Diskussion:Diplomatisches Corps

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Fahrer[Quelltext bearbeiten]

"Fahrer derartig gekennzeichneter Fahrzeuge sind durch diplomatische Immunität geschützt". Nur die Fahrer? Auch Beifahrer, Mitfahrer? Gruss --Grey Geezer 10:38, 25. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

ich kenne das genaue prozedere nicht, aber würde mal darauf tippen, dass das innere des fahrzeugs eine art botschaftsterritorium ist und demnach die passagiere durch die immunität des fahrzeugs geschützt sind. egal, ob sie inhaber eines diplomatenpasses sind, oder nicht. die angestellten fahrer, denke ich, sind da ein etwas anders gelagerter fall, da sie für die mobilität des diplomaten in seinem diplomatisch geschützten fahrzeug notwendig sein könnten. man müßte sich zu dieser speziellen frage wohl etwas tiefer in das diplomatenrecht einarbeiten. Dirk <°°> ID 30601 11:46, 25. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Das ist schlichtweg falsch! Der Fahrer des Autos genießt keine Immunität. Es handelt sich bei dem Auto um ein ganz normales Auto! Das lässt sich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Wird das Auto gestohlen, würde der Dieb automatisch Immunität genießen und könnte mit dem Wagen bis in ein Land fahren, in dem er nicht ausgeliefert wird. Vielmehr genießt der Immunität, der im Gastland akkreditiert ist. Aufgrund des Wiener Übereinkommens ist das Auto (wie der weitaus bekanntere Diplomatenkoffer) vor der Einsicht de facto geschützt. - Das war es dann aber auch. --79.195.112.88 18:00, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Aber soweit ich weiß, müssen die doch keine Strafmandate bezahlen - wegen der Immunität. Und ein Verkehrsverstoß wird doch immer dem Fahrer angelastet. Also müsste der doch auch einen Schutz genießen. In der Bonner Republik hat das Auswärtige Amt (oder war's die Stdt Bonn?) jedes Jahr eine Hitliste der schlimmsten Verkehrssünder unter den Botschaften veröffentlicht. Das lief durch alle Zeitungen. An der Spitze standen immer die Afrikaner, der Vatikan war am bravsten. --Rabe! 16:39, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Der Fahrer ist Angestellter. Und als solcher vermutlich in der Regel (wie der Artikel ausführt) als Mitarbeiter der Botschaft ebenfalls geschützt. Abgesehen davon ist die Lage meines Wissens aber ohnehin anders. So bekommen etwa die Fahrzeuge der Russischen Botschaft in Berlin Knöllchen über tausende Euro im Jahr - zahlen tun und müssen sie aber keinen einzigen, wenn sie nicht das dringende Bedürfnis verspüren... --Rattapp1 18:52, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Eure Fragen werden im Artikel Diplomatenstatus beantwortet. --Opihuck 20:43, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Begriffsklärung[Quelltext bearbeiten]

Umfasst das Diplomatische Corps nun das diplomatische Personal, welches in das Land entsandt wurden oder jenes, wewlches von einem Land entsendet wird oder beides? Also entweder ist die Beschreibung oben nicht vollständig und es fehlt eine List der Diplomaten die in Deutschland ihr jeweiliges Land vertreten haben oder der Verweis auf die Liste der von Deutschland entsendeten Botschafter ist unpassend oder beide Listen gehörten als Ergänzende Information zum Artikel. --77.128.22.67 10:41, 6. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Beginnender Edit war[Quelltext bearbeiten]

