Diskussion:Digitaler Nachlass

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Powerslider in Abschnitt Generelle Rechtssituation
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Generelle Rechtssituation[Quelltext bearbeiten]

Habe mich mit dem Thema mal ein wenig beschäftigt und finde auf der Webseite Bundesregierung.de: Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln eine ziemlich gegensätzliche grundsätzliche Einschätzung der Sachlage, wonach der digitale Nachlass nach aktueller Rechtsprechung genau wie alles andere auf die Erben übergeht. Nun ist in dem Wikipedia Artikel recht großflächig anders argumentiert. Ich bin überhaupt kein Jurist, aber ich habe den Eindruck, als wenn der Artikel von jemand Kundigem (und das bin nicht ich) mal grundsätzlich überarbeitet werden müßte, um der aktuellen Rechtsprechung zu entsprechen. (nicht signierter Beitrag von Powerslider (Diskussion | Beiträge) 16:57, 13. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Einfügen von Webadressen[Quelltext bearbeiten]

Leider gelingt es mir nicht, die Webadresse einzufügen, so daß sie fehlerfrei angezeigt wird. URL-Shotener funktionieren auch nicht, habe ich eben gelernt. Gibt es alternative Methoden, wenn in einem Link "[" und "]" enthalten sind, diese anzuzeigen? (Hollabrunner) (nicht signierter Beitrag von Hollabrunner (Diskussion | Beiträge) 28. Dezember 2011)

Nein, das geht nicht in MediaWiki. Habe deshalb den gesamten Link escaped. --Aschmidt 13:16, 28. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Hab auf deiner Diskussionsseite geantwortet. Aus der Hilfe: "Sind im Link selber eckige Klammern vorhanden, kann es notwendig sein, sie durch „%5B“ (für „[“) und „%5D“ (für „]“) zu ersetzen." Cherubino 13:23, 28. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Danke, gelernt und erledigt. Habe den Link angepasst. Danke an Cherubino! -- Hollabrunner 13:40, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Digitales Schließfach[Quelltext bearbeiten]

„Dabei kann sich jede juristische Person zu Lebenszeiten ein digitales Schließfach gegen eine einmalige Gebühr einrichten, in der personenbezogene Zugänge und Passwörter verschlüsselt abgespeichert werden.“
→ diese Idee finde ich ziemlich albern, und zwar aus dem Grunde, weil man Passwörter schnell mal ändern kann. Also was passiert wenn der Verstorbene kurz vor seinem Tod sein Passwort auf Facebook geändert hat und vergessen hat, dies seinem „digitalen Schließfach“ mitzuteilen? -- 217.95.233.137 12:12, 5. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Und selbst wenn man diese Daten hat, kann es einem wie der Mutter ergehen, die nach dem Tod ihrer Tochter die Facebookeinträge sehen wollte.
"Die Klägerin versuchte hiernach, sich in das Benutzerkonto ihrer Tochter einzuloggen. Dies war ihr jedoch nicht möglich, weil die Beklagte es inzwischen in den sogenannten Gedenkzustand versetzt hatte, womit ein Zugang auch mit den Nutzerdaten nicht mehr möglich ist." Mitteilung BGH-Pressestelle--188.174.141.12 11:18, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten