Diskussion:Dingstuhl

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 87.158.27.76 in Abschnitt Ergänzungen
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Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Sollte nicht ergänzt werden, dass das "Ding" im Dingstuhl vom germanischen Begriff für Gericht "Thing" herrührt? Ausserdem wurde parallel zum Begriff Dingstuhl auch Dingbank verwendet, für einzelne Gerichtsorte auch in der Mehrzahl "Dingbenke", so dann auch als Flurname für Örtlichkeiten, an denen früher unter freiem Himmel Gericht gehalten wurde. Der Flurname "Am Gericht" meint dagegen im Rheinland nicht den Tagungsort eines Gerichtes, sondern den Standort der Hinrichtungsstätte (Galgen). <Gobel van Yffe> (nicht signierter Beitrag von 87.158.27.76 (Diskussion) 21:10, 8. Mär. 2013 (CET))Beantworten