Diskussion:Dienstpflicht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Asperatus in Abschnitt Häähh?
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Der Artikel ist hier und da etwas ungenau und bedarf evtl. noch einer genaueren Überarbeitung. Die Bezüge zur Kommission Prodi am Ende finde ich eher seltsam. Irritiert hat mich auch, dass da bis eben (ich habs raus gemacht) drin stand, dass etwas schon eingangs erwähnt wurde, was aber nicht der Fall ist. Fast habe ich den Verdacht, dieser Artikel wurde irgendwo abgeschrieben. --Alkibiades 19:47, 16. Dez 2005 (CET)

Mich würde sehr interessieren, woher der Katalog mit den Dienstpflichten kommt und welche Rechtsnorm in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist.
Der Artikel ist als allgemeine Einführung ok. Es fehlt leider der Verweis auf Rechtsnormen. Sinnvoll wäre für dieses immer wichtiger werdende Thema eine Fülle von Beispielen mit Gerichtsurteilen.
Den Verweis auf den Prodi Kodex halte ich für sinnvoll, da seine Grundsätze auch für das deutsche Beamtenrecht gelten. Als ehemaliger Beamter weiß ich, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht sinnlos ist. Zwar wird die Behörde nach außen ihren Mitarbeiter in Schutz nehmen. Intern fürchtet der Beamte die Beschwerde wie der Teufel das Weihwasser, da er sich schriftlich gegenüber seinem Vorgesetzten rechtfertigen muss, der Beurteilung seiner Vorgesetzten wie seiner Kollegen unterliegt, die Beschwerde in seine Personalakte kommt, und bei personalen Fragen wie etwa eine Beförderung als Grund oder Vorwand gegen ihn verwendet werden kann. (nicht signierter Beitrag von 89.245.48.166 (Diskussion) vom 12.03.2008)
Werde nun etwas strukturieren und den Baustein dann entfernen. Wer etwas besser weiss, möge direkt am Artikel arbeiten; so strittig ist das Thema ja hier nicht. --Bernd vdB 11:57, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Publikation[Quelltext bearbeiten]

"Ohne Zustimmung des Dienstherrn darf er auch keine Bücher oder Artikel publizieren. Alle Rechte an den Arbeiten eines Beamten stehen dem Arbeitgeber zu." Kann hier jemand die entsprechende Stelle im Gesetz nennen? 1. Wieso soll das Publizieren nur unter Zustimmung erlaubt sein? Man kann sich vorstellen, dass unentgeltlich publiziert wird, dann sehe ich keinen Grund, dass der Dienstherr zustimmen muss. 2. "Alle Rechte an den Arbeiten eines Beamten stehen dem Arbeitgeber zu." Es ist wohl zum einen Dienstherrn gemeint und nicht Arbeitgeber und zum anderen möchte ich auch hierfür das Gesetz gerne wissen; denn ich glaube das nicht. --138.246.2.201 21:35, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ja, dein Einwand ist sicher richtig. Der Satz war höchst ungenau. Daran, dass da plötzlich auch was von "Arbeitgeber" steht, kann man erkennen, dass der Satz wohl nicht aus qualifizierter Quelle stammt. Der ganze Artikel ist übrigens schon von Anfang an verbesserungsbedürftig gewesen. Da sind bestimmt noch mehr Ungenauigkeiten drin. Auch der Satz "Ein Beamter, der sich in ein politisches Amt wählen lassen möchte, hat Urlaub aus persönlichen Gründen bis zu einer maximalen Dauer von drei Monaten zu nehmen. Im Fall seiner Wahl entscheidet der Dienstherr über sein weiteres Dienstverhältnis." ist zumindest erläterungsbedürftig. Und vieles mehr... --Alkibiades (Diskussion) 22:31, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube, dass der Artikel komplett überarbeitet werden muss. Einen Anfang habe ich gemacht. Weitere Bearbeitungen kommen. --Albatros 58 (Diskussion) 16:03, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Häähh?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist in sauberem Amtsdeutsch geschrieben und bleibt durchweg schwurbelig. Gibt es denn konkrete Beispiele für Dienstpflichten? In den genannten Gesetzen kommt der Begriff Dienstpflicht gar nicht vor. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:03, 20. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Doch, wörtlich zum Beispiel bei § 332 StGB. Die konkreten Pflichten ergeben sich für Bundesbeamte aus §§ 60 bis 86 BBG (Unterabschnitt Allgemeine Pflichten und Rechte) und sind im Artikel breit dargestellt. Für Soldaten findet man sie im Soldatengesetz hauptsächlich in § 7 bis § 17a im Unterabschnitt Pflichten und Rechte der Soldaten. Des Weiteren im Beamtenstatusgesetz (§§ 33 ff.) und den Landesbeamtengesetzen, wie auch im Artikel erwähnt.--Asperatus (Diskussion) 18:32, 20. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Gibt es denn Beispiele und Urteile? Ich habe so vage Vorstellungen von einem Soldat in Uniform auf einer Demonstration, oder private Mitgliedschaft von Amtsträgern in verfassungsfeindlichen Organisationen? Aktuell entspricht der Artikel nicht Wikipedia:Allgemeinverständlichkeit.
Und eine weitere Frage: Gibt es ein Pendant dazu in der Wirtschaft, also sowas wie Loyalität#Loyalität in der Wirtschaft?
--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:55, 21. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Dass der Artikel nicht allgemeinverständlich ist, ist keine Tatsache, sondern eine persönliche Meinung. Zur Treuepflicht des Arbeitnehmers zur Wahrung der ArbeitgeberinteressenSiehe siehe hier. Im Übrigen hilft eine Google-Suchen nach Pflichten Arbeitnehmer.--Asperatus (Diskussion) 16:39, 21. Jan. 2021 (CET)Beantworten