Ovaler-CD-Aufkleber und KFZ-Kennzeichenschild

Liebe Kollegen, der Artikel ist nicht perfekt und bedürfte einer deutlichen inhaltlichen Anreicherung. Da hilft es wenig, ganze Passagen zu streichen und Bilder zu löschen, wenn damit nicht gleichzeitig eine substantielle Auffüllung einhergeht. Ich habe den Artikel schon länger auf meiner "To do-Liste" und habe beim Auswärtigen Amt um nähere Informationen zum Umfang des diplomatischen Corps gebeten (das ist dort offenbar ein äußerst heikler Punkt; die erste vom AA gegebene Antwort war ausweichender Natur). Die Warnhinweise, die du Ronny van Berlin nun mehrmals gelöscht hast, sind aus meiner Sicht berechtigt. Wäre es daher nicht sinnvoll, den Artikel auf dem bisherigen Stand (vor der ersten Löschung) einstweilen zu belassen und noch eine Weile zu warten, bis meine Recherchen zu neuen Informationen abgeschlossen sind? Ich kann nichts versprechen, aber allemal besser, als zu löschen und kurz darauf wieder zu revertieren, damit ein admin den Artikel demnächst sperrt, ist es sicher. --Opihuck 17:22, 23. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Stimmt. Eine Löschung von Textteilen macht keinen Sinn; erst recht nicht, wenn berechtigte Hinweis-Bausteine im Artikel sind. Viele Grüße --Jivee Blau 17:28, 23. Dez. 2012 (CET)Beantworten
ich finde meine kürzungen sind sehr berechtigt. vor meinen edit(s) war die verwirrung größer. am wichtigsten find' ich die einsortierung in die kategorie diplomatie und das entfehrnen des beispielbilds. wohl war ist der artikel ausbaufähig. es spricht nichts gegen sinnvolle, (eines lexikon würdige) ergänzungen, bausteine und besseres bildmaterial...have a nice day and feel fine, Ronny van Berlin bitte bewerte meine arbeit! 04:08, 26. Dez. 2012 (CET)
Die Revertierungen der anderen (es sind je mehrere unterschiedliche Benutzer gewesen), zeigen, dass da offenbar kein Konsens mit deiner Meinung besteht. Das gelöschte Bild hat durchaus einen Bezug zum Thema, auch wenn es - zugegeben - noch bessere Bilder gibt. Daher auch meine Anfrage, ob es nicht sinnvoller wäre, das Hin und Her zunächst zu beenden und vor allem die Überarbeitungsbausteine als Merkposten stehen zu lassen. --Opihuck 10:59, 26. Dez. 2012 (CET)Beantworten
damit kann ich erst einml auch gut leben und hab' zwei standard-bausteine eingefügt. Ronny van Berlin bitte bewerte meine arbeit! 16:59, 26. Dez. 2012 (CET)

Neufassung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel inzwischen neu gefasst und die - zugegeben nur wenigen - Informationen aus Lehrbüchern und aus der Praxis zusammengetragen. Häufig findet man im Zusammenhang mit dem Diplomatischen Corps umfangreiche Ausführungen zur Stellung des Doyens; diese habe ich hier aufgenommen, obwohl sie genauso gut unter das Lemma Doyen gehören. Die Bilder dürften jetzt auch etwas passender sein und sich nicht nur auf die Erscheinungen im Straßenverkehr beschränken. Meine Recherchen sind noch nicht ganz abgeschlossen, aber ich denke, ich entlasse das, was ich schon mal habe, jetzt in die Gemeinfreiheit. Vielleicht kommt ja noch jemandem eine Idee. --Opihuck 14:20, 1. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Opihuck! Vielen Dank für deine Artikelverbesserung und -erweiterung. Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr --Jivee Blau 21:41, 1. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Vielen Dank, auch dir ein gutes neues Jahr und beste Wünsche auf die andere Rheinseite. --Opihuck 01:04, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank. Liebe Grüße --Jivee Blau 01:57, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
bin sehr begeistert ;) auch von mir DANKE. Ronny van Berlin bitte bewerte meinen Beitrag! 08:17, 2. Jan. 2013 (CET)
Danke, das freut mich! --Opihuck 11:32, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Korps vs Corps[Quelltext bearbeiten]

