Diskussion:Dieter Zlof

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Turan MUC in Abschnitt Pfändbarkeit nach über 30 Jahren?
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Die Quellen der ersten Artikelversion finden sich in den Weblinks. --Cic 21:36, 24. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Angeblicher Justizirrtum[Quelltext bearbeiten]

Die Bedeutung der Person von Dieter Zlof ergibt sich m.M.n. insbesondere durch sein Auftreten im Prozess und später in den Medien als angebliches Opfer eines Justizirrtums. Dieser Artikel, wie er jetzt ist, stellt nur Tat und Verurteilung dar. Insbesondere wird nicht deutlich, wie die namentliche Nennung auch Jahrzehnte nach Haftverbüßung gerechtfertigt sein soll. Person der Zeitgeschichte ist Dieter Zlof insbesondere durch seine Medienauftritte als "Justizopfer", als solches hat er auch die Öffentlichkeit gesucht. Und dieser Umstand ist es, der die auch namentliche Beschäftigung mit seiner Person rechtfertigt. --Cic 15:23, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

21[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Weil die Zahl 21 durch 3 oder einem Vielfachen davon teilbar ist, ..." – Durch welches Vielfache von 3 ist 21 denn teilbar? 21 ist durch 3 und durch 7 teilbar, und 7 ist gewiß kein Vielfaches von 3. Mir scheint, hier ist ein Gedanke etwas verquer ausgedrückt worden, auch wenn mir nicht klar ist welcher. --Air Check One 03:36, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Nach Auskunft eines seinerzeit an dem Fall beteiligten Staatsanwalts kam die These "3 Täter, weil Lösegeldsumme durch 3 teilbar ist", bei den ganzen Ermittlungen nie zur Sprache. Schließlich kam nie eine dritte Person in Verdacht. --Turan MUC 22:16, 14. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Was soll der "beteiligte Staatsanwalt" auch sonst sagen? Zugeben, dass er sich mit einem einfachen Bauerntrick aufs Glatteis führen lies? Wird er kaum machen. --94.216.207.180 16:58, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Slowenien[Quelltext bearbeiten]

Oben im Artikel steht, Zlof würde heute in Slowenien leben, unten im Artikel heisst es, er betreibe eine Imbissbude im Münchner Industriegebiet - wie nun? Er wird ja kaum "pendeln"... S.T. 6.4.09 (nicht signierter Beitrag von 95.91.97.0 (Diskussion | Beiträge) 19:39, 6. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Da steht nicht, dass er in Slowenien lebt, sondern dass sein Geburtsort mittlerweile in Slowenien liegt. --Cic 16:40, 8. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Verjährung[Quelltext bearbeiten]

Welche Relevanz hat es denn, dass die Entführung verjährt ist? Er wurde doch verurteilt und saß die Strafe ab. Möglicherweise ist damit folgendes gemeint: Um ihn "dranzukriegen" wurde er durch einen Trick der Polizei nach England gelotst, weil er durch einen Umtauschversuch in Deutschland nicht hätte bestraft werden können. Und noch etwas: "Erst Jahre nach Verbüßung seiner Haftstrafe gestand er seine Täterschaft in seiner ... Biografie." Ja, schon. Das Buch erschien aber m.W.n. erst nach seiner zweiten Verhaftung mit dem Lösegeld in England. Da konnte selbst Zlof nicht mehr abstreiten, der Täter zu sein. 89.15.77.190 01:53, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Rechtsanwalt[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Rolf Bossi wird dieser als Zlofs Anwalt genannt. Ist das korrekt? --217.87.19.131 21:23, 30. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ja--Markoz (Diskussion) 22:44, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Nicht "Ja", sondern "Jain". Zlof wurde von Bossis Kanzelei verteidigt, aber nicht wirklich von Rolf Bossi selber. Hauptsächlich praktisch tätig war der Anwalt Steffen Ufer. --94.216.207.180 17:01, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Schulden[Quelltext bearbeiten]

Wenn er 1976 21 Millionen DM erpreßt hatte und davon 12,4 Millionen DM wieder aufgefunden wurden, bleiben 8,6 Millionen DM. Dieser Betrag entspricht 2024 13 Millionen Euro. Mit seinem Einkommen wird er nur einen geringen Betrag davon zurückgezahlt haben. Steht ihm die Möglichkeit der Privatinsolvenz offen? --Tommes  19:27, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Ja, Privatinsolvenz könnte er machen. Aber die Restschuldbefreiung -- das ist wohl das Interessante hieran für Dich -- bekäme er nicht. Denn die offene Schuld ist deliktischen Ursprungs.
Darüber hinaus dürften nicht unerhebliche Zinsen und Prozesskosten aufgelaufen sein. Also mehr als 11 MIO EUR. --AxelHellinger (Diskussion) 08:59, 28. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Pfändbarkeit nach über 30 Jahren?[Quelltext bearbeiten]

Zlofs Verurteilung ist schon weit über 30 Jahre her. Dann dürfte doch zivilrechtlich nichts mehr vollstreckbar sein, weil der 30 Jahre vollstreckbare Titel schon über 30 Jahre alt ist? Was bedeutet das für Dr. Oetker und für Zlof? --Turan MUC (Diskussion) 23:21, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten