge des Bundes habe ich bisher überlesen (kursive Hervorhebung von mir):
„Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber zusätzlich auf beiden Seiten in ihrer Mitte das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) auf, das gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Bundeswappen befindet sich hierbei genau in der Mitte des Flaggenblattes und steht bei abwehender Flagge senkrecht (Beilage 1). Der Blick des Wappenadlers ist beiderseitig zum Flaggenmast gerichtet. Das Stielende des Hammers liegt auf dem oberen Rand des unteren roten Streifens und die obere Schnabelhälfte des Wappenadlers verläuft entlang des unteren Randes des oberen roten Streifens des Flaggentuches. Ein Umranden des Wappenadlers mit einem Wappenschild ist unzulässig.“
Diese BH-interne (sh. "nur" Erlass) Anordnung ist insofern problematisch, als sie mit der Darstellung der Bundesdienstflagge in der Anlage 2 des Wappengesetz 1984 kollidiert: In der Darstellung liegt das Stielende des Hammers deutlich oberhalb des oberen Randes des roten Streifens (also mit Zwischenraum zwischen Hammerstiel und roten Streifen) und entlang des unteren Rands des oberen roten Streifens verläuft die untere Schnabelhälfte, die gehackte Schnabelspitze reicht dabei in das Streifenrot hinein. Wobei sich das BH im Bereich des unteren roten Streifens ohnedies nicht an die selbst auferlegte Platzierung hält, sondern genau an die Darstellung in der Anlage 2 Wappengesetz, wie hier zu sehen. Und die Formulierung "obere Schnabelhälfte des Wappenadlers verläuft entlang des unteren Randes des oberen roten Streifens" ist eigentlich auch unsinnig: Denn eine Hälfte einer Fläche kann nicht einer Linie entlanglaufen. Gemeint ist natürlich, dass die horizontale Mitte der Schnabelhälfte entlang des Streifenrandes verläuft, wobei eben die Mitte der Schnabelhälfte weder obere noch untere sein kann.
Interessant finde ich auch den im Abschnitt B. festgeschriebenen Geltungsbereich:
„Die in diesem Erlass festgelegten Normen beziehen sich auf Fahnen und Flaggen der Republik Österreich, das Hoheitszeichen sowie auf Stander und Wimpel, die als Präsenzzeichen für bestimmte an Bord befindliche Personengruppen geführt werden.“
Die Verfasser dieses BH-Erlasses tun also nach meiner Lesart so, als würde diese Anweisung nicht nur innerhalb des BH gelten, was ohne gesetzliche Grundlage aber nicht ginge (insofern ist diese Auslegungsfrage auch topic für diesen Artikel). Irgendwie müsste es der Klarheit wegen wohl eher sowas wie "beziehen sich im Rahmen der Verwendung innerhalb des Bundesheers auf Fahnen und Flaggen der Republik Österreich, …" heißen. Auch ist der letzte Halbsatz auch nicht wirklich Klarheit auf die vorgenannten Anwendungsbereiche bringend: Gilt "als Präsenzzeichen für bestimmte an Bord befindliche Personengruppen" nur für Stander und Wimpel? Oder auch auf die Flaggen und die Hoheitszeichen, was allerdings wiederum einigermaßen unlogisch wäre.
--Elisabeth 14:15, 19. Sep. 2018 (CEST)Beantworten