was spricht gegen eine Umbenennung des Lemmas in Diplomatisches Korps? (nicht signierter Beitrag von Ronny van Berlin (Diskussion | Beiträge) 19:55, 2. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Sehr schwierige Frage. Ich würde darüber wahrscheinlich genauso schmunzeln wie darüber, dass der deutsche Gesetzgeber sich seit vielen Jahren dafür einsetzt, für "UN" im deutschen die Abkürzung "VN" (=Vereinte Nationen) durchzusetzen. Ich glaube, das hat bis heute keiner mitbekommen. Der frühere Außenminister Frank-Walter Steinmeier sprach mal vor den Pressevertretern von einem "VN-Abkommen über ..." und die ganze Journaille guckte ihn an, was er wohl meint. Grins. Du hast insofern aber Recht, als der Duden, das "Corps" (jedenfalls im Zusammenhang mit dem diplomatischen) mit "K" schreibt; angenommen ist das aber bis heute von der Sprachpraxis eher nicht. Selbst in den wenigen deutschen Rechtsvorschriften (z. B. § 8 Abs. 1 FZV, § 28 Hess. Fischereigesetz, § 30 Sächs. Fischereigesetz, § 31 Sachs-Anh. Fischereigesetz, § 29 Thür. Fischereigesetz) wird es ausschließlich mit einem "C" geschrieben.
Sprache und Rechtschreibung sind nichts Feststehendes. Sie verändern sich. Vielleicht ändert sich die Sprachpraxis, wie es der Duden - bisher offenbar ohne Erfolg - proklamiert. Vielleicht gibt aber der Duden auf und passt sich der Sprachpraxis an. Im Moment, würde ich sagen, genügt der Redirect (... Verzeihung: die Weiterleitung) von Diplomatisches Korps auf Diplomatisches Corps. So werden auch die Sprachpuristen fündig und niemand muss leiden :-). --Opihuck 21:03, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten
mensch bist du fix! im sinn einer deutschen sprachpflege wäre ich schon für korps. aber die probleme mit den ganzen links innerhalb der wikipedia sehe ich das kritisch... und obs nun corps oder korps heisst ist ja nicht soo wichtig ;) ... guten abend auch und danke für deine fixe antwort ;) Ronny van Berlin bitte bewerte meinen Beitrag! 21:08, 2. Jan. 2013 (CET)

Botschaftssekretär[Quelltext bearbeiten]

Sollte hierfür ein eigener Artikel erstellt werden oder wäre nicht eine Weiterleitung auf diesen Artikel sinnvoll? Ein Rotlink ist es jedenfalls auf Dauer nicht. Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob es wirklich so viel zu dieser Funktion/diesem Titel zu sagen gibt, um einen eigenen Artikel zu rechtfertigen. Na ja, es scheint zumindest noch eine Unterscheidung zwischen Erstem und Zweitem Botschaftssekretär zu geben ([1]).--Leit (Diskussion) 19:51, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Wo ist da im Artikel ein Rotlink? Eine Weiterleitung ließe sich einrichten, aber wohl weniger auf diesen Artikel, als eher auf Botschaft (Diplomatie), Diplomatischer Dienst oder vergleichbare Artikel, die sich mit dem diplomatischen Personal befassen. Hier spielen sie nur am Rande eine Rolle. Ich werde mal darüber nachdenken, ob und was sich zu "Botschaftssekretär" sagen ließe und habe das Lemma auf meine Todo-Liste genommen (allerdings letzte Priorität). --Opihuck 21:03, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Im Artikel ist kein Rotlink, ich meinte eher, dass das Lemma nicht unbesetzt bleiben sollte – ob als Weiterleitung oder eigener Artikel. Bis es einen eigenen Artikel gibt, also eher ersteres. Die Diskussion habe ich hier eröffnet, weil z.B. weder in Botschaft (Diplomatie) noch in Diplomatischer Dienst der Begriff Botschaftssekretär auftaucht, eine Weiterleitung aber im Normalfall eine Erwähnung im Zielartikel erfordert. Der erste Wikipedia-Artikel, der bei einer Suchmaschinen-Recherche nach dem Stichwort „Botschaftssekretär“ angezeigt wird, ist übrigens Anrede#Diplomatisches Corps (dort als einziger Titel ohne Verlinkung). Das ist natürlich nicht direkt zielführend. Gruß--Leit (Diskussion) 22:51, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ich sehe aufgrund deines Hinweises und immerhin 297 Erwähnungen in Artikeln durchaus eine Berechtigung für einen eigenen Artikel. Aber das Thema ist nicht sehr spannend. Wenn die dem künftigen Lemma nahestehende Artikel den Begriff selbst nicht enthalten, dann sollte aus meiner Sicht eine Weiterleitung nicht angelegt werden. Auf diesen Artikel halte ich das - wie bereits gesagt - nicht für sinnvoll, weil der Begriff hier eher als Randerscheinung auftaucht und der Leser, der Einzelheiten zum Botschaftssekretär sucht, hier nichts dazu findet. --Opihuck 14:59, 30. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ich gebe dir recht, dass zur Zeit keine Weiterleitung sinnvoll ist, da zum Thema Botschaftssekretär innerhalb Wikipedia keine über die Aussagekraft des Begriffes hinausgehenden Informationen zu finden sind. Allenfalls würde ich anregen, übergangsweise (d.h. bis zur Erstellung eines Einzelartikels) den potenziellen Zielartikel der Weiterleitung Botschaftssekretär mit entsprechenden Informationen anzureichern. Inwiefern dies sinnvoll ist, kann ich aber ohne nähere Befassung mit dem Thema nicht beurteilen. Es wäre m.E. (sofern man den angestrebten Endzustand berücksichtigt) nicht sinnvoll, wenn man isoliert den Begriff Botschaftssekretär erklärt, nur um die Weiterleitung zu rechtfertigen, aber die anderen Titel (Botschaftsrat usw.) außer Acht lässt. Also dann lieber auf einen eigenen Artikel warten. Gruß--Leit (Diskussion) 23:51, 30. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Hallo Leit, ich habe trotz mehrmaligen Lesens nicht verstanden, was du möchtest. Was heißt der Satz "... übergangsweise (d.h. bis zur Erstellung eines Einzelartikels) den potenziellen Zielartikel der Weiterleitung Botschaftssekretär mit entsprechenden Informationen anzureichern." Was für Informationen? Könntest du noch mal anders sagen, was du meinst? Danke und Gruß --Opihuck 16:22, 31. Mär. 2013 (CEST)Beantworten
Ich meinte, dass man den Begriff Botschaftssekretär im Zielartikel der Weiterleitung erklären könnte, sodass diese überhaupt Sinn macht. Also dass man z.B. im Artikel Botschaft (Diplomatie) oder auch hier (Diplomatisches Corps) ein paar Sätze zum Botschaftssekretär schreibt, ggf. gemeinsam mit den weiteren Begriffen wie Botschaftsrat. Sozusagen eine Kurzdarstellung, die dann durch einen eigenen Artikel später ergänzt werden kann. Das war mit übergangsweise gemeint. Oft reicht ja eine Kurzerläuterung eines Begriffs, um eine Weiterleitung zu rechtfertigen. Gruß--Leit (Diskussion) 11:02, 1. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Enger/Weiter Begriff[Quelltext bearbeiten]

Sorry, da hätte ich tatsächlich den Artikel erst in Gänze lesen müssen und nicht nur das Kapitel. Allerdings hatte ich schon nachgedacht, wenn auch falschinterpretierend, dass mit den Begriffen die einzelnen Titel wie Botschaftsräte, Botschaftssekretäre und Attachés gemeint wären. Nun, isoliert betrachtet ist der Titel des Kapitels (Weiter Begriff des Diplomatischen Corps) vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss. Mein Verbesserungsvorschlag: „Weiter gefasster Begriff“ o.ä. Bin allerdings keineswegs böse, wenn es so bleibt wie es ist – es wäre allenfalls eine minimale Verbesserung. Gruß--Leit (Diskussion) 23:13, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Danke für die Rückmeldung. "Enger Begriff" und "Weiter Begriff" ist in der juristischen Fachsprache und auch in der Allgemeinsprache selbsterklärend. Ich sehe da keinen Änderungsbedarf. Gruß --Opihuck 14:50, 30. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Emblem[Quelltext bearbeiten]

siehe Diskussion:Diplomatenstatus#.22Emblem.22 --ThE cRaCkEr (Diskussion) 16:05, 17. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Unterschied CD/CC[Quelltext bearbeiten]

Kann mal jemand in kurzen, verständlichen und eindeutigen Worten den Unterschied erklären zwischen Diplomatischem und Konsularischem Corps und das in einen der Artikel (oder beide) einfügen? Wenn ich unter den Begriffen dieses Themenfeldes nachschlage, drehe ich mich nur im Kreise. -- AlsterH₂O (Diskussion) 19:00, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Gerne: Das Diplomatische Corps besteht aus den Vertretern der diplomatischen Vertretungen (z. B. Botschaften) in einem Land und das konsularische Korps aus den Vertretern der konsularischen Vertretungen (Berufskonsulate, Honorarkonsulate) in einem Land. Zu den beiden Gruppen findest du weitere Informationen im Artikel Diplomatenstatus. --Opihuck 23:40, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
So weit war ich auch schon. Aber worin unterscheiden sich denn nun diplomatische und konsularische Vertretungen (außer durch den Namen)? Mir kommt das momentan so vor, als wolle mir jemand erklären „Vereine bestehen aus Vereinsmitgliedern, Clubs dagegen aus Clubmitgliedern. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Näheres siehe Sport“. Nichts für ungut, Opihuck, vielleicht bin ich ja einfach nur begriffsstutzig. Ich befürchte aber, ich bin nicht der einzige. --AlsterH₂O (Diskussion) 01:50, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich hätte angesichts des langen Artikels vielleicht etwas präziser werden sollen. Geh mal zu diesem Abschnitt. Da wird erläutert, was der Zweck von konsularischen Vertretungen ursprünglich war und woher der Name (Konsul = Berater) stammt. Heutzutage sind beides Auslandsvertretungen, wobei die Konsulate der Botschaft nachgeordnet sind. Botschaften dienen der Repräsentanz des Entsendestaates beim Empfangsstaat. Der Botschafter ist kraft Amtes Vertreter des Staatsoberhauptes seines Landes beim Empfangsstaat. Ein Konsul repräsentiert zwar auch sein Land, tut dies aber auf einer deutlich niedrigeren Ebene, die sich im Wesentlichen auf wirtschaftliche und kulturelle Themenkreise beschränkt. § 1 des deutschen Konsulargesetzes sieht die Tätigkeit des konsularischen Dienstes darin, bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Empfangsstaat, namentlich auf den Gebieten außenwirtschaftlicher und entwicklungspolitischer Beziehungen, des Verkehrs, der Kultur und der Rechtspflege mitzuwirken sowie Deutschen sowie inländischen juristischen Personen nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand zu gewähren. Zu den in § 2 Konsulargesetz namentlich aufgeführten Aufgaben gehören die Wahrnehmung von Aufgaben in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Pass- und Visaangelegenheiten, Personenstandsangelegenheiten, Mitwirkung bei der Erledigung von Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlassangelegenheiten, Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden, Schiffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten, Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen, Zustellungen und Überwachung der Einhaltung von Verträgen. Botschaften kleinerer Länder übernehmen diese Aufgaben mit, wenn sie sich kein(e) Konsulat(e) leisten können; die Botschaften haben dann oft eine "Konsularabteilung der Botschaft". Das ist aber nicht ihre Hauptaufgabe; Hauptaufgabe ist, Mittler zwischen den Regierungen in allen Angelegenheiten der "großen Politik" zu sein.
Der Abbruch diplomatischer Beziehungen (mit Schließung der Botschaft) führt übrigens nicht automatisch zum Abbruch der konsularischen Beziehungen. Einiges zum Verhältnis diplomatische/konsularische Beziehungen kannst du auch noch hier nachlesen. Ich weiß, die Abgrenzung ist nicht trennscharf, aber vielleicht nun etwas deutlicher geworden. Gruß -- Opihuck 10:07, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Danke. Das Zauberwort ist wohl „nicht trennscharf“. Aber wenn ein wesentlicher Unterschied zwischen Repräsentanz des Entsendestaates beim Empfangsstaat vs. Pass- und Visaangelegenheiten liegt, wird mir endlich klar, warum sich Botschaften stets am Regierungssitz befinden (Bonn, Berlin), während Konsulate auch in anderen Städten wie Hamburg und Frankfurt bestehen. --AlsterH₂O (Diskussion) 22:12, 28. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Monatszeitung "Le Monde Diplomatique"[Quelltext bearbeiten]

Ich halte den Link zur Monatszeitung "Le Monde Diplomatique" (siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Le_monde_diplomatique) für unangebracht, da es sich hierbei nicht um eine Publikation des Diplomatischen Corps in Deutschland (oder eines anderen Staates) handelt. Ich würde hier dem Link zum Auswärtigen Amt den Vorzug geben: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html (nicht signierter Beitrag von 80.134.78.149 (Diskussion) )

Diese Überlegung ist ganz nett, aber beim alternativen Link ist das auch nicht der Fall... Eigentlich braucht dieses Lemma keine Weblinks. --CJB 14:47, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Hat hier tatsächlich nicht zu suchen. Le Monde diplomatique ist einfach eine französische (bzw. in Lizenzausgaben auch in anderen Sprachen erscheinende) Monatszeitung wie viele andere auch, die sich eben, um für wichtiger genommen zu werden als sie ist, diesen Namen gegeben hat. SchnitteUK (Diskussion) 14:45, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:57, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten